Zweitstudium
Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten Studienganges, mit dem der gleiche Ausbildungsgrad wie in einem bereits ersten Studienabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen, Master; hierzu zählen auch Fachhochschul- sowie akkreditierte Berufsakademie-Studiengänge) erreicht wird. Ein konsekutiver Masterstudiengang nach einem Bachelorstudium ist dagegen kein Zweitstudium.
Entsprechend lange ist die Studiendauer: Ein (weiterer) Bachelor benötigt in der Regel weitere 6 Semester Studienzeit. Deshalb sollten Sie vorab klären, ob ein Zweitstudium wirklich neue Chancen eröffnet oder ob die gewünschten Zusatzqualifikationen nicht im Job, über ein Master- oder Aufbaustudium oder durch Praktika erworben werden könnten.
Ein Zweitstudium ist grundsätzlich gebührenpflichtig, d.h. neben dem Semesterbeitrag kommen Studiengebühren in Höhe von 700€ pro Semester auf Sie zu.
Auch im Ausland erworbene Abschlüsse können bei Anerkennung in Deutschland dazu führen, dass Sie Studiengebühren für ein Zweitstudium mit gleichem Qualifikationslevel zahlen müssen!
Ob der zweite Studienwunsch ein Zweitstudium ist oder nicht, sollten Sie daher im Vorfeld im Studierendensekretariat klären.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten die gleichen Bedingungen zur Bewerbung wie bei einem Erststudium. Nur beim Auswahlverfahren gelten gesonderte Regelungen.
Weitere Informationen diesbezüglich hat das Studierendensekretariat.