[ Magisterordnung
[ Hinweise des Fachbereichs zum Magisterstudium ]


Die Übernahme der Betreuung der schriftlichen Magisterarbeit eines Magisterstudierenden (= m/w), der zum Abschluss des LL.M.-Programms der Universität Trier eine Magisterarbeit anfertigen muss, hängt zum einen von Einigung über ein bestimmtes Arbeitsthema ab, zum anderen und vor allem von dem Umstand, dass Kapazitätsgründe eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung der Magisterkandidaten auf die am Fachbereich vorhandenen Hochschullehrer verlangen.

Einer Einigung auf ein bestimmtes Arbeitsthema wird in der Regel nur auf der Grundlage eines von mir dem Kandidaten unterbreiteten Vorschlags zustande kommen. Eine erfolgreiche Bewerbung bei mir setzt daher die Bereitschaft des Magisterkandidaten voraus, sich einen von mir unterbreiteten Vorschlag zu eigen zu machen. Das grobe Rechtsgebiet kann aber in jedem Fall durch den Magisterkandidaten bestimmt werden; es darf sich hierbei jedoch weder primär um einen Rechtsvergleich mit dem Heimatrecht des Magisterkandidaten noch um dasjenige Rechtsgebiet handeln, dem bereits eine in Deutschland angefertigte Seminararbeit des Kandidaten entstammte.

Aus den genannten Kapazitätsgründen können pro Studienjahr in der Regel nur zwei Kandidaten zur Betreuung der Magisterarbeit angenommen werden. Bei der Auswahl genießen Kandidaten, die mir aus einem Seminar oder einer anderen Lehrveranstaltung persönlich bekannt sind, den Vorrang; die Qualität der erworbenen Leistungsnachweise spielt ebenfalls eine Rolle.

Für die Übernahme der Betreuung der schriftlichen Magisterarbeit ist eine schriftliche Bewerbung (ausreichend: Fax, E-Mail) erforderlich. Die Bewerbung soll namentlich ausführliche Angaben zum Studienverlauf im Heimatland wie in Deutschland und den bisher erbrachten Prüfungsleistungen und -ergebnissen enthalten. Außer der Anschrift sind die für kurzfristige Rückfragen erforderlichen Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer, anzugeben. Zwingend anzugeben sind ferner Thema und Betreuer einer etwa bereits zum deutschen Recht angefertigten Seminararbeit.

Die Einladung zu einem persönlichen Vorgespräch erfolgt grundsätzlich nur aufgrund einer schriftlichen Bewerbung, die den genannten Voraussetzungen entspricht. Es ist aber in der Regel zweckmäßig, sich vorher per E-Mail zu erkundigen, ob in dem betreffenden Studienjahr überhaupt noch Kandidaten zur Betreuung angenommen werden können. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung frühzeitig ein und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen.