Über diese Veranstaltung
In der seit 2012 von mir angebotenen "Repetenten-AG" treffen wir uns i.d.R. in zweiwöchigem Turnus am Montagnachmittag für ca. 3 Zeitstunden (aktuelle Termine s. unten). In der vorlesungsfreien Zeit wird die AG jeweils für 4 bis 6 Wochen unterbrochen.
Die Teilnahme ist auf Studierende beschränkt, die sich nach einem Misserfolg in der staatlichen Pflichtfachprüfung auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten.
Im Prinzip kann alles Mögliche besprochen werden; sofern die Studierenden keine Wünsche äußern, werden geeignete kurze Fälle aus dem Pflichtfachstoff behandelt. Nach Möglichkeit sollen alle drei Pflichtfächer angemessen berücksichtigt werden; ich versuche deshalb, auch Kolleginnen und Kollegen der anderen Fächer hierfür zu gewinnen.
Die Veranstaltung soll zudem einen gewissen organisatorischen Rahmen für zusätzliche Verabredungen der Teilnehmer:innen untereinander geben. [Für Neuankömmlinge: es gibt eine interne WhatsApp-Gruppe der Teilnehmer:innen, erkundigen Sie sich danach.]
Neue Teilnehmer:innen können im Prinzip ohne besondere Anmeldung o.Ä. dazustoßen (und bei Nichtgefallen wieder wegbleiben ...). Es werden trotzdem alle Teilnehmer:innen um die Anmeldung per Mail sowie Eintragung in die hierzu eingerichtete Stud.IP-Gruppe gebeten (um z.B. per Rundmail über kurzfristige Terminverlegungen o.Ä. informieren zu können).
Selbstverständlich stehe ich darüber hinaus allen Teilnehmer:innen in der Sprechstunde für individuelle Beratung zur Verfügung (das tun aber auch alle meine Kolleginnen und Kollegen – machen Sie davon doch einfach Gebrauch!).
D. Eckardt
Wann und wo?
Zeit: i.d.R. Montag, 15 Uhr s.t. (Ende i.d.R. gegen 18 Uhr), hilfsweise Dienstag, 15 Uhr s.t.
Ort: i.d.R. Raum C 244, hilfsweise C 235
Weitere Mitwirkende im WS 2024/25 sind dankenswerterweise Herr El-Ghazi, Herr Reinhardt und Herr Müller.
Wann? | Wer? | Was? |
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9.9. | Eckardt | Zivilrecht |
23.9. (statt 16.9.) | Eckardt | Zivilrecht |
7.10. | El-Ghazi | Strafrecht |
21.10. | Reinhardt | Öffentliches Recht |
4.11. | Reinhardt | Öffentliches Recht |
18.11. | Eckardt | Zivilrecht |
2.12. | Eckardt | Zivilrecht |
16.12. | El-Ghazi | Strafrecht |
6.1. | Eckardt | Zivilrecht |
20.1. | Müller | Handels- und Gesellschaftsrecht |
3.2. | Eckardt | Zivilrecht |
Bitte bringen Sie die jeweils passenden Gesetzestexte mit (also insbesondere für die Veranstaltungen im öffentlichen Recht einen Sartorius I und eine Gesetzessammlung mit den wichtigsten Landesgesetzen für RLP).
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Warum sollte man "die prüfungswichtigsten §§ aus dem XY-Rechtsgebiet" lernen?
Jurastudierende müssen keine Paragraphen auswendig lernen. Aber sie müssen in der Lage sein, sie im Bedarfsfall zügig im Gesetz aufzufinden. Dafür müssen sie wissen, was wo steht, zumindest grob und für die wichtigsten Paragraphen. Nützlicher Nebeneffekt: Wenn man weiß, was eine Vorschrift regelt, kann man sich mit Hilfe der §§-Zahlen ein Schubladensystem im Kopf anlegen und dort die Einzelheiten ablegen, die man idealerweise während des Studiums sonst noch lernt. Diesen Zwecken dient die folgende, notwendigerweise etwas subjektive Zusammenstellung der wichtigsten Paragraphen aus dem examensrelevanten Rechtsstoff. Ich empfehle, sich den wesentlichen Inhalt dieser Vorschriften einzuprägen, zur Not eben doch durch Auswendiglernen. Bei Vorschriften, zu denen mehrere Aussagen genannt werden, genügt es zunächst, die Überschrift zu lernen. Unter „Verweis“ sind Vorschriften genannt, mit denen irgendein Sachzusammenhang besteht; ihnen muss jedenfalls nicht sogleich Beachtung geschenkt werden.
Zur Examensvorbereitung
- 300 §§ aus dem BGB: pdf
- 100 §§ aus den zivilrechtlichen Nebengesetzen:pdf
- 150 §§ aus dem Straf- und Strafprozessrecht: pdf
- 150 §§ aus dem Öffentlichen Recht: pdf
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Zu meinen Vorlesungen
Prüfungsangst
Von besonders schlimmer Prüfungsangst betroffene Studierende können die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks (s. hier) kontaktieren. Auf der Homepage der Beratungsstelle steht auch eine Broschüre zum Thema "Umgang mit Prüfungsangst" zum Download zur Verfügung (s. hier). Im Übrigen gilt: auch über solche Fragen kann man mit Hochschullehrer:innen reden ... (s.o.).
Weiteres aktuelles Angebot (Stand Februar 2024): "Die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Trier bietet Ihnen einekostenfreie Behandlung Ihrer Prüfungsangst an. Ziel ist das Erlernen von Möglichkeiten, mit dem Druck vor Prüfungen besser umzugehen sowie die Verbesserung Ihrer Bewältigungsstrategien. Die Behandlung umfasst 6 Einzelsitzungen, die wir individuell mit Ihnen vereinbaren. Zur Anmeldung oder bei Fragen zu unserem Behandlungsangebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail (Ansprechpartnerin: Dr. Jessica Uhl, E-Mail, Tel. 0651/ 201 3743)."
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