Kopftuchverbot in Berlin
I. Gesetze, bzw. Gesetzentwürfe
Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) vom 23.06.2005 (Auszüge und GVBl. S. 322 )
(mit einer vollständigen Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes KitaG - Neu: Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG)Auszüge:
(1) (…) Das Personal von Tageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft soll bei Erfüllung seiner Aufgaben auf die weltanschaulich-religiöse Neutralität achten. (…)
(2) Wünschen die Eltern unter ernsthafter Berufung auf ihre negative Glaubensfreiheit ausdrücklich, dass das für die Förderung ihres Kindes zuständige Betreuungspersonal einer Tageseinrichtung in öffentlicher Trägerschaft nach § 20 keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, oder keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke trägt, so findet zunächst ein Vermittlungsgespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Betreuungspersonal statt. Sollten die Eltern auch nach dem Vermittlungsgespräch ihren Wunsch aufrechterhalten, ist dem zu entsprechen. Dies kann auch durch organisatorische Veränderungen in der Tageseinrichtung oder im Bereich des öffentlichen Trägers geschehen.“Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 27.01.2005 (GVBl. S. 92 ) (sogenanntes Neutralitätsgesetz)
Auszüge:
Artikel I Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
§ 1 Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.
§ 2 Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht.Artikel II Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
„(5) Das Personal von Tageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft soll bei Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Abs. 1 auf die weltanschaulich-religiöse Neutralität achten.
(6) Wenn die Erziehungsberechtigten eines Kindes unter ernsthafter Berufung auf ihre negative Glaubensfreiheit ausdrücklich wünschen, dass das für die Betreuung dieses Kindes zuständige Betreuungspersonal einer Tageseinrichtung in öffentlicher Trägerschaft keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, oder keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke trägt, findet zunächst ein Vermittlungsgespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Betreuungspersonal statt. Sollten die Erziehungsberechtigten ihren Wunsch nach dem Vermittlungsgespräch aufrechterhalten, ist dem zu entsprechen. Dies kann auch durch organisatorische Veränderungen in der Tageseinrichtung oder im Bereich des öffentlichen Trägers geschehen.“Gesetzentwurf zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 08.10.2004 (Drucksache 15/3249 )
Gesetzentwurf zur weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates / Pressemitteilung (31.03.2004)
II. Andere Materialien
Broschüre “Mit Kopftuch außen vor?” von der Integrationssenatorin Heidi Knake-Werner (2008)