Magister (LL.M.)

Für Juristen und Juristinnen, die bereits im Ausland graduiert sind, bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier einen besonderen zweisemestrigen Studiengang an, dessen Ziel die Beherrschung von Grundzügen des deutschen Rechts und seiner exemplarischen Vertiefung ist. Mit einem erfolgreichen Abschluss erwerben die Absolventen den akademischen Grad eines Magisters der Rechte (LL.M.).

Das Magisterstudium beginnt jeweils im Oktober und dauert ein Jahr. In jedem Semester sind mindestens zwölf Semesterwochenstunden zu belegen. Verbindlich ist die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung im Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht sowie an einer Übung und an einem Seminar nach Wahl.

Da das Magisterstudium ein Zweitstudium darstellt, ist es grundsätzlich gebührenpflichtig, d.h. neben dem Semesterbeitrag kommen Studiengebühren in Höhe von 700€ pro Semester auf Sie zu. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Monate. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Grundzüge des deutschen Zivilrechts und Verfassungsrechts sowie auf ein weiteres Rechtsgebiet nach Wahl. 

Die Bewerbung für diesen Studiengang muss beim Studentensekretariat der Universität Trier eingereicht werden. Die Bewerbungsfristen sind der Homepage zu entnehmen.

Abgabe schriftlicher Prüfungsarbeitenauch in digitaler Fassung als Word-Datei erforderlich nach einem Grundsatzbeschluss des Fachbereichrats des FB V vom 06.07.2011.