Ordnung
Zur Änderung der Studienordnung

des Fachbereichs II
 Sprach- und Literaturwissenschaften
der Universität Trier
für das Studium des Faches
Linguistische Datenverarbeitung (LDV)
im Magisterstudiengang und
als Nebenfach in Diplomstudiengängen

vom 19. Juli 2002

Aufgrund des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und des § 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 6. Februar 2001 (GVB1. S. 29), BS 223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier am 13. Februar 2002 die folgende Änderung der Studienordnung des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier für das Studium des Faches Linguistische Datenverarbeitung (LDV) im Magisterstudiengang und als Nebenfach in Diplomstudiengängen beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.


Artikel 1

Die Studienordnung des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier für das Studium des Faches Linguistische Datenverarbeitung (LDV) im Magisterstudiengang und als Nebenfach in Diplomstudiengängen vom 25. Mai 1994 (STAnz. S. 793) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1. „im Grundstudium die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen im Umfang der jeweils angegebenen Semesterwochenstunden aus jedem der vier Blöcke:

- Computerlinguistik:

Einführung in die Computerlinguistik I und II: Vorlesung (4 SWS)

Übung zur Vorlesung I und II: (4 SWS)

Computerlinguistisches Proseminar: (2 SWS)

 

- Mathematische/Informatische Grundlagen:

Algorithmen und Datenstrukturen: Proseminar (1 SWS)

Formale Logik: Proseminar (1 SWS) (*)

Automatentheorie und formale Sprachen: Proseminar (2 SWS) (*)

Übung zum Proseminar: (2 SWS)

Mathematische Grundlagen der LDV (fakultativ): Proseminar (2 SWS)

Datenbanken und Informationssysteme (2 SWS)

 

- Quantitative Linguistik:

Einführung in die Statistik: Proseminar (2 SWS)

Einführung in die Quantitative Linguistik: Proseminar (2 SWS)

 

- Programmiersprachen:

Einführung in eine höhere Programmiersprache I: Proseminar (2 SWS)

Einführung in eine höhere Programmiersprache II: Proseminar (2 SWS) (*)

Konzepte und Praxis des Programmierens I und II: Übung (4 SWS)

Einführung in KI-Sprachen I: Proseminar (2 SWS)

Einführung in KI-Sprachen II: Proseminar (2 SWS) (*)

Übung zu KI-Sprachen I und II: (2 SWS)

 

Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 2 sind in einem Proseminar (entweder der Computerlinguistik oder der Quantitativen Linguistik), sowie in den vier mit (*) gekennzeichneten Veranstaltungen der Gruppen mathematische/informatische Grundlagen und Programmiersprachen zu erwerben. Der als Anlage beigefügte Studienverlaufsplan sieht im Sinne einer Empfehlung eine sinnvolle Aufteilung der Pflichtveranstaltungen auf die einzelnen Semester vor.“

* Während des Grundstudiums muss in beiden Teilbereichen Computerlinguistik und Quantitative Linguistik jeweils ein Proseminar absolviert werden.

 

Artikel 2

Die Änderung der Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.

Trier, den 19. Juli 2002

 

Der Dekan des Fachbereichs II
Sprach- und Literaturwissenschaften
der Universität Trier
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Ressel