Questions & Answers - International Legal Studies

Was beinhalten die sechs internationalen Profile des Wahlpflichtbereichs (Module 26-43)?

Studierende im Bachelor International Legal Studies wählen eines von sechs Profilen zum ausländischen Recht (Anglo-Amerik. Recht, Französisches Recht, Spanisches Recht, Türkisches Recht, Japanisches Recht und Chinesisches Recht). Jedes Profil enthält einführende und vertiefende Kurse zu den jeweiligen Rechtssystemen wie zum Beispiel im Anglo-Amerikanischen Recht „US Legal Research & Legal Writing“ oder „Contract Law“. Die Profile binden die seit 1989 in Trier angebotenen viersemestrigen Ergänzungsstudiengänge „Internationale Rechtsstudien (FFA)“ in den Bachelor International Legal Studies ein.

Die vier FFA I Kurse des gewählten Rechtssystems bilden die Einführungsmodule A und B der jeweiligen Profile. Das Vertiefungsmodul umfasst sämtliche Kurse der FFA II.

Viele Infos zur FFA enthält die Website der Internationalen Rechtsstudien: www.ffajur.uni-trier.de

Dort finden Sie auch Hinweise zu den Sprachtests, Semesterprogramme aller Rechtssysteme mit den jeweils aktuell angebotenen Kursen der FFA I und FFA II, Formulare und vieles mehr.

Wann muss ich den Sprachtest zum Zugang zu den einzelnen internationalen Profilen (Module 26-43) des Wahlpflichtbereichs ablegen?

Die Sprachtests werden entweder in der Infowoche vor Studienstart oder in der ersten Vorlesungswoche durchgeführt. Nach bestandenem Sprachtest können die Kurse sofort oder in einem späteren Semester begonnen werden. Wir empfehlen - wenn möglich - die Belegung ab dem 1. Semester. Andere Gestaltungen sind denkbar.

Bei den Profilen Japanisches bzw. Chinesisches Recht muss kein Sprachtest absolviert werden. Interessenten dieser Profile belegen zunächst einen Intensivsprachkurs parallel zu ersten Fachkursen. Ein Sprachtest muss erst vor dem Zugang in das Vertiefungsmodul nachgewiesen werden.

Besteht in den Veranstaltungen der FFA im Rahmen des Bachelor International Legal Studies eine Anwesenheitspflicht?

Grundsätzlich ist eine Anwesenheit in fremdsprachigen Vorlesungen immer sinnvoll. In allen Kursen bis zu einer Teilnehmerzahl von 24 Studierenden besteht aufgrund des besonders intensiven Lerncharakters eine Anwesenheitspflicht nach § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge. Lediglich in den Kursen zum anglo-amerikanischen Recht wird ab dem WS 2024/25 die Anwesenheitspflicht aufgehoben, da hier diese Teilnehmerzahl typischerweise überschritten wird.

Verhältnis Bachelor International Legal Studies - FFA

Alle erworbenen Leistungen werden sowohl für die FFA wie auch den Bachelor International Legal Studies gewertet, was sich für Sie als sehr wertvoll erweisen kann. Sollten Sie sich später entscheiden, den Bachelor International Legal Studies nicht zu beenden, weil Sie z.B. doch kein Auslandssemester absolvieren wollen und nur den grundständigen Bachelor und/oder das Staatsexamen abschließen, dann haben Sie weiterhin den FFA-Abschluss als Nachweis Ihrer internationalen juristischen Ausbildung in Händen.

Wie können Studienleistungen, die an einer anderen juristischen Fakultät in Deutschland erbracht wurden, ganz oder teilweise auf eines der Wahlpflichtmodule der Internationalen Rechtsstudien (Module 26-43) anerkannt werden?

Anerkannt werden auswärtige Studienleistungen, die vom fremdsprachlichen Niveau, der Anzahl der Semesterwochenstunden, den juristischen Inhalten und den zu erbringenden Prüfungsleistungen mit den Lehrveranstaltungen des gewählten Profils in den Wahlpflichtmodulen vergleichbar sind.

Dies ist bei klassischen FFA-Programmen anderer Studienstandorte denkbar. Bitte kontaktieren Sie uns zur Prüfung Ihrer Unterlagen.

Für die Anerkennung eines gesamten Profils sind u.a. insgesamt 16 SWS Lehrveranstaltungen zum jeweiligen Profil inkl. der entsprechenden Prüfungsleistungen nachzuweisen, bei Anerkennungen auf ein oder zwei Module entsprechend 4 bzw. 8 SWS, so dass ggf. noch das zweite und dritte Modul des Profils zu belegen sind.

Lehrveranstaltungen, die ohne Sprachtest an allen juristischen Fakultäten zur Erlangung des Nachweises von juristischer Fremdsprachenkompetenz angeboten werden, kommen für eine Anerkennung mangels vorgeschaltetem Sprachtest nicht in Frage. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Lehrveranstaltungen zur Befreiung vom Sprachtest im Rahmen des Bachelor International Legal Studies anerkannt werden.

Das Auslandssemester im Rahmen des ILS Bachelor

Im Auslandssemester sind 30 LP zu erwerben. Mit allen Studierenden des Bachelor International Legal Studies wird vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement abgesprochen, das die im Ausland zu belegenden Kurse und zu erbringenden Studienleistungen festlegt.

Studierende, die ein bereits absolviertes Auslandssemester auf den Bachelor International Legal Studies anerkennen lassen wollen, müssen ihre ausländischen Transcripts einreichen. Das Prüfungsamt wird im Einzelfall prüfen, ob die vorgelegten Unterlagen den grundsätzlichen Vorgaben eines Learning Agreements des ILS Bachelor entsprechen.

Kann ich auch mehrere ausländische Rechtssysteme im Rahmen des Bachelor International Legal Studies kennenlernen?

Auch dies ist möglich. Zum einen kann das Auslandssemester in einer anderen Rechtsordnung absolviert werden als dem gewählten Profil. Darüber hinaus können auch im freien Wahlbereich Module aus dem Kursprogramm einer zweiten FFA gewählt und eingebracht werden.

Lesen Sie auch die FAQs  in den Einführungs- und Grundlagenmodulen, Vertiefungsmodulen, Schwerpunktmodulen und dem Bachelor Abschlussmodul.

Wenn Sie zu den Anerkennungen dieser Module noch fragen haben, können Sie hier bereits erste Antworten finden.