Die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehört zu den lohnendsten und interessantesten Aufgaben eines Hochschullehrers. Anfragen betreffend die Betreuung eines Dissertationsvorhabens sind mir deshalb grundsätzlich sehr willkommen. Diese Informationen sollen potentiellen Doktoranden bzw. Doktorandinnen eine erste Unterrichtung darüber ermöglichen, welche Formalitäten und sonstigen Bedingungen für eine Promotion an meinem Lehrstuhl gelten.

Bitte unterrichten Sie sich parallel auf den Internet-Seiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft über die Anforderungen der hiesigen Promotionsordnung (PromO) sowie die Hinweise zum Zulassungsverfahren. Bitte beschäftigen Sie sich auch einmal vertieft mit dem Sinn einer juristischen Promotion  -  allgemein und für Sie persönlich (Literaturvorschläge: Schröder/Klopsch, Der juristische Doktortitel, in: HFR 4/2012, S. 33 ff.; Derleder, Ex promotione lux?, Zum wissenschaftlichen Wert und zur sozialen Bedeutung des Promovierens von Juristen,  in: myops, Heft 11/2011, S. 12 ff.). Hinweise auf weitere Literatur zur Promotion sowie einschlägige Links finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.
 

Bezug zum hiesigen Fachbereich

Voraussetzung für die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin am hiesigen Fachbereich ist grundsätzlich ein bereits vor der Promotion hergestellter Bezug zum Fachbereich (vgl. namentlich § 2 II Nr. 1 PromO). In der Regel ist danach erforderlich, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin vor dem ersten Examen an der Universität Trier mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft studiert hat.

Prädikatsexamen/Dispens

Die zweite formelle Voraussetzung einer Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin am hiesigen Fachbereich ist die Examensnote, entweder des ersten oder des zweiten juristischen Examens, die "vollbefriedigend" oder besser sein muss (§ 2 II Nr. 1 PromO).

Von Ausnahmefällen (vgl. § 3 I, II PromO) abgesehen ist eine Promotion in Trier ohne Prädikatsexamen nur möglich, wenn ein Hochschullehrer des Fachbereichs einen entsprechenden Dispens des Fachbereichsrats erwirkt (§ 3 III Nr. 3 PromO). Dies setzt voraus, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin nach dem gesamten Werdegang ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium sowie eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit belegen kann. Als Befähigungsnachweis kommt der Qualität schriftlicher Seminararbeiten unbestreitbar eine besondere Aussagekraft zu; zentral ist deshalb das Erfordernis einer am hiesigen Fachbereich erbrachten, mit der Note "gut" bewerteten Seminarleistung (§ 3 III Nr. 3 PromO). Die Ergebnisse der beiden juristischen Examina fließen ebenfalls in die Beurteilung ein; ein Dispens kommt deshalb jedenfalls nicht in Betracht, wenn lediglich ausreichende Examensergebnisse vorliegen (§ 3 III Nr. 3 PromO).

Die genannten Kriterien für Bewerber mit Abschlüssen unterhalb der Prädikatsgrenze haben ihren Sinn bestenfalls nachrangig in einer Steuerung der Arbeitsbelastung des Betreuers. Primär geht es darum, Eignung und Motivation des Bewerbers für ein in vielerlei Hinsicht anspruchsvolles und komplexes Vorhaben  -  wie es die Anfertigung einer rechtswissenschaftlichen Dissertation nun einmal darstellt  -  festzustellen, um zu verhindern, dass Doktorand und Betreuer kostbare Ressourcen in ein womöglich wenig aussichtsreiches Projekt investieren. Die Notwendigkeit, sich selbst und den Betreuer vom Vorliegen dieser unabdingbaren Promotionsvoraussetzungen zu überzeugen, besteht letztlich bei den Prädikatsabsolventen in gleichem Maße; ein Prädikatsexamen begründet insofern nur eine widerlegliche (und im Fall mäßiger oder gar schlechter Seminarleistungen in der Regel als widerlegt anzusehende) Vermutung für das Vorliegen dieser Voraussetzungen.    

Dass der Bewerber bzw. die Bewerberin mir bereits aus meinen Lehrveranstaltungen und insbesondere aus einem bei mir absolvierten Seminar persönlich bekannt ist, ist nicht Voraussetzung für eine aussichtsreiche Bewerbung.

Auswahl des Promotionsthemas

Eine der wichtigsten Aufgaben eines Doktoranden bzw. einer Doktorandin ist die Auswahl eines geeigneten Themas. Die Arbeitsgebiete des Lehrstuhls Bürgerliches Recht (einschließlich rechtsvergleichender Fragestellungen, aber ohne das Kollisionsrecht) sowie Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht (jeweils einschließlich rechtsvergleichender, europa- und internationalrechtlicher Fragestellungen)  -  geben insoweit einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen es primär Sache des Doktoranden bzw. der Doktorandin und zumindest in der Regel Teil der zu erbringenden Promotionsleistung ist, ein Thema auszuwählen und vorzuschlagen. Der Umstand, dass über ein bestimmtes Promotionsthema Übereinstimmung erzielt wird, bedeutet nicht, dass dieses Thema als unter allen Umständen für eine erfolgreiche Promotion geeignet akzeptiert worden ist  -  dies hängt nun einmal davon ab, was der oder die Betreffende "aus dem Thema macht".

Die Vorschläge für Promotionsthemen sollen deutlich machen, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin mit dem Stand der wissenschaftlichen Forschung in dem in Aussicht genommenen Bereich vertraut gemacht hat. Von diesem Ausgangspunkt aus muss ein weitergehendes Erkenntnisinteresse bestehen, das durch das Promotionsthema aufgegriffen wird (vgl. § 7 I S. 1 PromO: "Die Dissertation muss einen selbständigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft enthalten."). Ein geeignetes Thema zeichnet sich also dadurch aus, dass es -  aufbauend auf einem Fundament bereits bekannten Wissens  -  Raum gibt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und Antworten zu geben, die es vorher noch nicht gab -  das können neue Antworten auf alte Fragen sein oder Antworten auf völlig neue Fragen. Besonders geeignet sind Themen, die die Nutzbarkeit inter- oder intradisziplinärer Ansätze erwarten lassen, d.h. Erkenntnisse aus anderen Wissenschaften (z.B. Ökonomie, Politologie oder ähnliches) oder aus anderen Teildisziplinen der Rechtswissenschaft, insbesondere aus den Grundlagenfächern (Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Methodenlehre, Rechtsvergleichung).

Die Entscheidung für ein bestimmtes Promotionsthema steht nach dem eben Ausgeführten auf tönernen Füßen, wenn nicht geklärt ist, ob das in Aussicht genommene Erkenntnisziel nicht schon durch eine andere aktuelle Monographie abgedeckt ist. Zur "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" gehört insoweit schon vor der Erörterung der Themenidee mit dem Betreuer zumindest die Auswertung der Fachbibliographien zum deutschen Recht  (die dann in mehreren Durchgängen mit allen in Betracht kommenden Stichworten gefüttert werden müssen). Neben den Ihnen bekannten Datenbanken von "juris" und "beck-online"  - auf die Sie zumindest in der Universitätsbibliothek Zugriff haben  -  ist hier vor allem der im Internet frei zugängliche Gemeinsame Katalog von BGH und BVerfG zu nennen, der praktisch die komplette Literatur einschließlich der Aufsätze (!) nachweist (oder der Metakatalog KVK ["Karlsruher Virtueller Katalog"] -  Sie müssen bei der Katalogauswahl den Südwestdeutschen Bibliothekskatalog [SWB] einbeziehen, dann sind wieder die Aufsätze aus dem BGH/BVerfG-Katalog dabei). Die "Karlsruher Juristische Bibliographie" (KJB, in der UB unter der Signatur 160 = AB/r1110-2000 zu finden)  - eine monatlich erscheinende Zeitschrift, die nach Sachgebieten geordnet neu erschienene Bücher und aktuelle Aufsätze verzeichnet - ist ein geeignetes Instrument, um sich in einem zweiten Arbeitsgang einen vollständigen Überblick über die einschlägige Literatur verschaffen, allerdings naturgemäß zeitaufwendiger. Keinen größeren Zusatznutzen bringt i.d.R. die Aufsatzdatenbank "Kuselit", bei der es sich aber lohnen kann, mithilfe des kostenfreien Gastzugangs die Neuaufnahmen der letzten zwei Monate auszuwerten. Am Ort nicht vorhandene Literatur müssen Sie sich jedenfalls bei klarer Einschlägigkeit ggf. per Fernleihe besorgen. Wenn Sie bei einer neu erschienenen Dissertation nicht sicher sind, ob diese einschlägig ist, können Sie sich über den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek das Inhaltsverzeichnis als pdf-Datei herunterladen; u.U. ist über die "Google-Books"-Suche sogar der Volltext des Buches einsehbar.

Persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen

Eine erfolgreiche Promotion erfordert ein erhebliches Maß an Motivation und Disziplin und kostet den Doktoranden mindestens eineinhalb bis zwei Jahre seiner produktivsten Lebensphase (und sowohl durch die Notwendigkeit, während dieser Zeit den Lebensunterhalt zu gewährleisten, als auch durch den verzögerten Eintritt in das Berufsleben obendrein eine Menge Geld!). Wer promovieren will, sollte deshalb in der Lage sein, dem Betreuer, vor allem aber sich selbst in überzeugender Weise plausibel zu machen, warum er diese Anstrengung auf sich nehmen will. Insbesondere sollten vor der Entscheidung über die Aufnahme einer Promotion auch alternative Formen "karrierefördernder" akademischer Grade  -  etwa der Erwerb des LL.M.-Grads an einer ausländischen Universität  -  ernsthaft in Betracht gezogen worden sein. Die Klärung der Motivation des Doktoranden bzw. der Doktorandin ist ein wichtiger Bestandteil des Vorgesprächs.

Wer als Doktorand bzw. Doktorandin angenommen ist, verdient und erhält von mir alle notwendige Unterstützung bei dem Versuch, den Lebensunterhalt in der Promotionsphase durch ein Stipendium (z.B. von der Studienstiftung oder einem anderen der im Hochschulbereich aktiven Begabtenförderungswerke) zu gewährleisten. Da aber die hierfür erforderlichen Mittel in der Regel letztlich von der notorisch unterfinanzierten öffentlichen Hand stammen und die Aussicht auf ein Stipendium deshalb nie eine sichere sein kann, gehört die anderweitig gesicherte Finanzierung ebenfalls zu den unabdingbaren Promotionsvoraussetzungen. Interessenten sollten insoweit insbesondere eine Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei in Betracht ziehen. Eine Anstellung an meinem Lehrstuhl wird im Hinblick auf die begrenzten Personalmittel des hiesigen Fachbereichs in der Regel nicht in Betracht kommen (es sei denn, es ist aktuell eine Stelle ausgeschrieben).
 

Zeitliche Aspekte

Der Abschluss der Promotion sollte im Regelfall in etwa eineinhalb Jahren erfolgen. Bei berufsbegleitenden Promotionen sowie bei weitergehenden wissenschaftlichen Ambitionen kann ggf. auch ein längerer Zeitraum veranschlagt werden. Ein verbindliches Zeitlimit besteht von meiner Seite weder nach unten noch nach oben, jedoch wird mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin in dessen eigenen Interesse in jedem Fall ein individueller Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt. Darin werden Termine für die Vorlage und Besprechung einer vorläufigen Gliederung sowie der je nach Arbeitsfortschritt vorzulegenden Arbeitsergebnisse vereinbart.

Für juristische Absolventen stellt sich in besonderem Maße die Gretchenfrage, ob das Promotionsvorhaben vor oder nach dem juristischen Vorbereitungsdienst verwirklicht werden soll. Die Frage kann nur schlecht allgemeingültig beantwortet werden und sollte ebenfalls individuell mit dem Betreuer besprochen werden. Folgende Aspekte werden jedoch häufig eine Rolle spielen:

Der Vorbereitungsdienst kann in vielfacher Weise zur Vorbereitung der Promotion genutzt werden. Am wichtigsten ist hier die Themenwahl: Zu Beginn der Promotion gewissermaßen ganztags und hauptberuflich ein Thema suchen zu müssen, kann psychisch sehr belastend sein, insbesondere wenn sich nicht schnell ein geeignetes Thema findet. Abgesehen von seltenen Phasen hoher Beanspruchung lässt der Vorbereitungsdienst demgegenüber immer wieder zeitliche Freiräume für entspannte Themensuche; hinzu kommt, dass sich aus den während der Referendarzeit bearbeiteten Fällen schon für manche die entscheidende Anregung für ein tragfähiges Dissertationsthema ergeben hat. Auch die nicht unbedingt notwendige, aber bei der späteren Arbeitsplatzsuche doch u.U. hilfreiche Wahl eines Themas, das in etwa im Bereich der späteren Berufstätigkeit liegt, ist nach Klärung der Berufswünsche während des Vorbereitungsdienstes häufig leichter möglich als gleich nach dem ersten Examen. Nicht nur für spezifisch prozessrechtliche Dissertationen sind überdies die in der Regel erst während der Referendarzeit erlangten Kenntnisse im Verfahrensrecht von Nutzen.

Der Vorbereitungsdienst und das zweite Examen sind für die beruflichen Perspektiven in der Regel sehr viel wichtiger als die Promotion. Wer die Referendarzeit gleich an das bestandene erste Examen anschließt, wird im zweiten Examen wegen des nun einmal unabänderlichen Vergessensprozesses mehr von dem profitieren können, was man sich für das erste Examen mühsam angeeignet hat, einschließlich einer gewissen Lern- und Arbeitsdisziplin. Es wird überdies das Risiko vermieden, während des Vorbereitungsdienstes zwingend Zeit auf die Vollendung der Dissertation verwenden zu müssen, wenn der für die Promotion aufgestellte Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Wer für die Referendarzeit in Trier bleiben kann und will, kann schließlich seine "Examensinfrastruktur" wie etwa eine private AG weiterverwenden.

Jedenfalls die zweite Hälfte einer nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingeschobenen Promotionsphase kann überdies zur entspannten Suche nach einem ersten Arbeitsplatz genutzt werden  - man begibt sich also nicht im Status eines "Arbeitslosen" auf Jobsuche, was mindestens psychologisch wiederum hilfreich sein kann. Die verlockende Option, jederzeit in die gut bezahlte praktische Berufsausübung zu wechseln, mag zwar in manchem Fall zum Abbruch des Dissertationsprojekts führen, trägt aber jedenfalls zur Klärung der ohnehin notwendigen unbedingten Motivation für eine Promotion bei. Mit dem zweiten Staatsexamen in der Tasche lässt sich schließlich auch sehr viel leichter und mit größerem finanziellem Ertrag eine Nebentätigkeit zur Finanzierung der Promotion finden (wenngleich einzuräumen ist, dass ein zu großer Fokus auf der Nebentätigkeit vielleicht den häufigsten Grund für Defizite oder gar ein Scheitern der Promotion darstellt).

Der Umstand, dass die vorgenannten Gesichtspunkte in der Regel für eine Promotion nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes sprechen werden, soll nicht bedeuten, dass nicht auch im Einzelfall Gründe von Gewicht für eine sofortige Promotion unter Verschiebung des Vorbereitungsdienstes vorhanden sein können. Ein gewisser Überdruss am Lernen unter Prüfungsdruck kann einen solchen Grund darstellen, die Notwendigkeit zur Überbrückung einer längeren Wartezeit auf die Referendarstelle ebenfalls, aber auch "positive" Optionen wie eine aktuelle Themenidee, das konkrete Angebot einer Mitarbeiterstelle oder immerhin ein frischer Kontakt zu einem potentiellen Betreuer an der Universität.

 

 

Schriftliche Bewerbung und Vorgespräch

Wer bei mir promovieren möchte, muss sich schriftlich (nicht: E-Mail !) bewerben. Die Bewerbung soll nach Form und Inhalt der Bewerbung auf ein Stellenangebot entsprechen, aber auch auf die außercurricularen Interessen und Aktivitäten des Bewerbers eingehen. Unabhängig davon vom Vorliegen eines Prädikatsexamens sind namentlich ausführliche Angaben zum Studienverlauf und den bisher erbrachten Prüfungsleistungen erforderlich; entsprechende Nachweise sind in einfacher Kopie beizufügen (einschließlich Abiturzeugnis, Zeugnis der Einzelnoten der juristischen Examina). Außer der Anschrift sind die für kurzfristige Rückfragen erforderlichen Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer, anzugeben. Wer sich gleichzeitig noch bei einem anderen Kollegen  -  sei es in Trier, sei es an einer anderen Universität  -  beworben hat, hat dies offen zu legen.

Nicht zwingend erforderlich, aber jedenfalls hilfreich ist es, wenn zugleich mit der Bewerbung bereits ein begründeter Vorschlag für ein mögliches Promotionsthema (s.o.) eingereicht werden kann. Jedenfalls aber sollten einer oder mehrere engere Themenbereiche gekennzeichnet werden, die für eine Promotion in Betracht kommen. Die Vorlage eines ausführlichen und plausiblen Exposés (z.B. nach diesem Muster) kann in Zweifelsfällen zudem ein Argument von Gewicht darstellen, wenn es darum geht, den Betreuer vom Vorliegen der Voraussetzungen für einen Dispensantrag (s.o.) zu überzeugen.

Die Einladung zu einem persönlichen Vorgespräch erfolgt grundsätzlich nur aufgrund einer schriftlichen Bewerbung, die den genannten Voraussetzungen entspricht. Dies gilt auch für Bewerber und Bewerberinnen, die mir aus meinen Lehrveranstaltungen persönlich bekannt sind, da ein Vorgespräch nur auf einer solchen Basis sinnvoll geführt werden kann. Bitte sehen Sie deshalb davon ab, Ihr Promotionsvorhaben in einem Sprechstundentermin zur Sprache zu bringen, der vereinbart worden ist, ohne dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Für alle Doktoranden und Doktorandinnen ist ein eingehendes Vorgespräch zwingend erforderlich. Im Rahmen dieses Vorgesprächs werden die formalen und persönlichen Voraussetzungen für die Promotion abschließend geklärt. Gleichzeitig werden die Details des Promotionsthemas erarbeitet.

 

 

Literatur

N.N., Psychische Herausforderungen während der juristischen Promotion, JuWiss-Blog

Bayer/Schmidt, Die juristische Dissertation, 2023

Beyerbach, Die juristische Doktorarbeit, 4. Aufl. 2021

Brandt, Dr. jur. - Wege zu einer erfolgreichen Promotion, 2018

Derleder, Ex Promotione lux?, myops Heft 11/2011, S. 12 ff.

Martens, Leitfaden für die juristische Promotion, 2021 (eBook im Universitätsnetz)

Meuser (Hrsg.), Promo-Viren. Zur Behandlung promotionaler Infekte und chronischer Doktoritis, 1999 (Satire!)

von Münch/Mankowski, Promotion, 4. Auflage 2013

Schneider, Egon, Die juristische Doktorarbeit - eine Anleitung zur Themenwahl und zur Bearbeitung von Dissertationen, 1964 (UB) 

Schröder/Klopsch, Der juristische Doktortitel, HFR 4/2012, S. 33 ff.

Schroeder/Canzler, Entwicklung der juristischen Promotionen in Deutschland, JuS 1998, S. 281 ff.

Strasser, Examensgleiche Prüfung oder wissenschaftliches Gespräch? - Zur mündlichen Abschlussprüfung vor Erlangung der Hohen Würde eines Doktor iuris, JuS 2006, 571

zum Thema "Danksagungen im Vorwort von Doktorarbeiten" s. die Glosse von Schroeder, JZ 2000, 353; Repliken von Sendler und Küper, beide JZ 2000, 614.

 

Links


Promovierendennetzwerk Thesis

Promotion (auf www.studis-online.de)

http://www.promovieren.de.vu (Webseite der Projektgruppe Doktoranden der GEW

Tips zur Promotion auf www.academics.de

www.hochschulkarriere.de zur Promotion allgemein, insbesondere zur Planung der Promotion, zur Finanzierung der Promotion, zum wissenschaftlichen Schreiben und zum Zeitmanagement

Doktorandenforum

Linksammlung zur Promotion, von Johannes Moes

Promovieren in Europa, von Johannes Moes

Promovieren mit Perspektive, von Johannes Moes

Promovierenden-Initiative

Modernisierung der Promotionsordnungen (Positionspapier der Promovierenden-Initiative)

Promotionsvereinbarungen (Positionspapier der Promovierenden-Initiative)

Bessere Betreuung von Promovierenden (Positionspapier der Promovierenden-Initiative)

doktoranden.org - Diskussionsforum für Doktoranden

So promovieren Sie richtig, von Anja Schreiber

Muster-Exposé für eine juristische Dissertation

 

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 2003 zur  Promotion

Veranstaltung der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz zum Thema Promotion am 26. Mai 2004

Statistische Kennzahlen für den Prozess des Promovierens

Promotionsstatistik

Landesgraduiertenförderung Rh-Pf

Begabtenförderungswerke

Frauenförderprogramme

Weitere Förderorganisationen

Weitere Informationen zur Promotion (Uni Trier)

Literaturhinweise

Promovieren in Europa - Vergleiche

 

Beiträge zur Hochschulforschung 01/2005

duz-Special: Zur Situation Promovierender in Deutschland - Ergebnisse der bundesweiten THESIS-Doktorandenbefragung 2004

Doktoranden-Befragung: Mit Betreuern nicht zufrieden, duz 2004, von Mareike Knoke

Rabenväter - Schlechte Noten für Deutschlands Professoren - viele Doktoranden klagen über mangelhafte Betreuung, DIE ZEIT 41/2004, von Manuel J. Hartung

 

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