SPB 2: Unternehmensrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum SPB 2 (Unternehmensrecht). Allgemeine Informationen zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts des Fachbereichs. Bitte lesen Sie insbesondere einmal in Ruhe die §§ 13 - 19 der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs 2 die Kenntnisse aus den sachlich zugehörigen Pflichtfachveranstaltungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht voraussetzen.

Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich üblicherweise auf zwei Semester. Mit der Teilnahme kann grundsätzlich sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden.

Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus einem Prüfungsseminar, einer dreistündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen. Diese werden jeweils in jedem Semester angeboten

S. ferner den schwerpunkteigenen Info-Flyer und die Folien aus der Schwerpunkt-Infoveranstaltung.

 

Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan

Studienplan bzgl. Schwerpunktbereich 2: Unternehmensrecht

[soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Veranstaltungen mit 2 SWS]

jeweils im Wintersemester (= 5. Fachsemester bei Beginn im Wintersemester, 6. Fachsemester bei Beginn im Sommersemester):

  • Vertiefung im Handels-und Gesellschaftsrecht (1520 33 81)
  • Examinatorium im Handels-und Gesellschaftsrecht (1520 33 33) [fakultativ, nach Kapazität]
  • Europäisches Wettbewerbsrecht I
  • Kapitalgesellschaftsrecht I (1520 33 43)

jeweils im Sommersemester (= 6. Fachsemester bei bei Beginn im Wintersemester, 7. Fachsemester bei Beginn im Sommersemester):

  • Kapitalgesellschaftsrecht II  (1520 33 44)
  • Unternehmensinsolvenzrecht (1520 33 39) [3 SWS !]
  • Examinatorium im Handels-und Gesellschaftsrecht (1520 33 33) [fakultativ, nach Kapazität]
  • Europäisches Wettbewerbsrecht

In jedem Semester werden angeboten:

  • Klausurenkurs II (2 Klausuren) (1500 31 82)
  • Seminar/Prüfungsseminar

Der "Einstieg" ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich!

 

 

Anlage zu § 13 Abs. 4 StudPO:

Gegenstände von Studium und Prüfung im Schwerpunktbereich 2 

a) Grundzüge des Handelsrechts (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, allgemeine Bestimmungen über Handelsgeschäfte, Handelskauf)
b) Recht der Personengesellschaften
c) Recht der Kapitalgesellschaften
d) Grundzüge des Konzernrechts, des Umwandlungsrechts, des Übernahmerechts, des Kapitalmarktrechts und des Europäischen Gesellschaftsrechts,
e) Unternehmensinsolvenzrecht einschließlich der Grundzüge des Europäischen Insolvenzrechts
f) Europäisches Wettbewerbsrecht.
 

Informationen zum prüfungsrelevanten Stoff

Die prüfungsrelevanten Gegenstände des SPB 2 ergeben sich aus der Anlage zu § 13 Abs. 4 StudPO in ihrer jeweils gültigen Fassung (s.o.). 

Um den Studierenden die Vorbereitung auf die Prüfungen zu erleichtern, haben sich die für den Schwerpunktbereich verantwortlichen Lehrpersonen auf Folgendes verständigt: 

Der Gegenstand der Klausur soll sich auf das Handels- und Gesellschaftsrecht (einschließlich des Kapitalgesellschaftsrechts) beschränken. Dabei handelt sich um den Stoff folgender Vorlesungen:

·         Handels- und Gesellschaftsrecht (Pflichtveranstaltung 4. Sem.)
·         Vertiefungsvorlesung im Handels- und Gesellschaftsrecht
·         Kapitalgesellschaftsrecht I

Gegenstand der mündlichen Prüfung kann der gesamte Stoff des Schwerpunktbereichs sein, neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht also auch das Europäische Wettbewerbsrecht, das Unternehmensinsolvenzrecht einschließlich des Europäischen Insolvenzrechts sowie die Grundzüge des Europäischen Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts, des Umwandlungsrechts, des Übernahmerechts und des Kapitalmarktrechts. Die Kenntnisse aus den sachlich zugehörigen Pflichtfachveranstaltungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht werden ebenfalls vorausgesetzt.

Gegenstand der Studienarbeit (Prüfungsseminar) kann ebenfalls der gesamte Schwerpunktbereichsstoff sein. Thematische Eingrenzungen ergeben sich hier aus dem vor der Anmeldung bekannt gegebenen Seminaroberthema, welches das abgedeckte Stoffgebiet bezeichnen wird.