Durchgefallen, was nun?
Wenn Sie durch eine Prüfung durchgefallen sind, gilt zunächst: keine Panik. Schauen Sie in Ihre Prüfungsordnung, in den meisten Modulen haben Sie mehr als einen Prüfungsversuch, i. d. R. dürfen Sie eine Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, hat vier Semester Zeit, um die Prüfung erfolgreich abzulegen. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Semester, welches auf das Semester folgt, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde.
Studierende, die wegen attestierter Prüfungsunfähigkeit von einer Prüfung zurückgetreten sind, müssendiese Prüfung am nächsten Termin der Prüfung wiederholen. Wer sich nicht zum nächsten Prüfungstermin anmeldet, erhält einen Fehlversuch eingetragen wegen nicht fristgerechter Wiederholung.
Ein Versäumnis der Fristen zur Prüfungswiederholung führt zu einem weiteren Fehlversuch. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig fristgerecht zur Wiederholungsprüfung über Porta an!!! Bitte lesen Sie sich hierzu auch auf der Homepage des HPA die entsprechenden Hinweise sorgfältig durch.
Studierende, die laut FPO2019 Wirtschaftsinformatik Bachelor oder Master studieren, haben laut § 7 Schriftliche Prüfungen noch die folgende Option: Eine mündliche Ergänzungsprüfung gemäß §13 Absatz 5 APOB ist einmalig im Studienverlauf möglich. Sie muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzten Wiederholung der entsprechenden Klausur abgelegt werden.
Sollten Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, droht die Exmatrikulation aus Ihrem Studienfach. Sie dürfen nun bundesweit an keiner Hochschule ihr bisheriges Studienfach weiterstudieren. Das muss aber nicht das Ende Ihrer akademischen Laufbahn bedeuten: Informieren Sie sich bei Ihrer Studienberatung über Ihre Möglichkeiten, oftmals können Sie in ein artverwandtes Studienfach wechseln, in dem das Modul, das Sie endgültig nicht bestanden haben, nicht als Pflichtfach absolviert werden muss.