FAQs

Incomings

Kurswahl

Wann fängt das Semester in Trier an?

Das Wintersemester startet generell Ende Oktober und das Sommersemester Ende April. Genaue Termine bekommen Sie hier. Für Erasmus Studierende ist es wichtig einige Wochen vorher zu kommen und sich um Wohnung und Sprachkurs zu kümmern.

Gibt es speziell für Erasmus-Studierende des FB IV eine Informationsveranstaltung?
Am Anfang eines jeden Semesters findet eine Einführungsveranstaltung für Erasmusstudierende statt, in denen die Fragen von Studierenden bezüglich des Studiums in Trier beantwortet werden. Die Termine entnehmen Sie bitte der Startseite. Für weitere Informationen stehen auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte (HiWis) zur Verfügung.

Welche Fächer bietet die Universität Trier an?
Die Lehrveranstaltungen sind dem Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage der Universität Trier zu entnehmen.

Gibt es englischsprachige Veranstaltungen?
Englische Kurse werden vorwiegend im Rahmen der FFA angeboten. Vereinzelt gibt es auch weitere Veranstaltungen im Fachbereich IV auf Englisch. Eine Aufstellung von Veranstaltungen in englischer Sprache finden Sie hier.

Wie funktioniert die Kursanmeldung?
Die Kursanmeldung wird in der Woche vor Veranstaltungsbeginn online vollzogen. Bei der Kursanmeldung ist Ihnen das International Office behilflich.

Wer unterzeichnet das Learning Agreement? Als Receiving Responsible Person kann Frau Kröner (exchangestuduni-trierde) aus dem International Office das Learning Agreement unterzeichnen.

ECTS

Wie viele ECTS bekomme ich pro Veranstaltung an der Universität Trier?
Informationen zu den ECTS Punktzahlen erhalten Sie hier.

Wie viele ECTS-Punkte darf ich absolvieren?
Es gilt, dass pro Semester Kurse im Umfang von ca. 30 ECTS belegt werden sollten. Es hängt natürlich auch von dem Learning Agreement bzw. den Vereinbarungen ab, die Sie mit Ihrer Heimatuniversität getroffen haben. Bitte klären Sie das mit Ihrer Heimathochschule im Vorhinein ab. 

Klausuren

Wann werden Klausuren geschrieben?
Klausuren werden in der Regel am Ende des Semesters oder in den Semesterferien geschrieben. Für ERASMUS Studierende werden oft frühzeitige Klausuren vor Ende des Semesters angeboten. Ob eine ERASMUS Klausur angeboten wird, entscheidet die Professur.

Wie melde ich mich für ERASMUS Klausuren an?
Dies müssen Sie mit der jeweiligen Professur abstimmen. In der Regel werden in den jeweiligen Sekretariaten Anmeldelisten ausgelegt. Die Professuren informieren Sie in der Veranstaltung darüber.

Kann ich eine mündliche Prüfung machen?
Dies entscheidet der Professor. Besprechen Sie dies bitte mit der Professur während der Sprechstunde.

Zeugnis

Wie bekomme ich ein Zeugnis (Transcript of Records) über die in Trier absolvierten Lehrveranstaltungen?
Das Zeugnis muss vorher beantragt werden. Informationen dazu erhalten Sie hier.

Kontaktmöglichkeiten und Hilfestellungen

Gibt es Hilfe bei der Kurswahl, Wohnungssuche, Stadtführungen etc. ?

Das International Office bietet zu Beginn jeden Semesters ein 3,5-wöchiges Einführungsseminar (mit Deutschkurs, Hilfe bei bürokratischen Formalitäten und Freizeitprogramm) an. Informationen dazu erhalten sie hier. Aktuell findet das Programm aufgrund von Covid19 online statt. Außerdem vermittelt das International Office eine begrenzte Anzahl von Zimmern in Studierendenwohnheimen an Austauschstudierende (die Bewerbung für das Zimmer erfolgt gemeinsam mit der Bewerbung für den Studienaufenthalt, das heißt vor der Anreise). Ansprechpartnerin ist Frau Janina Kröner (exchangestuduni-trierde). Bezüglich der Kurswahl sind Ihnen die ERASMUS-HiWis gerne behilflich.

Wer stellt mir die Bescheinigung meiner Aufenthaltsdauer und sonstige Bestätigungen aus?
Für solche Angelegenheiten ist ebenfalls  Frau Kröner (exchangestuduni-trierde) vom International Office zuständig.

Wo finde ich das Erasmusbüro des FB IV?
Die ERASMUS-Beauftragte Frau Nele Jacobs sitzt im C-Gebäude der Universität in Raum C 344. Die wissenschaftlichen Hilfskräfte (HiWis) sind in Raum C 346 erreichbar. Die aktuellen Sprechzeiten finden sie hier.

Wo finde ich das International Office?
Das International Office ist im V–Gebäude in Raum V 20b aufzufinden.

Outgoings

Informationsbeschaffung

Gibt es speziell für Studenten des FB IV eine Informationsveranstaltung?
In jedem Semester findet eine Veranstaltung zum Auslandsstudium statt, in der Fragen von Studenten bezüglich des Studierens im Ausland beantwortet werden. Die Termine entnehmen Sie bitte der Startseite. Für weitere Informationen stehen auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte zur Verfügung.

Wie erfahre ich mehr über die ausländischen Partneruniversitäten?

  • Sie können Erfahrungsberichte online nach dem Einloggen mit Ihrer Unikennung einsehen.
  • Die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten beinhalten ebenfalls nützliche Informationen.

Wo kann ich die Erfahrungsberichte über die Unis einsehen?
Online!

Hat FB IV auch Kooperationen mit Hochschulen außerhalb von Europa?
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit ins außereuropäische Ausland zu gehen. Für nähere Informationen sollten Sie sich an das International Office wenden. Achtung: die Termine für Bewerbungen sind nicht die gleichen wie für ERASMUS im FB IV.

Organisatorisches

Wird die Zeit meines Studiums unterbrochen, wenn ich ein Auslandssemester nehme?
Ja, aber nur unter der Bedingung, dass Sie sich beurlauben lassen und keine Leistungen aus dem Ausland an der Universität Trier anrechnen lassen. Bei Anrechnung von Auslandsscheinen zählen die Fachsemester weiter.

Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung im Ausland?
Je nach Partneruniversität kann auf dem Campus in Studentenwohnheimen, in angrenzenden Stadtteilen bzw. Gemeinden (öffentlicher Wohnungsmarkt) oder bei Gastfamilien gewohnt werden. Die ausländischen Universitäten sind i.d.R. dabei behilflich.

Sollte ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ja, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist dringend zu empfehlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Krankenversicherung, inwieweit Ihr derzeitiger Versicherungsschutz im Ausland geltend gemacht werden kann und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.

Habe ich einen Ansprechpartner im Ausland?
Ja, entweder wird Ihnen ein Tutor zugewiesen oder man kann den dortigen ERASMUS-Koordinator ansprechen.

Ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gasthochschule erhalten! Was soll ich tun?
Die verschiedenen Partneruniversitäten antworten unterschiedlich schnell. Erfahrungsgemäß sind Partneruniversitäten aus den Ländern Portugal, Spanien, Italien und Frankreich eher langsam und entspannter, was ihre Rückmeldungspflicht anbelangt. Bei Bedarf schicken Sie der ausländischen Partneruniversität einfach erneut eine E-Mail! Wenn Sie überhaupt keine Antwort erhalten sollten, bitte Frau Freihoff (International Office) kontaktieren.

Was muss ich alles aus dem Ausland mitbringen?

  • Learning Agreement:
    Eine Fotokopie des mit Frau Jacobs und der Gasthochschule abzuschließenden Learning Agreements bis spätestens 1. November ans International Office senden (Formular und Merkblatt auf International Office Homepage verfügbar).
  • EILC-Teilnehmer zusätzlich:
    Teilnahmebescheinigung (im Original oder als beglaubigte Fotokopie) bis 1. November ans International Office schicken.
  • Erfahrungsbericht:
    Berichte/Tipps für die nächsten Teilnehmer/-innen bis zum Ende des Aufenthaltes (30. Juli) an das International Office (international@uni-trier.de) UND an das ERASMUS Hiwi-Büro (era4hiwiuni-trierde) senden.
    Welches Formular Sie verwenden (ob das Formular vom International Office oder das von ERASMUS FB IV) ist nicht bedeutend. Beides wird akzeptiert. Zusätzlich zu dem Erfahrungsbericht muss auch noch ein Fragebogen zu Erasmus ("ERASMUS-Studierendenberichtsformular") ausgefüllt werden, den Sie beim International Office erhalten.
  • Aufenthaltsdauer:
    Bescheinigung der Gasthochschule über die dortige Aufenthaltsdauer (im Original oder als beglaubigte Fotokopie mit genauem Anfangs- und Enddatum und Stempel der Hochschule; Vorlage auf International Office Homepage verfügbar) bis zum 30. Juli ans International Office senden.
    Wichtig: Bescheinigungen, die früher als 2-3 Tage vor der Beendigung des Studienaufenthalts ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden!
  • Programmbewertung:
    Programmbewertung auf EU-Berichtsformular (auf International Office Homepage verfügbar) und eine Fotokopie des ausländischen Zeugnisses (transcript) bis 15. Oktober ans International Office senden. Die Programmbewertung bitte nur als E-Mail-Anhang ans International Office (international@uni-trier.de) senden, keinen Ausdruck einreichen!
  • Anerkennung:
    Zur Anerkennung wird benötigt:
       - Transcript or Records aus dem Ausland im Original
       - aktuelle Studienverlaufsbescheinigung der Universität Trier (PORTA)
      -  ausgefülltes Anerkennungsformular (auf ERASMUS Homepage verfügbar)
    Diese Dateien bitte an Frau Jacobs per Email (erasmus-fb4uni-trierde) senden sowie das Zeugnis (falls es nicht von der Gasthochschule übersendet wird) vorbei bringen.

Finanzielles

Bekomme ich weiterhin BAFöG, wenn ich mit Erasmus ins Ausland gehe?
Grundsätzlich wird bei einer zusätzlichen Förderung das Inlands-BAFöG eingestellt. Stattdessen kann das so genannte Auslands-BAFöG in Anspruch genommen werden, bei dem andere Bemessungsgrundlagen gelten. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall BAFöG erhalten und in welchem Umfang, kann nur das BAFöG-Amt beantworten. Die Zuständigkeit des BAFöG Amtes ergibt sich aus dem Gastland, in welches Sie gehen.

Wie viel Geld bekomme ich als ERASMUS-Student/-in und wie erfolgt der Zahlungsprozess?
Es erfolgt eine Zahlung eines Mobilitätszuschusses, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfällt (hier orientiert sich die Förderung an den Lebenshaltungskosten des Gastlandes) und in zwei Raten gezahlt wird. Sie erhalten diesbezüglich ein Schreiben vom International Office.

Bewerbungsverfahren

Gibt es eine Garantie für einen Erasmus-Platz?
Nein, jedoch sind die Chancen bei qualifizierten Bewerbungen sehr hoch. Tipp: Je mehr Präferenzen Sie angeben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass an einer Ihrer Wunschunis ein Platz verfügbar ist.

Muss ich die Landessprache perfekt sprechen können?
Es ist sicherlich hilfreich die Landessprache zu sprechen, um sich verständlich machen zu können. Allerdings bieten die Partnerhochschulen auch regelmäßig Kurse an, um die Kenntnisse zu verbessern. Bedenken Sie, dass Sie auch ins Ausland gehen, um die Sprache zu lernen. Grundsätzlich können Sie sich mit jedem Sprachniveau bewerben.

Was bedeuten die Sprachniveau-Angaben auf  der Programmliste?

Dieses Sprachniveau wird von der Gastuniversität empfohlen, um einen erfolgreichen Studienaufenthalt zu ermöglichen. Das durch einen Sprachtest ermittelte Niveau sollte bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes idealerweise diesem entsprechen. Bewerben dürfen Sie sich aber auch mit einem niedrigerem Sprachniveau.

Wie lange kann ich ins Ausland gehen?
Das Auslandsstudium sollte ein akademisches Jahr (Winter- und darauf folgendes Sommersemester) dauern. Erst bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Monaten (=1 Semester) haben sich Studierende erfahrungsgemäß eingelebt und können die entsprechenden Lernerfahrungen im Ausland machen und voll von dem Austausch profitieren. Entsprechend sind die Studienaufenthalte im Bachelor-Studiengang grundsätzlich auf ein akademisches Jahr festgelegt. Eine Verkürzung dieser Studienzeit kann nur durch zwingende nachweisliche Gründe erfolgen. Ohne Begründung kann eine Verkürzung in der Rückzahlung der bisher geleisteten Erasmus-Förderung resultieren. Aufgrund der kurzen Studienzeit im Master kann hier entweder ein Semester oder ein Jahr im Ausland studiert werden.

Kann ich mich nur für ein Semester bewerben?  
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nicht länger als ein Semester im Ausland bleiben können, können Sie sich auch nur für ein Semester bewerben. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass wir prinzipiell Studienaufenthalte für ein akademisches Jahr fördern (siehe oben) und entsprechend Bewerbungen für ein Jahr bei der Vergabe der Studienplätze bevorzugen.

Wann gehe ich bei einer erfolgreichen Bewerbung ins Ausland?  
Die Bewerbung erfolgt immer im Wintersemester. Der Auslandsaufenthalt beginnt im darauffolgenden Wintersemester. Ein Beginn zum Sommersemester ist nicht möglich. Bachelorstudenten wird es empfohlen im 5. und 6. Semester (oder später) ins Ausland zu gehen. Bei Masterstudenten ist der Auslandsaufenthalt im 3. Semester (oder später) vorgesehen.                                                 

Wer kann sich für das Erasmus-Programm bewerben?
Studierende der BWL, VWL und Soziologie, die als ordentliche Studenten an der Universität Trier immatrikuliert sind: Bachelor-Studierende müssen zum Zeitpunkt Ihrer Abreise ins Ausland das Grundlagenstudium erfolgreich absolviert haben. Studierende anderer Universitäten können sich nicht um ERASMUS-Studienplätze bewerben - dies gilt auch für Restplätze!

Ich studiere kein BWL. Darf ich mich trotzdem als Fachfremder bewerben und wie sehen meine Chancen aus?
Grundsätzlich besteht auch für die so genannten Fachfremden die Möglichkeit, über Erasmus ins Ausland zu gehen. Sollten Sie in einem Nebenfach im FB IV studieren, können Sie sich wie alle anderen auch hier bewerben. Für vollkommen Fachfremde gibt es diese Möglichkeit erst, wenn das Nachrückverfahren einsetzt.

Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt?
Die Noten zählen 50 %. Des Weiteren zählen die Sprachkenntnisse (der Unterrichtssprache der Auslandsuniversität) 30%, welche wir über einen Test ermitteln. Mit 20 % gehen dann noch die eigentlichen Bewerbungsunterlagen ein (insbesondere die Motivation für einen Auslandsaufenthalt sollte deutlich erkennbar sein und die formal richtige Gestaltung sollte gewährleistet sein).

Wie sind die Bewerbungsfristen?
Bewerbungsfrist ist normalerweise Anfang Januar, wenn Sie im darauf folgenden Wintersemester ins Ausland gehen wollen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Startseite.

Wo bekomme ich die benötigten Bewerbungsunterlagen?
Die Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Bewerbung". Das Online-Formular des International Office finden Sie hier.

Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?
Siehe Rubrik "Bewerbung". Wichtige Informationen erhalten Sie hier.

Wo und in welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen abgeben?
Bitte füllen Sie die Bewerbungsunterlagen am PC aus und laden sie über das Bewerbungsportal des International Office hoch.

Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test oder IELTS?
Es besteht zwar keine Pflicht, aber es ist wünschenswert, wenn Sie die Unterrichtssprache der Auslandsuniversität ausreichend beherrschen. Um die Sprachkenntnisse zu bewerten, organisieren wir im Januar für alle Sprachräume einen Sprachtest. Genaue Daten entnehmen Sie der Webseite des Sprachenzentrums. Der Sprachtest kann nur durch einen gültigen TOEFL Test, IELTS, einen anderen anerkannten Sprachtest (UNIcert oder GER) oder durch den FFA Eingangstest ersetzt werden. Sprachtests dienen als Momentaufnahme Ihrer Sprachkenntnisse und anteiliges Beurteilungskriterium. Sie können daher nicht durch einen Sprachtest durchfallen. Allerdings sollten Sie selbst einschätzen, ob Ihre Kenntnisse ausreichen, um in der Fremdsprache (erfolgreich) studieren zu können. Das empfohlene Niveau können Sie der Programmliste entnehmen.

Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht?
Die Ergebnisse werden ca. im April auf der Homepage veröffentlicht.

Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
Sie können sich im sogenannten Nachrückverfahren auf die ggf. entstandenen Restplätze bewerben, indem Sie lediglich eine neue Präferenzliste abgeben.

Was muss ich machen, wenn ich von dem mir zugewiesenen Studienplatz im Ausland zurücktreten will?
Ein Rücktritt muss bei Frau Jacobs und bei Frau Freihoff (International Office) gemeldet werden.

Kursabsprache

Was ist das Learning Agreement (LA)?
Im Learning Agreement (LA) werden die Fächer angegeben, die Sie an der ausländischen Partneruniversität besuchen wollen. Außerdem gewährt das LA, dass eine Absprache mit der ERASMUS-Beauftragten erfolgt ist. Achtung: Das LA stellt noch keine Anerkennung dar!

Welche Kurse kann ich im Ausland absolvieren?
Prinzipiell können Kurse aus dem Vertiefungs- und Spezialisierungsstudium im Ausland absolviert werden. Informationen finden Sie im „Guide zur erfolgreichen Anerkennung“. Bei Detailfragen bitte Frau Jacobs konsultieren.

Wird jeweils vor Semesterbeginn an den ausländischen Partneruniversitäten ein Sprachkurs angeboten?

Einige Universitäten bieten im Vorfeld extra für ausländische Studenten einen Sprachkurs an bzw. es wird ein Sprachkurs parallel zum Studium angeboten. Die jeweiligen Websites der Universitäten geben hierzu Auskunft. Ansonsten bei den ERASMUS-Koordinatoren im Ausland erfragen.

Kann das Learning Agreement (LA) verändert werden?
Das Learning Agreement kann bei Studienantritt an der Partneruniversität und einen Zeitraum darüber hinaus noch verändert werden. Dafür sind Tabelle C und D des LA vorgesehen. Da sich Veranstaltungen überschneiden, nicht stattfinden oder ähnliches, können Veränderungen getätigt werden. Dennoch sollten Sie möglichst die Fächer angeben, die Sie auch tatsächlich belegen wollen bzw. die Sie mit Frau Jacobs abgestimmt haben.

Was muss ich mit dem Learning Agreement (LA) machen und bis wann muss ich das Learning Agreement (LA) ausfüllen?
Im LA müssen Sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes Ihre Kurswahl sowie die geplante Anerkennung schriftlich festhalten. Bitte sprechen Sie vorher die Kurswahl detailliert mit Frau Jacobs ab. Zur Kursabsprache gibt es ein Formular im Download Bereich. Entsprechend der Absprachen füllen Sie das LA (Tabelle A und B) aus und lassen es vonFrau Jacobs und von dem ERASMUS-Koordinator vor Ort unterzeichnen. Der erste Teil des LA muss vor Aufenthalt abgesprochen sein. Die „Changes“ (Tabelle C und D) zu Ihrem LA müssen bis 5 Wochen nach Beginn eingereicht und unterschrieben werden. Eine Kopie des beidseitig unterzeichneten LA muss bis November an das International Office übermittelt werden.

Anerkennung

Wie und bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen?
Für die Anerkennung müssen die auf der Homepage vorhandenen Unterlagen entsprechend vorbereitet werden. Die Unterlagen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier. Für die Anerkennung ist Frau Jacobs zuständig.

Was passiert mit Kursen, die ich nicht bestanden habe?
Diese Kurse werden Ihnen nicht auf Ihr Studium in Trier anerkannt und wirken sich daher weder negativ noch positiv auf Ihr Studium in Trier aus.

Ich habe zusätzliche Punkte durch Sprachkurse und Sportveranstaltungen gesammelt, werden diese angerechnet?
Kurse, die nicht in Ihrem Studienplan vorgesehen sind, also Kurse außerhalb Ihres Studienfaches, können Ihnen nicht auf Ihr Studium in Trier anerkannt werden. Allerdings empfehlen wir ausdrücklich Sprachkurse zu belegen und sich auch außerfachlich weiterzubilden!

Wie werden meine Noten in das deutsche Notensystem überführt?
Für jede Partneruniversität gibt es einen entsprechenden Umrechnungsschlüssel. Diesen wendet Frau Jacobs bei der Anerkennung an. Die Umrechnungsschlüssel finden Sie auf unseren Seiten zu den Partneruniversitäten (URT Login notwendig!).

Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen?
Ja, damit nachfolgende Studierende die Möglichkeit haben, etwas über die Gasthochschule und das Gastland sowie über Ihre individuellen Erfahrungen zu erfahren, ist die Erstellung des Erfahrungsberichtes besonders wichtig! Die Erfahrungsberichte sollten spätestens bei der Anerkennung versendet werden. Eine Vorlage erhalten Sie im Download Bereich. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu dem Erfahrungsbericht noch ein Fragebogen für Erasmus ("ERASMUS-Studierendenberichtsformular") ausgefüllt werden muss, den sie beim International Office erhalten.

Gibt es eine Frist für die Anerkennung nach meinem Studienaufenthalt?
Ja, spätestens zu Beginn des neuen Semesters sollte die Anerkennung mit Frau Jacobs abgesprochen werden. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Anerkennung durchzuführen (ggf. bereits nach dem ersten Semester im Ausland) um mögliche Fristen für bspw. Masterbewerbungen einhalten zu können.

Ich bin nicht in Trier. Was mache ich bezüglich der Anerkennung?
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage und übersenden Sie die notwendigen Informationen (Anerkennungsformular, Studienverlaufsbescheinigung und Zeugnis) per Email an Frau Jacobs.

Wie lange dauert es bis die Leistungen aus dem Ausland anerkannt sind?
Nachdem alle benötigten Dokumente Frau Jacobs vorliegen (Zeugnis, Anerkennungsformular und Studienverlaufsbescheinigung), müssen diese von Prof. Dr. Swoboda geprüft werden. Dies dauert i.d.R. maximal eine Woche. Danach werden die Daten an das HPA weitergeleitet. Wie lange das HPA benötigt, um die Noten in PORTA zu übernehmen, ist uns nicht bekannt und kann von uns nicht beeinflusst werden.