Weitere Förderungen
Neben dem GUT-Publikationspreis und Promovieren mit Kind gibt es zahlreiche weitere Förderungen der Universität Trier. Natürlich gibt es auch Förderungen unserer Kooperationspartner oder auch bundesweite und internationale Förderungen von denen man profitieren kann. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diese weiteren Förderungen.
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Promovierende
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Promotion, Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Reisekostenzuschüsse für die aktive Teilnahme an internationalen Tagungen im Ausland
Aus dem Etat des Forschungsfonds können Promovierende und Habilitierende einen Reisekostenzuschuss bis zur Höhe von 500 € für die Teilnahme an internationalen Tagungen oder Kongressen im Ausland unter der Voraussetzung, dass sie mit einem eigenen Vortrag oder Poster zur Teilnahme eingeladen sind, beantragen.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Stipendien und Förderungen während der Promotion
Promovierende haben diverse Möglichkeiten, Mittel für Ihre Forschungsprojekte einzuwerben und Ihren Lebensunterhalt während der Promotion auch über Stipendien und einzelne Förderprogramme zu bestreiten. Einige Förderprogramme beziehen sich auf bestimmte Phasen (Einstieg, Abschluss), andere auf die gesamte Dauer der Promotion (sogenannte Promotionsvollstipendien). Daneben gibt es auch solche, die eine Förderung unter einer bestimmten Zielsetzung vorsehen, wie z.B. einem Auslandsaufenthalt oder der aktiven Teilnahme an einer Konferenz.
Rund um das Thema (Promotions-)Stipendien berät die Stipendienberatung der Universität Trier:
Stipendienreferentin: Dr. Agnes Schindler
Raum: DM 17
www.stipendien.uni-trier.de
E-Mail: stipendienuni-trierde
Telefon: +49 651 201-1826
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die Universität Trier ist eine der Mitgliedsuniversitäten des Verbundes Universität der Großregion, daher können Promovierende der Universität Trier für die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen) eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die von der UniGR bewilligte finanzielle Förderung umfasst maximal 30% des Gesamtbudgets der Veranstaltung mit einer Obergrenze von 2.000 € pro Veranstaltung.
Postdocs
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Außerdem schreibt die Universität Trier aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz 2024 - 2028 eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Forschungsreferats.
Auslandsaufenthalte
Das International Office berät zur Finanzierung von Forschungs- und Lehraufenthalten im Ausland.
Reisekostenzuschüsse für die aktive Teilnahme an internationalen Tagungen im Ausland
Aus dem Etat des Forschungsfonds können Promovierende und Habilitierende einen Reisekostenzuschuss bis zur Höhe von 500 € für die Teilnahme an internationalen Tagungen oder Kongressen im Ausland unter der Voraussetzung, dass sie mit einem eigenen Vortrag oder Poster zur Teilnahme eingeladen sind, beantragen.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren.
Juniorprofessor*innen
Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben
Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Promotion, Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.
Auslandsaufenthalte
Das International Office berät zur Finanzierung von Forschungs- und Lehraufenthalten im Ausland.
Publikationsvorhaben
Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.
Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren.