Studioordnung

Studioordnung allgemein

  1. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  2. Die Nutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder in seiner Nutzung behindert oder belästigt wird.
  3. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und müssen nach der Nutzung in den Ausgangszustand versetzt werden.
  4. Geräte dürfen nicht vorbelegt oder blockiert, sondern müssen nach Benutzung möglichst rasch frei gemacht werden.
  5. Es ist auf angemessene Sportkleidung und feste Sportschuhe zu achten. Die Schuhe müssen in sauberem und trockenem Zustand sein.
  6. An den Ausdauergeräten besteht die Pflicht der hygienischen Reinigung, zu deren Zweck die vorgehaltenen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zu nutzen sind. Abgetropfter Schweiß ist umgehend aufzuwischen und rückstandsfrei zu beseitigen.
  7. Beim Trainieren an Kraftgeräten muss ein eigens dafür mitgebrachtes sauberes, trockenes Handtuch untergelegt werden.
  8. Defekte müssen umgehend dem Personal weitergegeben werden.
  9. An jedem einzelnen Gerät dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung eines diensthabenden Trainers nur die dort angeschlagenen Übungen durchgeführt werden.
  10. Es dürfen keine Speisen verzehrt werden. Getränke sind in bruchsicheren Gefäßen mitzubringen.

Studioordnung zur Nutzung von Hanteln

  1. Wir gehen davon aus, dass allen Nutzenden daran gelegen ist, dass wir lange Spaß an den Hanteln haben und sie auch entsprechend verwenden.
  2. Die Hanteln sidn nur auf dem Gummiboden zu verwenden und dürfen also z.B. nicht zum zusätzlichen Beschweren von Geräten verwendet werden.
  3. Die Hanteln dürfen weder vorbelegt noch blockiert werden, damit jede/r der/die möchte, in den Genuss des Trainings kommt. Einfach miteinander reden. :-)
  4. Die Hanteln dürfen nicht fallengelassen werden. Der Gummiboden ist nicht dafür ausgelegt und es gilt, den Holzboden darunter zu schützen.
  5. Nach der Nutzung müssen die Hanteln umgehend und geführt in den vorgesehenen, gekennzeichneten Platz in der Ablagebank zurückgelegt werden.
  6. Wie immer gilt: Die Aufsicht hat immer Recht und ihr ist auch im Bezug auf die Hanteln Folge zu leisten.


Studioordnung allgemein

Studioordnung
Studioordnung allgemein

Studioordnung (Lang-)Hanteln

Studioordnung Langhanteln
Studioordnung zur Nutzung von Hanteln