BA-Modul "Grundzüge der Rechtswissenschaft" (FB IV)
Wichtige Hinweise zur Zuständigkeit
Der Lehrstuhl von Professor Eckardt ist im Verhältnis zu den Studierenden lediglich für einige organisatorisch-praktische Fragen der Lehrveranstaltungen und Prüfungen dieses Moduls zuständig (einschließlich der Einsichtnahme in bereits bewertete Klausuren). Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an das Sekretariat (Frau Dorothee Carl).
Für inhaltliche Fragen zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen dieses Moduls sind demgegenüber die Ihnen aus den Vorlesungen bekannten Dozenten(s.u.) allein zuständig. Wenden Sie sich also bitte mit Ihren Rückfragen zunächst an diese. Die Dozenten sind auch für etwaige mündliche Ergänzungsprüfungen allein zuständig.
Für prüfungsrechtliche Fragen (einschließlich der Frage, ob und ggf. wann Klausuren angeboten werden) sowie für die Anerkennung von andernorts erbrachten Studienleistungen sind ausschließlich der Prüfungsausschuss WiSo bzw. das Hochschulprüfungsamt zuständig. Informationen zu den Klausurterminen und Anmeldefristen werden etwa zur Mitte jedes Semesters auf den Webseiten des Hochschulprüfungsamts veröffentlicht; der Lehrstuhl von Prof. Eckardt kann hierzu keine Auskunft erteilen. Die Noten der Klausuren können nach Abschluss der Korrekturen in PORTA abgerufen werden.
Schließlich: Auf dieser Seite geht es nur um das Pflichtmodul "Grundzüge der Rechtswissenschaft". Informationen zum Wahlfachmodul "Wirtschaftsrecht" finden Sie hier.
Allgemeines
Das Pflichtmodul "Grundzüge der Rechtswissenschaft" besteht aus den beiden Vorlesungen "Öffentliches Recht" und "Zivilrecht". Die Studierenden sollen nach Absolvierung dieses Moduls mit den grundlegenden zivil- und öffentlichrechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischer Tätigkeit vertraut sein und dadurch in die Lage versetzt sein, einfache rechtliche Fragestellungen selbst zu beantworten sowie rechtliche Klippen zu erkennen und zu vermeiden.
Die Vorlesungen werden grundsätzlich einmal pro Jahr angeboten, und zwar bis auf Weiteres jeweils im Sommersemester (d.h. die Studierenden hören normalerweise beide Veranstaltungen parallel).
Die Klausuren werden grundsätzlich einmal pro Semester nach dem Ende der Vorlesungszeit angeboten (auch im Wintersemester).
Verantwortliche Dozenten
Öffentliches Recht: Frau Ass. iur. Andrea Rosenfeldt
Kontakt und Vorlesungsmaterialien s. Stud.IP
Zivilrecht: Herr Richter am Sozialgericht Benjamin Knops
Inhalte
Öffentliches Recht: Grundlagen des Öffentlichen Rechts einschließlich der juristischen Methodenlehre und der Falllösungstechnik, Grundzüge des Verfassungsrechts (Grundrechte und Staatsorganisationsrecht einschließlich der Bezüge zum Europarecht), Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts (Verwaltungsverfahren und -prozess), Überblick über wirtschaftlich besonders relevante Teile des besonderen Verwaltungsrechts (Ordnungs-, Gewerbe- und Umweltrecht)
Zivilrecht: Grundlagen des materiellen Zivilrechts einschließlich der juristischen Methodenlehre und der Falllösungstechnik, Grundzüge des Vertragsrechts am Beispiel des Kaufvertrags (Vertragsschluss, Vertragsdurchführung, Haftung wegen Nicht- oder Schlechterfüllung), Überblick über das Recht der juristischen Personen und der Personengesellschaften, Grundzüge der deliktischen Unternehmenshaftung einschließlich des Produkthaftungsrechts
Prüfungen
Prüfungsformen: einheitliche 90-minütige Klausur für beide Modulteile/Lehrveranstaltungen (je Modulteil 20 P. erreichbar [= i.d.R. 10 Fragen à 2 P.], bestanden ab 8 P. [wiederum: pro Modulteil!])
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Bestehen der Abschlussklausur
Stellenwert der Note in der Endnote: 8/180