Allgemeine Informationen zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts des Fachbereichs V. Bitte lesen Sie insbesondere einmal in Ruhe die §§ 13 - 19 der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs.
Mündliche Prüfungen im WS 2023/24, im SS 2024 und im WS 2024/25
Im Hinblick auf den Eintritt von Herrn Kollegen Reiff in den Ruhestand ist das Versicherungsrecht letztmals im Termin F 2023 (= Anfang Juli 2023) Prüfungsgegenstand der mündlichen Prüfung.
Im Termin H 2023 (Dezember 2023) entfällt das Versicherungsrecht als Prüfungsgegenstand ersatzlos.
Ab dem Termin F 2024 (Juni/Juli 2024) ist statt dessen das Europäische Wettbewerbsrecht Prüfungsgegenstand, aber zunächst beschränkt auf den bis zum jeweiligen Prüfungstermin tatsächlich unterrichteten Vorlesungsstoff (= Europäisches Wettbewerbsrecht I im SS 2024, Europäisches Wettbewerbsrecht II im WS 2024/25).
Trier, den 25.5. 2023
gez. Arnold/Eckardt/Kumkar/Müller/Reiff
Personengesellschaftsrecht in den SPB2-Klausuren
Liebe Studierende,
das Personengesellschaftsrecht wird bekanntlich mit Wirkung zum 1.1.2024 umfassend neu geregelt. Die im SPB 2 Lehrenden machen deshalb folgende Ankündigung zum Prüfungsstoff in der Schwerpunktprüfung im SPB 2: In den Klausuren und mündlichen Prüfungen des Jahres 2022 ist ausschließlich das bisher geltende Recht Prüfungsstoff. Im Jahr 2023 wird in beiden Klausuren und in den mündlichen Prüfungen kein Personengesellschaftsrecht geprüft. Ab 2024 ist nur noch das neue Recht Prüfungsstoff.
Trier, den 25. Januar 2022
gez. Arnold/Eckardt/Kumkar/Müller/Reiff/Schmidt/Schmitt