Häufig gestellte Fragen
I. Studienvoraussetzungen / Bewerbung / Zulassung
1. Wo bekomme ich weitere Informationen zum Jurastudium in Trier?
Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Rubrik "Studieninteressierte". Für darüber hinausgehende Fragen können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Fachstudienberatung (Ass. jur. M. Huck) wenden und auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen selbst. Anrufe und Anfragen von Eltern sind nicht gern gesehen und auch nicht zielführend: Sie haben sich ein Studium ausgesucht, das ein sehr hohes Maß an Selbständigkeit voraussetzt und in Berufe münden soll, in denen Sie die Angelegenheiten anderer Menschen regeln - fangen Sie mit Ihren eigenen an!
2. Wann kann ich mit dem Jurastudium in Trier anfangen?
Seit dem Sommersemester 2019 kann das Jurastudium in Trier sowohl zum Wintersemester, als auch zum Sommersemester begonnen werden.
3. Ist Jura in Trier zulassungsbeschränkt?
Nein, es besteht derzeit keine Zulassungsbeschränkung.
4. Welche formellen Voraussetzungen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung) muss ich für die Aufnahme eines Jurastudiums erfüllen?
Beachten Sie dazu die Informationen des Studierendensekretariats.
5. Brauche ich das Latinum oder Lateinkenntnisse?
Ein Latinum oder Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung für das Jurastudium.
6. Brauche ich andere Fremdsprachenkenntnisse?
Während des Studiums müssen Sie an einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs erfolgreich teilnehmen. Der Nachweis darüber muss bei der Anmeldung zur staatlichen Prüfung vorgelegt werden (§ 5a Abs. 2 S. 2 DRiG; § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO).
In Trier wird in jedem Wintersemester eine Einführung in das anglo-amerikanische Recht mit einer Abschlussklausur angeboten. Die Veranstaltung wird auf Englisch gehalten. Im Sommersemester gibt es eine entsprechende Veranstaltung auf Französisch. Als Fremdsprachennachweis wird auch jeder Kurs der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung I (FFA) anerkannt, der mit einer Klausur abschließt. FFAs werden derzeit in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Japanisch, Chinesisch und Türkisch angeboten.
7. Wo muss ich mich bewerben?
Sie bewerben sich online über die Homepage der Universität Trier. Das Formular müssen Sie dann ausdrucken und mit den aufgeführten Unterlagen einsenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Bewerbungsseite oder beim Studierendensekretariat.
8. Wann muss ich mich bewerben?
Die genauen Termine finden Sie jeweils auf den Seiten des Studierendensekretariats hier.
II. Studienbeginn in Trier
Wichtige Informationen für Erstsemester
Wichtige Informationen und Termine für Studienanfänger finden Sie hier (rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit für das bevorstehende Semester).
Bitte benutzen Sie von Beginn an für alle Anfragen Ihre Uni-Email-Adresse und prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach. Offizielle Mitteilungen der Universität und des Fachbereichs werden an Ihre Uni-Email-Adresse verschickt.
1. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. April. Muss ich dann schon in Trier sein?
Die Lehrveranstaltungen beginnen meistens Mitte/Ende des Monats, die sogenannte Vorlesungszeit ist nicht mit dem Semester identisch. In der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit findet für die Studienanfänger aller Fachrichtungen eine Orientierungswoche mit zahlreichen Informationsveranstaltungen statt. Spätestens zu diesem Termin sollten Sie also in Trier sein, auch um den Campus und die Stadt kennenzulernen. Auch die Einführungsveranstaltung für Jurastudierende findet in dieser Einführungswoche statt. Alle Informationen hierzu erhalten Sie mit Ihrer Zulassung oder finden Sie hier.
2. Wo finde ich eine Wohnung in Trier?
Beachten Sie dazu die Seiten des Studierendenwerks.
3. Muss ich schon vor Studienbeginn Bücher kaufen?
Nein. Am Anfang des Semesters geben die Professoren in der Regel Literaturlisten heraus, von denen Sie sich ein Buch pro Lehrveranstaltung anschaffen sollten. Die Lehrbücher finden Sie auch in der Bibliothek, wo Sie sich die Bücher in Ruhe anschauen können, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden.
4. Welche Gesetzestexte benötige ich im 1. Semester?
Sie brauchen Textausgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Textsammlung des Öffentlichen Rechts. Die Gesetzessammlungen Schönfelder und Sartorius werden in den ersten Semestern noch nicht benötigt, es reichen die günstigeren Textausgaben. In den ersten Vorlesungsstunden weisen die Professoren auch auf die benötigten Gesetzestexte hin.
5. Welche Vorlesung soll ich in welchem Semester hören?
Dies können Sie dem Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft entnehmen. Sie bekommen außerdem jedes Semester einen Stundenplan, den Sie hier finden.
6. Wo erfahre ich, welche Lehrveranstaltungen ich besuchen muss?
Die angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis, das über das PORTA-System zur Verfügung gestellt wird. In Kombination mit dem Studienplan können Sie sich daraus Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen. Aufgrund der Studierfreiheit können Sie auch andere als die für das Semester vorgeschlagenen Vorlesungen besuchen. Die auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft unter der Rubrik "Studium" und in den Aushangkästen im C-Gebäude zu findenden Stundenpläne sind deshalb zwar grundsätzlich als Muster zu betrachten, wenn Sie sich daran halten, können Sie jedoch sicher sein, dass Sie alle Veranstaltungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen, in der richtigen Reihenfolge besuchen.
III. Zwischenprüfung seit 2017
Was ist die Zwischenprüfung?
Die Zwischenprüfung ist neben dem Grundlagenschein und dem Fremdsprachennachweis Bestandteil des Grundstudiums.
Die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zur universitäre Schwerpunktprüfung.
Sie besteht aus 8 Klausuren (drei Klausuren im Zivilrecht, drei Klausuren im Öffentlichen Recht, drei Klausuren im Strafrecht) und einer Anfängerhausarbeit nach Wahl.
Was ist, wenn ich eine Klausur/Hausarbeit nicht bestanden habe?
Sie haben für die Klausuren jeweils vier Versuche. Sobald Sie eine Klausur nicht bestanden haben, werden Sie vom Prüfungsamt automatisch für die Wiederholungsklausur angemeldet. Die Wiederholungsklausuren werden zu Beginn des nächsten Semesters geschrieben. Der Dritt- und Viertversuch jeweils ein Jahr später.
Wenn Sie die Hausarbeit nicht bestanden haben, müssen Sie sich zum nächsten Versuch anmelden. Die Höchstsemestergrenze (4 Semester!) gilt unabhängig davon, wie viele Versuche Sie wahrnehmen.
Was ist, wenn ich eine Leistung viermal nicht bestanden habe?
Wenn Sie eine Klausur viermal nicht bestanden, oder die Frist zum Bestehen der Hausarbeit überschritten haben, haben Sie die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und deutschlandweit keinen Prüfungsanspruch mehr im Studiengang Rechtswissenschaft auf Staatsexamen.
Was ist, wenn ich krank bin und eine Klausur nicht mitschreiben kann?
Bei Krankheit müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit vom Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen, spätestens am Prüfungstag. Rückwirkende Krankschreibungen werden nicht anerkannt.
Es muss unverzüglich und im Original eingereicht werden. Eine einfache Arbeits- und Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt reicht nicht aus.
Bei einer Hausarbeit gibt es keine Anerkennung der Verhinderung.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
IV. Übungen für Fortgeschrittene ("Große Scheine")
Was sind die großen Scheine?
Die großen Scheine werden im Hauptstudium absolviert, sie vertiefen die Kenntnisse aus dem Grundstudium. Ein Schein wird ausgestellt, wenn in einem Fach eine Klausur und eine Hausarbeit bestanden worden ist. Der Schein wird abgeholt bei der Professur, bei der die letzte Leistung erbracht worden ist.
Wofür benötige ich die großen Scheine?
Die drei großen Scheine sind Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Für die Zulassung zur Schwerpunktklausur sind zwei große Scheine Voraussetzung und zur Zulassung zur Schwerpunktseminararbeit ein großer Schein.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Teilnahme an den großen Scheinen?
Für die Teilnahme ist entweder die abgeschlossene Zwischenprüfung notwendig oder die bestandenen Zwischenprüfungsklausuren in dem jeweiligen Fach und eine bestandene Anfängerhausarbeit aus einem Fach nach Wahl. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist bei jeder einzelnen Prüfungsleistung nachzuweisen.
Wie genau sind die großen Scheine aufgebaut?
Die Klausuren im Zivilrecht und Öffentlichen Recht werden jedes Semester angeboten, die im Strafrecht nur in einem SoSe.
Die erste Klausur wird in der jeweiligen Übung am Ende des Semesters angeboten, die Wiederholungsklausur nach Rückgabe der ersten Klausurkorrektur.
Die Hausarbeiten werden in jeder vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Muss ich mich für die Klausuren und die Hausarbeit anmelden und kann ich mich von der Klausur abmelden?
Für die Klausuren und die Hausarbeit müssen Sie sich anmelden. Für die Wiederholungsklausur werden Sie automatisch angemeldet, sie kann nur mitgeschrieben werden, wenn Sie auch für die erste Klausur angemeldet waren. Bis zu einer Woche vor jeder Klausur ist eine Abmeldung möglich. Die Abmeldung von der ersten Klausur gilt auch für die Zweite!
Gibt es eine Wiederholungsbegrenzung bei den großen Scheinen?
Für alle Prüfungsleistungen gibt es vier Versuche. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 (vor Änderung der Prüfungsordnung) absolviert worden sind werden nicht mitgezählt. Danach ist die Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden.
Wann muss ich die großen Scheine machen?
Eine zeitliche Vorgabe besteht nicht, Sie können selber entscheiden, wann Sie die Scheine machen. Laut Studienplan wird empfohlen, nach der Zwischenprüfung mit dem großen Schein in Strafrecht anzufangen und danach mit Zivilrecht und Öffentlichem Recht fortzufahren. Die Reihenfolge ist aber nur eine Empfehlung.
Was ist, wenn ich krank bin und eine Klausur nicht mitschreiben kann?
Bei Krankheit müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit vom Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen, spätestens am Prüfungstag. Rückwirkende Krankschreibungen werden nicht anerkannt.
Es muss unverzüglich und im Original eingereicht werden. Eine einfache Arbeits- und Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt reicht nicht aus.
Bei einer Hausarbeit gibt es keine Anerkennung der Verhinderung.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vorher vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
V. Schwerpunktstudium und Schwerpunktprüfung
Was genau ist das Schwerpunktstudium?
Das Schwerpunktstudium mit abgeschlossener Prüfung ist Teil des „Staatsexamens“, welches inzwischen „Erste Prüfung“ heißt. Es fließt mit 30 % in die Endnote ein und ist der universitäre Teil der Prüfung.
Wie ist das Studium aufgebaut und welche Schwerpunkte gibt es?
Sie können zwischen 8 verschiedenen Schwerpunkten wählen.
Sie müssen sich mit dem digitalen Formular (siehe Downloads) für einen Schwerpunkt anmelden, die Anmeldung soll in der Regel im 5. Semester erfolgen. Sie können den Schwerpunkt wechseln, wenn Sie noch nicht zu einer Prüfungsleistung angemeldet sind.
Dafür füllen Sie das Formular für die Anmeldung erneut aus.
Das Studium besteht aus 12 Semesterwochenstunden, verteilt auf zwei Semester. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Wie setzt sich die Schwerpunktprüfung zusammen?
Für die Schwerpunktprüfung müssen Sie eine viermonatige Studienarbeit (Seminar), mit Aussprache, eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung erbringen.
Zur mündlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie in Studienarbeit und Klausur mindestens zusammen sieben Punkte haben und mind. eine Teilleistung mit vier Punkten bestanden haben. In allen drei Prüfungen müssen Sie zusammen mindestens zwölf Punkte erreichen.
Eine zeitliche Reihenfolge der Studienarbeit und Klausur ist nicht vorgegeben, auch ein zeitlicher Zusammenhang ist nicht vorgeschrieben.
Bin ich automatisch für die Prüfungen angemeldet?
Wenn Sie für das Schwerpunktstudium angemeldet sind, läuft keine Frist, die Sie verpflichtet, die Prüfungen abzulegen.
Für die einzelnen Prüfungen müssen Sie sich gesondert anmelden (Siehe Downloads).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zu den Prüfungen zugelassen zu werden?
Für die Zulassung zur Studienarbeit benötigen Sie den Nachweis der Zwischenprüfung und einen großen Schein. Für die Zulassung zur Klausur benötigen Sie den Nachweis der Zwischenprüfung, des Grundlagenscheines, des Sprachnachweises und von zwei großen Übungen.
Wie oft kann ich die Schwerpunktprüfung wiederholen?
Sie können die Schwerpunktprüfung einmal wiederholen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie den Versuch im sog. „Freiversuch“ geschrieben haben. Die Regelungen dazu finden Sie im JAG RLP (§ 5). Bitte beachten Sie, dass es keinen Freiversuch auf Teilleistungen gibt, alle drei Leistungen müssen in der vorgesehen Frist erfolgen.
Was ist, wenn ich bei einer Klausur oder mündlichen Prüfung krank bin ?
Da es sich bei den Schwerpunktklausuren und der mündlichen Prüfung um Examensleistungen handelt, müssen Sie bei Krankheit ein amtsärztliches Attest einreichen.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vorher vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
VI. Examenskandidaten
1. Welche Veranstaltungen bietet die Universität zur Examensvorbereitung an?
Es werden Repetitorien im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht angeboten, ergänzt durch Ferienrepetitorien. Auch die Vertiefungsveranstaltungen dienen der Examensvorbereitung. Einmal pro Woche wird ein Klausurenkurs angeboten, in dem fünfstündige Klausuren geschrieben werden, die korrigiert und später besprochen werden. Es gibt eine Klausurenklinik, Tandemklausuren und regelmäßig Schreibwerkstätten.
Einmal pro Semester findet ein „Probeexamen“ statt und es besteht die Möglichkeit, an den Schwerpunktseminaren zur Probe teilzunehmen.
2. Wann kann ich die staatliche Pflichtfachprüfung ablegen?
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird in Rheinland-Pfalz zweimal pro Jahr abgenommen. Zuständig hierfür ist das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz. Beim Frühjahrstermin werden die Klausuren im Februar/März geschrieben, die mündlichen Prüfungen finden dann im Juli/August statt.
Beim Herbsttermin werden die Klausuren im August/September geschrieben, die mündlichen Prüfungen finden im Januar/Februar des darauffolgenden Jahres statt. Bitte achten Sie dazu auf die Hinweise des Landesprüfungsamtes.
3. Welche Voraussetzungen brauche ich zur Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung?
§ 4 Abs. 1 JAPO: Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
- mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz,
- Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern nach § 1 Abs. 2 besucht hat,
- die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 JAG),
- an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat („große Scheine“),
- an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat („Grundlagenschein“),
- erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat sowie
- eine Zwischenprüfung bestanden hat.
4. Ist eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung?
Nein, beide Prüfungen sind voneinander unabhängig.