Anerkennung als Studienleistung
Im BA-DaF Studiengang (Nebenfach) ist das Praktikum obligatorischer Bestandteil.
In der Studienordnung Zusatzzertifikat „Deutsch als Fremdsprache“ der Universität Trier ist ein Praktikum nicht obligatorisch vorgeschrieben. Es wird aber dringend empfohlen und kann als Studienleistung im Wahlpflichtbereich (2 SWS können durch ein Praktikum ersetzt werden) anerkannt werden.