Kurzstipendien für Praktika im Ausland

Kurzstipendien für Praktika im Ausland

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsaufenthalte durch die Vergabe eines Kurzstipendiums. Das Kurzstipendienprogramm für selbstbeschaffte Praktika im Ausland gliedert sich in verschiedene Programmlinien. Es können gefördert werden:

(1) Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen

Das Programm soll deutschen Studierenden, die sich aus eigener Initiative einen Praktikumsplatz in einer internationalen Organisation (EU- bzw. UN-Einrichtung) oder einer bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft haben, einen Auslandsaufenthalt ermöglichen.

(2) Kurzstipendien für Praktika an Deutschen Schulen im Ausland

Deutsche Lehramtsstudierende haben über dieses Programm die Möglichkeit, eine Förderung für ein Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland zu erhalten (vgl. hierzu: www.auslandsschulwesen.de).

 (3) Praktika bei Instituten der Max Weber Stiftung (ehem. Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland DGIA)

Die Max Weber Stiftung bietet deutschen (und Deutschen gleichgestellten) Studierenden, die an einer deutschen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule vollimmatrikuliert sind, Praktika an ihren Instituten an. Die Praktikumsplätze werden durch das jeweilige Institut ausgeschrieben. Die Studierenden bewerben sich direkt bei den Instituten auf diese Ausschreibungen. Die durch die Institute nominierten Kandidaten können für diese Praktika einen Antrag auf ein Kurzstipendium beim DAAD stellen. Die Antragsunterlagen sind über die Homepage der Max Weber Stiftung (www.maxweberstiftung.de) erhältlich.

(4) Kurzstipendien für Praktika in Goethe-Instituten im Ausland

Deutsche Studierende, die ein Praktikum in einem Goethe-Institut im Ausland durchführen, können eine Förderung beantragen. (Eine Liste der Standorte aller 136 Goethe-Institute im Ausland ist unter folgendem Link einsehbar: www.goethe.de.)

Stipendienhöhe: DAAD-Teilstipendienrate für Studierende, maximal für drei Monate, plus Zuschuss zu den Reisekosten.

Laufzeit: Die Förderzeit beträgt maximal drei Monate.

Bewerbungsvoraussetzungen: Antragsberechtigt sind Studierende ab dem 2. Fachsemester sowie Masterstudierende. Es ist eine "Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen" vorzulegen, aus der hervorgeht, dass überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht wurden. Bachelorstudierende, die im 2. Fachsemester eingeschrieben sind, müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beifügen. Gute praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Nähere Auskünfte erteilt das Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD.

Bewerbungsunterlagen: Die speziellen Bewerbungsunterlagen für dieses Programm sind beim Referat Internationaler Praktikantenaustausch (514) im DAAD sowie im Internet unter www.daad.de/ausland/download/05104.de.html erhältlich. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet. Fehlende Unterlagen können zur formalen Ablehnung des Antrags führen.

Bewerbungstermin und -ort: Anträge auf Kurzstipendien für Praktika im Ausland müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im DAAD, Referat 514, vorliegen.

Praktika an Deutschen Schulen im Ausland, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Referat 514, e-mail: nejdaadde

www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html