Schwerpunktbereich 6: Europäisches und Internationales Recht

Verantwortliche Professuren: Professor Dr. Jens Kleinschmidt; Professorin Dr. Birgit Peters; Professorin Dr. Antje von Ungern-Sternberg


Schwerpunkt-Mentoring für den SPB 6

Herr Professor Kleinschmidt und Frau Professorin Peters setzen in diesem Wintersemester das Schwerpunkt-Mentoring für den SPB 6 fort. Im Rahmen dieser Gelegenheit zu persönlicher Betreuung und Be­gegnung erhalten Sie Ant­worten auf Ihre Fragen – etwa zu den Schwerpunkten 6/I und 6/II, zur Studienorganisation oder zur Prüfungsvor­bereitung. Zugleich lernen Sie hier Ihre Mitstudierenden im Schwerpunktbereich kennen – etwa, um sich zu Lerngruppen zusammenzufinden. Das Schwerpunkt-Mentoring steht allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des SPB 6/I und des SPB 6/II offen – gleich, ob Sie gerade erst mit dem Schwerpunktstudium beginnen oder sich bereits auf Ihre Prüfungen vorbereiten. Wenn Sie in der Wahl Ihres Schwerpunkts noch unentschieden sind und den Schwerpunktbereich kennen­lernen möchten, kommen Sie auch gern vorbei.

Herzliche Einladung zur dritten Veranstaltung!
Donnerstag, 01.02.2024, 12:00 – 13:00 Uhr im Gästeraum der Universität.

Hier geht es zum aktuellen Faltblatt des Schwerpunktbereichs 6 (Stand: März 2021).


1. Studienziel und Gegenstand

Rechtswissenschaft kann heute nicht mehr isoliert als rein nationale Materie betrachtet werden. In allen Bereichen des Rechts bestehen Einflüsse aus internationalen und europäischen Rechtsquellen und Wechselwirkungen mit diesen. Der internationale Austausch von Waren und Dienstleistungen – gerade im europäischen Binnenmarkt –, die wachsende Mobilität von Unternehmen und Personen sowie die weltweite Kommunikation erfordern ein Gespür für den Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die fortschreitende Globalisierung und Interdependenz der Akteure wirft komplexe Rechtsfragen auf. Ihre effektive Beantwortung kann oft nur auf zwischenstaatlicher Ebene erfolgen. Hier kommt den internationalen Organisationen (z. B. UN, EU etc.) sowie den vertraglich entwickelten Instrumenten und Mechanismen der Streitbeilegung besondere Bedeutung zu. Denn nur in diesen zwischenstaatlichen Kooperationsforen können globale Probleme, die die Staatengemeinschaft als Ganzes betreffen (z. B. Klimawandel), verhandelt werden. Zugleich erlaubt ein Blick auf das nationale Recht aus internationaler Perspektive und der Vergleich mit Lösungen anderer Rechtsordnungen ein kritisches Verständnis für das eigene Recht und führt zu einem Hinterfragen vermeintlicher Selbstverständlichkeiten.

Der Schwerpunktbereich (SPB) 6 eröffnet diesen Blick über den Tellerrand und macht Interessierte mit dem europäischem und internationalem Recht vertraut. Er bereitet auf die internationalen und europarechtlichen Bezüge der staatlichen Pflichtteilprüfung vor und legt den Grundstein für eine Karriere im internationalen und europäischem Recht. Mögliche Berufsfelder liegen insbesondere in international tätigen Anwaltskanzleien oder internationalen Organisationen.

Der SPB 6 setzt sich aus einem Grundmodul und den darauf aufbauenden Vertiefungsmodulen „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ (SPB 6/I) sowie „Völker- und Europarecht“ (SPB 6/II) zusammen. Alle Teilnehmer besuchen verbindlich das Grundmodul sowie nach Wahl die Veranstaltungen eines der beiden Vertiefungsmodule. Auf freiwilliger Basis ist selbstverständlich der Besuch von Veranstaltungen des jeweils anderen Vertiefungsmoduls möglich.

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs verteilen sich auf zwei Semester. Es wird empfohlen, mit dem Studium des SPB 6 im 5. Fachsemester zu beginnen. Auf das Grundmodul entfallen 8 Semesterwochenstunden (SWS). Auf das jeweilige Vertiefungsmodul entfallen weitere 8 SWS; es wird grundsätzlich im Sommersemester unterrichtet.

2. Veranstaltungsprogramm

a) Veranstaltungen im Grundmodul

(1) Rechtsvergleichung (2 SWS; abweichend im Sommersemester)

Die Veranstaltung behandelt Gegenstand, Funktionen und Ziele der Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts. Sie gibt – mit besonderem Fokus auf Common law und kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – einen Überblick über die großen Rechtskreise der Welt (historische Entwicklungslinien, Art und Anwendung der Rechtsquellen, Bedeutung der verschiedenen Akteure im Rechtssystem). Darauf aufbauend werden konkrete Probleme und Fälle aus dem Vertrags‑, Delikts- und Sachenrecht rechtsvergleichend betrachtet. Dabei werden ausländische Quellen besprochen und die verschiedenen aktuellen Projekte zur Entwicklung einheitlicher europäischer Regelwerke berücksichtigt.

(2) Internationales Privatrecht (2 SWS; im Wintersemester)

Die Veranstaltung, die zugleich Pflichtveranstaltung für alle Studierenden des Fachbereichs ist, behandelt die allgemeinen Lehren des Internationalen Privatrechts. Die zentrale Frage des Internationalen Privatrechts lautet, welches Recht in einem Zivilrechtsfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Dazu werden die Grundlagen dieses Rechtsgebiets anhand konkreter Fragen vor allem aus dem Internationalen Familien- und Erbrecht und dem Internationalen Vertragsrecht behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Europäisierung des Internationalen Privatrechts.

(3) Europarecht (2 SWS; im Sommersemester)

Die Veranstaltung, die (üblicherweise im 3. bzw. 4. Fachsemester) Pflichtveranstaltung für alle Studierenden des Fachbereichs ist, behandelt, ausgehend von den völker- und europarechtlichen Bezügen des Grundgesetzes, der Entstehungsgeschichte und dem Organisationsaufbau der Europäischen Union, die Besonderheiten und Wirkrichtungen des Unionsrechts. Die Interdependenz zwischen Unionsrecht und nationalem Recht, das Regime der Unionsgrundrechte und der Grundfreiheiten sowie aktuelle Themen mit unionsrechtlichem Bezug (z. B. Finanz- und Schuldenkrise, Flüchtlingsproblematik) werden anhand von Fallbeispielen rechtlich eingeordnet, aufgearbeitet und vermittelt.

(4) Völkerrecht I – Subjekte, Rechtsquellen, Institutionen (2 SWS; im Wintersemester)

Die Veranstaltung schließt an die Pflichtveranstaltung „Grundzüge des Völkerrechts“, welche (üblicherweise im 3. bzw. 4. Fachsemester) Bestandteil des Pflichtstoffes für alle Studierenden des Fachbereichs ist, an. Sie befasst sich – nun nicht mehr aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts – unmittelbar mit den Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Zu diesen zählen etwa:

  • Quellen und Subjekte des Völkerrechts
  • Souveräne Rechte und Pflichten, Staatenverantwortlichkeit und -immunität
  • Recht der internationalen Organisationen
  • Beilegung internationaler Streitigkeiten

b) Veranstaltungen im Vertiefungsmodul „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ (Schwerpunktbereich 6/I)

(1) Recht des internationalen Handels (2 SWS)

Die Vorlesung befasst sich mit den für den internationalen Handel relevanten Aspekten des Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts, etwa Schuldverträge (u. a. Verbraucher‑, Arbeitnehmer- und Versicherungsverträge), außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag), Sachenrecht sowie Gesellschaftsrecht. Anhand von Fällen werden aktuelle Entwicklungen und die Handelspraxis einbezogen.

(2) Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS; abweichend im Wintersemester)

Die Vorlesung setzt sich angesichts der durch Globalisierung und EU-Binnenmarkt gewachsenen Bedeutung grenzüberschreitender Zivilverfahren mit Kernfragen des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts auseinander. Neben seinen Grundlagen und Rechtsquellen wird ein Schwerpunkt auf die gerichtliche Zuständigkeit, die Einleitung und Durchführung von Verfahren (wie bspw. das Zustellungs- und Beweisrecht) sowie auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gelegt. Abgerundet wird die Veranstaltung durch aktuelle Entwicklungslinien und das Verfahrensrecht vor dem Europäischen Gerichtshof.

(3) Europäisches und internationales Einheitsrecht (1 SWS; geblockt)

Rechtsvereinheitlichung führt zur Geltung identischer Rechtsnormen in mehreren Rechtsordnungen. Die Vorlesung thematisiert die Entstehung, die verschiedenen Instrumente und die Anwendung einheitlichen Rechts. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Regeln des UN-Kaufrechts, das für mehr als 80 Staaten weltweit ein einheitliches Regelungsregime für grenzüberschreitende Warenkaufverträge geschaffen hat.

(4) Internationale Streitbeilegung (1 SWS; geblockt)

Im internationalen Handelsverkehr können die Parteien neben der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen andere Wege der Streitbeilegung wählen. Von besonderer Bedeutung ist die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Die Vorlesung erörtert die rechtlichen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit und den Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens vom Abschluss der Schiedsvereinbarung bis zum Ergehen des Schiedsspruchs und dessen Vollstreckung. Dabei werden die Regelwerke großer Schiedsgerichtsinstitutionen und praktische Beispiele herangezogen. Ein Blick auf andere Methoden der Streitbeilegung rundet die Vorlesung ab.

(5) Prüfungsseminar (geblockt)

Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Internationalen Privat- oder Zivilverfahrensrechts oder der Rechtsvergleichung ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für die Erste juristische Prüfung (Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist. Die Vorstellung dieser Studienarbeiten erfolgt in einer Seminarsitzung, die – in der Regel geblockt – während der Vorlesungszeit stattfindet.

c) Veranstaltungen im Vertiefungsmodul „Völker- und Europarecht“ (Schwerpunktbereich 6/II)

(1) Völkerrecht II - Internationaler und europäischer Menschenrechtsschutz (2 SWS)

Die Vorlesung ergänzt die Veranstaltung Völkerrecht I aus dem vorangegangenen Semester. Als besondere Bereiche des Völkerrechts werden unter anderem folgende Themengebiete erörtert:

  • Vertiefung Internationale Verantwortlichkeit
  • Vertiefung Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen
  • Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz

(2) Vertiefungsveranstaltung im Europarecht (2 SWS; abweichend im Wintersemester)

Die Vertiefungsveranstaltung im Europarecht baut auf der Grundvorlesung „Europarecht“ aus dem vorhergehenden Semester auf und vertieft folgende, auch für den Pflichtteil der Ersten Prüfung relevante Themengebiete praxisnah und fallbasiert:

  • Grundfreiheiten
  • Grundrechtsschutz nach der europäischen Grundrechtecharta
  • Verfahren vor den Unionsgerichten, insbesondere Nichtigkeitsklage und Vorabentscheidungsersuchen

Die Veranstaltung wird von Referenten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und einer Angehörigen im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission angeboten.

(3) Europäisches Wettbewerbsrecht (2 SWS)

Die Vorlesung baut auf der Grundvorlesung „Europarecht“ und der „Vertiefungsveranstaltung im Europarecht“ auf. Im Vordergrund steht das europäische Wettbewerbsrecht. Die Veranstaltung wird üblicherweise von Rechtsanwälten angeboten.

(4) Prüfungsseminar (geblockt)

Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Völker- oder Europarechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für die Erste juristische Prüfung (Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist. Die Vorstellung dieser Studienarbeiten erfolgt in einer Seminarsitzung, die – in der Regel geblockt – während der Vorlesungszeit stattfindet.

d) Ergänzende Veranstaltungen

Ergänzend zu den Veranstaltungen des Grundmoduls und der Vertiefungsmodule sind die praktische Vertiefung des Stoffs und die sinnvolle Vorbereitung auf die Prüfung Anliegen des Schwerpunktbereichs. In jedem Semester findet ein Klausurenkurs statt. Es werden, für jeden Teilschwerpunkt gesondert, pro Semester zwei fünfstündige Klausuren im Rahmen des üblichen Klausurenkurses angeboten und besprochen.

Darüber hinaus werden in beiden Teilschwerpunkten nach Ankündigung regelmäßig Übungen sowie zusätzliche (Probe-)Seminare angeboten.

3. Ablauf der Prüfung und Prüfungsgegenstände

Die Prüfung im SPB 6 ist in der Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs (TStudPO) geregelt. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann im Anschluss an das 6. Semester abgelegt werden, soweit die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllt sind.

Sie setzt sich aus einem Prüfungsseminar (s. o.), einer Aufsichtsarbeit (Klausur) und einer mündlichen Prüfung zusammen. Alle Prüfungsteile werden jedes Semester angeboten.

  • Die Teilnahme an einem Prüfungsseminar ist unter den in der TStudPO festgelegten Voraussetzungen ab dem 6. Semester möglich.
  • Die Aufsichtsarbeit erstreckt sich auf die Themenbereiche des gewählten Vertiefungsmoduls sowie auf denjenigen Teil des Grundmoduls, der dem jeweils gewählten Vertiefungsmodul verwandt ist (d. h. für den SPB 6/I Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung und für den SPB 6/II Europarecht sowie Völkerrecht I).
  • Die Reihenfolge von Prüfungsseminar und Aufsichtsarbeit ist beliebig.
  • Wer die schriftlichen Prüfungsteile bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung im nächstmöglichen Termin geladen (etwa im Juni/Juli bzw. im Dezember). Sie erstreckt sich auf das vom Teilnehmer gewählte Vertiefungsmodul sowie auf den gesamten Stoff des Grundmoduls.

Prüfungsrelevant sind auch die Inhalte der von den externen Lehrbeauftragten gelesenen Veranstaltungen.