Allgemeine Informationen zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts des Fachbereichs V. Bitte lesen Sie insbesondere einmal in Ruhe die §§ 13 - 19 der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs.

Vorlesungen im Kapitalgesellschaftsrecht und im Europäisches Wettbewerbsrecht

Die Vorlesungen „Kapitalgesellschaftsrecht I“ und „Europäisches Wettbewerbsrecht I“ finden künftig im Wintersemester statt (d.h. für den Übergang: sowohl im SS 2024 als auch im WS 2024/25), die Vorlesungen  „Kapitalgesellschaft II“ und „Europäisches Wettbewerbsrecht II“ finden künftig im Sommersemester statt (d.h. für den Übergang: sowohl im WS 2024/25 als auch im SS 2025).

Trier, den 25.4.2024
gez. Kumkar/Müller/Berg

Mündliche Prüfungen im WS 2023/24, im SS 2024 und im WS 2024/25

Im Hinblick auf den Eintritt von Herrn Kollegen Reiff in den Ruhestand ist das Versicherungsrecht letztmals im Termin F 2023 Prüfungsgegenstand der mündlichen Prüfung. (...) Ab dem Termin F 2024 (Juni/Juli 2024) ist statt dessen das Europäische Wettbewerbsrecht Prüfungsgegenstand, aber zunächst beschränkt auf den bis zum jeweiligen Prüfungstermin tatsächlich unterrichteten Vorlesungsstoff (= Europäisches Wettbewerbsrecht I ab SS 2024, Europäisches Wettbewerbsrecht II ab WS 2024/25).

Trier, den 25.5. 2023

gez. Arnold/Eckardt/Kumkar/Müller/Reiff

 

Personengesellschaftsrecht in den SPB 2-Prüfungen

Das Personengesellschaftsrecht wird bekanntlich mit Wirkung zum 1.1.2024 umfassend neu geregelt. Die im SPB 2 Lehrenden machen deshalb folgende Ankündigung zum Prüfungsstoff in der Schwerpunktprüfung im SPB 2: (...) Im Jahr 2023 wird in beiden Klausuren und in den mündlichen Prüfungen kein Personengesellschaftsrecht geprüft. Ab dem Termin F 2024 (März 2024) ist nur noch das neue Recht Prüfungsstoff.

Trier, den 25. Januar 2022

gez. Arnold/Eckardt/Kumkar/Müller/Reiff/Schmidt/Schmitt