SPB 2: Unternehmensrecht

Der Schwerpunktbereich Unternehmensrecht bündelt unterschiedliche, das Wirtschaftsleben prägende Rechtsgebiete. Hierzu zählen das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Unternehmensinsolvenzrecht sowie das Europäische Wettbewerbsrecht. Kennzeichnend ist, dass das allgemeine bürgerliche Recht modifiziert und ergänzt wird, da die Akteure typischerweise geschäftserfahren (insbesondere Kaufleute) sind, so dass bei der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen ein vermindertes Schutzbedürfnis besteht. Im Gesellschaftsrecht geht es um die Regeln der Gründung, Organisation und Binnenstruktur von Unternehmensträgern. Dazu gehören auch gesellschaftspolitisch brisante Fragen wie etwa die Managervergütung und -haftung sowie die soziale Verantwortung von Unternehmen. In der Öffentlichkeit ebenfalls große Aufmerksamkeit finden Insolvenzen, sei es bei Einzelkaufleuten oder großen DAX-Unternehmen. Im modernen Unternehmensinsolvenzrecht steht dabei der Gedanke der Sanierung im Mittelpunkt, mit dem Ziel, die insolventen Unternehmen wieder im Markt zu etablieren und so Arbeitsplätze zu erhalten. Das Europäische Wettbewerbsrecht befasst sich mit dem Schutz des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt. Diesen Anforderungen gerecht zu werden, zwischen allen Beteiligten einen fairen Interessenausgleich zu schaffen und hierbei das Wirtschaftsleben und die Unternehmen nicht in ihrer Funktionstüchtigkeit zu behindern, erfordert ebenso ausgeklügelte wie anspruchsvolle Regelungen. Die sich ständig ändernden ökonomischen Rahmenbedingungen stellen Gesetzgeber, Gerichte und die Unternehmen mit ihren Beratern immer wieder vor große Herausforderungen.

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insbesondere

sowie zum Download den schwerpunkteigenen Info-Flyer und die Folien aus der Schwerpunkt-Infoveranstaltung.

 

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