Weitere Förderungen
Neben dem GUT-Publikationspreis und den Förderprogrammen TriGUT und Promovieren mit Kind und gibt es zahlreiche weitere Förderungen der Universität Trier. Natürlich gibt es auch Förderungen unserer Kooperationspartner oder auch bundesweite und internationale Förderungen von denen man profitieren kann. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diese weiteren Förderungen.
Promovierende
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Promotion, Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Reisekostenzuschüsse für die aktive Teilnahme an internationalen Tagungen im Ausland
Aus dem Etat des Forschungsfonds können Promovierende einen Reisekostenzuschuss bis zur Höhe von 500 € für die Teilnahme an internationalen Tagungen oder Kongressen im Ausland unter der Voraussetzung, dass sie mit einem eigenen Vortrag oder Poster zur Teilnahme eingeladen sind, beantragen.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Stipendien für begabte Studierende und Promovierende, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen
Aus Mitteln der Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Stipendienberatung der Universität Trier vier Stipendien für begabte Studierende aus, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen.
Wer kann sich bewerben und gefördert werden?
Studierende und Promovierende, die
- an der Universität Trier immatrikuliert sind und
- die keine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes genannten Maßnahme oder Einrichtung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält oder
- die keine Tätigkeit gegen Entgelt ausführen, die nach Art und Umfang nicht der Erreichung des Studienziels dienlich ist.
Art und Dauer des Stipendiums
- Höhe des Stipendiums: monatlich 300 € (monatlicher, nichtrückzahlbarer Zuschuss)
- Förderzeitraum: 1 Jahr (Oktober bis einschließlich September)
- Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. (Verlängert sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Betreuung oder Pflege eines Familienangehörigen oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.)
Förderkriterien
Über die Anträge entscheidet eine hochschuleigene Vergabekommission auf Grundlage nachfolgender Kriterien:
Grundsätzlichen Auswahlkriterien:
- Für Studienanfänger*innen:
die Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder - die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder - die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums; - Für bereits immatrikulierte Studierende und Promovierende:
die bisher erbrachten Studienleistungen, - für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums, - für Promovierende die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
Sind die grundsätzlichen Auswahlkriterien erfüllt, so richtet sich das weitere Vergabeverfahren an gesellschaftlich besonders engagierte Studierende, insbesondere, wenn sie sich durch die Ausübung eines Ehrenamtes auszeichnen.
Auswahlkriterien zum gesellschaftlichen Engagement können z.B. folgende geleistete Tätigkeiten sein:
- Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, Studentisches Parlament, Studentische Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden
- Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und/oder Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen.
Eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich ist unschädlich. Bitte beschreiben Sie Ihr ehrenamtliches Engagement (Aufgabengebiet/Funktion, zeitlicher Umfang) im Motivationsschreiben. Nicht-institutionalisiertes ehrenamtliches Engagement kann unter Umständen auch berücksichtigt werden, bedarf aber ebenfalls eines geeigneten Nachweises durch eine neutrale Person oder Stelle.
Erneute Bewerbungen nach bereits erfolgter Förderung sind möglich.
Antragsunterlagen
Die folgenden Antragsunterlagen sind in digitaler Form als ein PDF Dokument per E-Mail einzureichen bei der Stipendienberatung der Universität Trier, z.H. Dr. Agnes Schindler, stipendienuni-trierde:
- Motivationsschreiben (Umfang höchstens eine DIN A4 Seite),
- tabellarischer Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- Für Studierende ab dem 2. Semester: Notenübersicht mit ECTS-Punkten, bzw. Nachweis der bisher erbrachten Leistungen, Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und/oder Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen.
- Für Studierende bzw. Studienanfänger*innen in Masterstudiengängen: Zeugnisse des ersten Hochschulabschlusses, der für das Masterstudium qualifiziert;
- Immatrikulationsbescheinigung; Studienplatzbewerber reichen bitte unverzüglich einen Nachweis über die Einschreibung nach;
- Nachweise, die die in der Bewerbung gemachten Angaben zu den weiteren Auswahlkriterien belegen (z.B. gesellschaftliches Engagement, Familienpflichten etc.).Für Studierende bzw. Studienanfänger*innen in Masterstudiengängen: Zeugnisse des ersten Hochschulabschlusses, der für das Masterstudium qualifiziert;
Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bewerbungen in anderer Sprache ist eine Übersetzung eines beglaubigten Übersetzers beizufügen.
Die Bewerbungen sind bis zum 15. Juni per E-Mail an die Stipendienberatung der Universität Trier stipendienuni-trierde zu richten. Rückfragen beantworten Frau Dr. Agnes Schindler und Tara Partetzke auch unter stipendienuni-trierde.
Die Information über die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich.
Stipendien und Förderungen während der Promotion
Promovierende haben diverse Möglichkeiten, Mittel für Ihre Forschungsprojekte einzuwerben und Ihren Lebensunterhalt während der Promotion auch über Stipendien und einzelne Förderprogramme zu bestreiten. Einige Förderprogramme beziehen sich auf bestimmte Phasen (Einstieg, Abschluss), andere auf die gesamte Dauer der Promotion (sogenannte Promotionsvollstipendien). Daneben gibt es auch solche, die eine Förderung unter einer bestimmten Zielsetzung vorsehen, wie z.B. einem Auslandsaufenthalt oder der aktiven Teilnahme an einer Konferenz.
Rund um das Thema (Promotions-)Stipendien berät die Stipendienberatung der Universität Trier:
Stipendienreferentinnen: Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
Raum: DM 10 & 11
www.stipendien.uni-trier.de
E-Mail: stipendienuni-trierde
Telefon: +49 651 201-1826
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die Universität Trier ist eine der Mitgliedsuniversitäten des Verbundes Universität der Großregion, daher können Promovierende der Universität Trier für die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen) eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die von der UniGR bewilligte finanzielle Förderung umfasst maximal 30% des Gesamtbudgets der Veranstaltung mit einer Obergrenze von 2.000 € pro Veranstaltung.
Postdocs
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Außerdem schreibt die Universität Trier aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz 2024 - 2028 eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Forschungsreferats.
Auslandsaufenthalte
Das International Office berät zur Finanzierung von Forschungs- und Lehraufenthalten im Ausland.
Reisekostenzuschüsse für die aktive Teilnahme an internationalen Tagungen im Ausland
Aus dem Etat des Forschungsfonds können Habilitierende einen Reisekostenzuschuss bis zur Höhe von 500 € für die Teilnahme an internationalen Tagungen oder Kongressen im Ausland unter der Voraussetzung, dass sie mit einem eigenen Vortrag oder Poster zur Teilnahme eingeladen sind, beantragen.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren.
Juniorprofessor*innen
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Auslandsaufenthalte
Das International Office berät zur Finanzierung von Forschungs- und Lehraufenthalten im Ausland.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren.