Anreizsystem an der Universität Trier

Einführung der Frauenförderfaktoren Promotion und Professur
Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz gibt in § 5 und § 102 vor, dass sich die staatliche Finanzierung an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen und Belastungen orientiert, und Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages auch hochschulintern finanziell zu berücksichtigen sind. Mit dem Mittelverteilungsmodell der Universität Trier sollen zwei wesentliche Zielsetzungen strukturell gestützt werden: 

  • Erhöhung der Promotionsrate von Nachwuchswissenschaftlerinnen 
    Der „Leistungsindikator Promotion“, misst die Promotionsrate von Frauen im Verhältnis zur Promotionsrate insgesamt und gewichtet die erzielten Ergebnisse bei den Promotionen geschlechtsspezifisch. Er führt dazu, dass die Mittelzuweisung um so höher ausfällt, je geringer sich die Diskrepanz zwischen Promotionsrate von Frauen und Absolventinnenrate in den einzelnen Fachbereichen darstellt.
  • Erhöhung der Berufungsrate von Professorinnen 
    Die Berufung exzellenter Wissenschaftlerinnen auf Professuren wird im Sinne des Hochschulgesetzes als ein Fortschritt und Erfolg bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages gewertet. Zur Honorierung stellt die Zentrale Frauenbeauftragte aus ihrem Etat jährlich 6000 Euro zur Verfügung, die anteilig den Fachbereichen zukommen, nachdem sie Wissenschaftlerinnen auf Professuren (W2 und W3) berufen haben und die Rufannahme erfolgt ist. Die Mittel sollen für frauenfördernde Maßnahmen zugunsten der berufenden Fächer eingesetzt werden.