I. Chronologie der Verfassungsentwürfe

A. Entwürfe des Europäischen Parlaments (bzw. europäischer Organe)

1. Entwurf der Europäischen Verfassungsversammlung (der sogenannten "ad hoc"- Sitzung der Hohen Behörde der Montanunion) eines Vertrages zur Errichtung einer Satzung der Europäischen Gemeinschaft (vom 10.03.1953

  • Geschichte:
    • Auf Anregung von Jean Monnet (Präsident der Hohen Behörde der Montanunion) und von Paul-Henri Spaak (Vorsitzer der europäischen Beratenden Versammlung) trafen - bei der ersten Sitzung im Kreis der Montanunion, am 13.09.1953 - die sechs Außenminister die Entscheidung, eine "ad hoc"- Versammlung zu bilden. Diese Versammlung sollte die im Artikel 38 vorgesehene Prüfung in Angriff nehmen und ihre Arbeit innerhalb von sechs Monaten beenden.
    • Am 10.03.1953 (am letzten verfügbaren Tag der Frist) wurde ein Vertragsentwurf für die Satzung der Europäischen Gemeinschaft von der "ad hoc"-Versammlung angenommen.
    • Die Minister überprüften den Vertragsentwurf am 7. und 8.8.1953 in Baden-Baden und am 27. und 28.10.1953 in Den Haag, und sie ernannten eine Kommission, die ihren Bericht bei einer Konferenz erstatten sollte. Diese Konferenz wurde zunächst verschoben und fand eigentlich nie statt, da das französische Parlament (unter der Regierung von Mendès-France) den Vertrag am 30.08.1954 ablehnte.
  • Inhalt des Satzungsentwurfes:
    • Teil I - wesentliche Merkmale der Gemeinschaft
    • Teil II - die Organe und ihre Befugnisse im einzelnen
    • Teil III - Zuständigkeitsgebiete der Gemeinschaft
    • Teil IV - Bestimmungen über die Beziehungen zu dritten Staaten
    • Teil V - Bestimmungen über die erste Einsetzung der Gemeinschaftsorgane
    • Teil VI - allgemeine Bestimmungen, insbesondere über dem Sitz der Gemeinschaft, den Anwendungsbereich der Satzung, die Wahrung der demokratischen Ordnung in den Mitgliedstaaten, (...).
    • Der Entwurf umfaßt 117 Artikel und zwei Zusatzprotokolle, von denen sich das erste mit den Vorrechten und Immunitäten und das zweite mit den Verbindungen zum Europarat befaßt.
  • Anmerkung:
  • Bemerkenswert ist insbesondere der Artikel 1, der eine neue Perspektive für Europa anbieten will und damit die großen Erwartungen seiner Verfasser zeigt.
    Artikel 1 des Satzungsvertrages (Übersetzung ins Deutsche von Willy Thaler):
    "Durch den vorliegenden Vertrag wird eine Europäische Gemeinschaft von übernationalem Charakter gegründet. Die Gemeinschaft beruht auf der Eintracht der Völker und Staaten, der Achtung vor ihrer Persönlichkeit, der Gleichheit der Rechte. Sie ist unauflösbar."
  • Kommentare:
    • Alfons Erb, Der Entwurf einer Europäischen Verfassung, Europa-Archiv, 5. April 1953 S. 5613 ff. (Vgl. Aufsätze)
    • Walter E. Genzer, Die Satzung der Europäischen Gemeinschaft - zum Entwurf einer europäischen Verfassung, Europa-Archiv, 5. Mai 1953 S. 5653 ff. (Vgl. Aufsätze)
    • Paul-Henri Spaak, Memoiren eines Europäers (Titel der Originalausgabe: "Combats inachevés", Übersetzung ins Deutsche von Willy Thaler), Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1969

2. Feierliche Deklaration zur Europäischen Union, von Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auf der Tagung des Europäischen Rates in Stuttgart am 19. Juni 1983 unterzeichnet.

  • Quelle: Europa Archiv 1983, D 420
  • Anmerkungen:
    • Diese Deklaration entstand kurz bevor das Europäische Parlament am 14.09.1983 seinen Vorentwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union gebilligt hat. Beide Dokumente zielen auf die Errichtung einer "Europäischen Union".
    • Die Deklaration stellt ihrer Konzeption nach keinen rechtsverbindlichen Vertrag sondern ein politisches Dokument dar.
  • Kommentare:
    • Hans Peter Ipsen, Die Stuttgarter "Feierliche Deklaration zur Europäischen Union" vom 19. Juni 1983, Europarecht 1984, S. 1-8
    • Hans-Werner Rengeling/ Michael Ch. Jakobs, Europäische Verfassung - Bemerkungen zum gegenwärtigen Diskussionsstand, DVBL. 1984, S. 773-777 (Vgl. Aufsätze)
    • Immo Stabreit, Die "Feierliche Deklaration zur Europäischen Union" - eine Etappe auf dem Weg zu einem vereinten Europa, Europa Archiv 1983, S. 445-452

3. Vertragsentwurf desEuropäischen Parlaments zur Gründung der Europäischen Union vom 14.02.1984 (oder "Spinelli-Entwurf" nach dem italienischen Präsidenten der institutionellen Kommission des Europäischen Parlaments - Altiero Spinelli)

  • Quellen:
  • Inhaltsverzeichnis:
    • Präambel
    • Erster Teil - Die Union
    • Zweiter Teil - Ziele, Aktionsweisen und Zuständigkeiten der Union
    • Dritter Teil - Institutionelle Bestimmungen
    • Vierter Teil - Die Politiken der Union
    • Fünfter Teil - Die Finanzen der Union
    • Sechster Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen
  • Anmerkungen:
    • Dieser Entwurf trägt schon die Form einer richtigen Verfassung; er enthält aber vor allem institutionelle Bestimmungen oder Bestimmungen über die Politiken der Union.
    • Bemerkenswert sind aber auch die Bestimmungen des Artikels 4 über Grundrechte, die den Schutz der Menschenwürde (Grundrechte und Grundfreiheiten) festlegen.
  • Vorbereitende Dokumente:
    1. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.09.1983 über den Vorentwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union
      • Quelle: Abl. C 277 vom 17.10.1983, S.95 ff
      • Kommentar: Altiero Spinelli, Die parlamentarische Initiative zur Europäischen Union, EA 1983, 739
    2. Bericht des Institutionellen Ausschusses vom 03.11.1983 über den Vorentwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union (Berichterstatter: Altiero Spinelli)
      • Quelle: EP Doc. 1-12000/83/A vom 19.12.1983 oder EP Doc. 87.000 vom 3.10.1983
  • Kommentare:
    • Roland Bieber, Jürgen Schwarze, Eine Verfassung für Europa - Von der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union, Baden-Baden 1984, (Vgl. Bücher)
    • Roland Bieber, Jürgen Schwarze, Verfassungsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden 1984, (Vgl. Bücher)
    • Michael Garthe, Weichenstellung zur Europäischen Union? - Der Verfassungsentwurf des Europäischen Parlament und sein Beitrag zur Überwindung der EG-Krise, Bonn 1989, (Vgl. Bücher)
    • Hans Hofmann, Der Grundrechtskatalog des Verfassungsentwurfs der Europäischen Union im Spiegel der nationalen Verfassungen - Teil I, Europa Blätter 1995, S. 12-29, (Vgl. Aufsätze)
    • Stavros Katsigniannis, Melanie Piepenschneider, Verfassung der Europäischen Union: zum Entwurf des Institutionellen Ausschusses im Europäischen Parlament (Interne Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Nr. 79/1994)
    • Ingolf Pernice, Verfassungsentwurf für eine Europäische Union, Europarecht 1984, S. 126-142
    • Werner Weidenfeld / Wolfgang Wessels, Wege zur Europäischen Union. Vom Vertrag zur Verfassung?, Bonn 1986, (Vgl. Bücher)

4. Berichte des Ad-hoc-Ausschusses für das "Europa der Bürger" (Adonnino-Ausschuß) an den Europäischen Rat von Brüssel bzw. Mailand (28. - 30. Juni 1985)

  • Quellen:
    • Jahrbuch der Europäischen Integration 1985 S.423 ff.
    • Bulletin der EG 3- 1985 S. 25 ff.
    • Bulletin der EG 3- 1985 S. 128 ff.
    • Bulletin der EG 6- 1985 S. 23 ff.
  • Anmerkungen:
    • In diesen Vorschlägen geht es um die besonderen Bürgerrechte, Kultur und Kommunikation, Information sowie Jugend, Erziehung, Austausch und Sport, den freiwilligen Entwicklungsdienst, Gesundheit, soziale Sicherheit und Drogenmißbrauch, Städtepartnerschaften und die Stärkung des Bildes und der Identität der Gemeinschaft.
    • Ziel des Ausschusses ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, die für die Bürger der Gemeinschaft unmittelbare Bedeutung haben und ihnen offensichtlich greifbare Vorteile im Alltagsleben bieten.
    • Der Europäische Rat, der den Vorschlägen im Bericht von Mailand zugestimmt hat, beauftragte die Kommission und die Mitgliedstaaten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Vorkehrungen für ihre Verwirklichung zu treffen.

5. Der EWG-Vertrag in der Fassung der Einheitlichen Europäischen Akte (am 17.-28.02.1986 in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet und am 01.07.1987 im Kraft getreten)

6. Entschließung zu den Leitlinien des Europäischen Parlaments für den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union vom 11.07.1990

  • Quellen: ABl. Nr. C 231/91 vom 17.9.90 [Dok. A3-165/90]
  • Anmerkungen:
    • Dieser Verfassungsentwurf stützt sich auf den Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments vom 14.02.1984, der unter Berücksichtigung der im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte gewonnenen Erfahrungen aktualisiert wird.
    • Laut Entwurf:
      • Die Union beruht auf einer Verfassungsordnung, die sich an den Grundsätzen der Demokratie orientiert und das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gewährleistet.
      • Die Union hat zum Ziel:
        • eine harmonische Entwicklung der Gesellschaft,
        • den wirtschaftlichen Fortschritt ihrer Völker im Rahmen eines Wirtschaftsraums ohne Grenzen, ohne unterschiedliche Behandlung der Bürger und Unternehmen der Mitgliedstaaten,
        • die Förderung des Friedens und der Zusammenarbeit (...) im Rahmen der internationalen Beziehungen,
        • zu einer harmonischen und angemessenen Entwicklung aller Völker der Erde beizutragen.

7. Der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (1992) (am 07.02.1992 in Maastricht unterzeichnet)

8. Bericht des Institutionellen Ausschusses des Europäischen Parlaments über die Verfassung der Europäischen Union vom 9.2.1994 "Hermann-Bericht" nach dem Namen des Berichterstatters Fernand Hermann)

  • Quellen:
  • Anmerkungen:
    • Der Bericht wurde vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 10.2.1994 abgelehnt. Das neugewählte Parlament hat dennoch beschlosssen, die Arbeiten an einer gemeinsamen europäischen Verfassung fortzusetzen seinen Präsidenten beauftragt, für die weitestmögliche Verbreitung des Entwurfs des Institutionellen Ausschusses zu sorgen.
  • Vorbereitende Dokumente:
    1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.07.1990 zu den Leitlinien des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union.
    2. Quelle: Abl. Nr. C 231 vom 17.09.1990, S.91
    3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.07.1990 zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der Europäischen Union
    4. Quelle: Abl. Nr. C 19/65 vom 28.011991, S.65
    5. Entschließung Luster/ Pfennig vom 26.09.1983 zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der Europäischen Union
    6. Quelle: EP Doc. 1-653/83 vom 29.09.1983 (Doc B3-0015/89)
      Kommentar: Hans-Werner Rengeling/Michael Ch. Jakobs, Europäische Verfassung - Bemerkungen zum gegenwärtigen Diskussionsstand, DVBl. 1984, S. 773-777, (Vgl. Aufsätze)
  • Kommentare:
    • Franz Cromme, Der Verfassungsentwurf des Institutionellen Ausschusses des Europäischen Parlaments von 1994, Zeitschrift für Gesetzgebung 1995, S. 256-261, (Vgl. Aufsätze)
    • Meinhard Hilf, Eine Verfassung für die Europäische Union: Zum Entwurf des Institutionellen Ausschusses des Europäischen Parlaments, Integration 1994, S. 68-78, (Vgl. Aufsätze)
    • Helmut Lecheler, Braucht die "Europäische Union" eine Verfassung?", in: Randelzhofer/Scholz/Wilke, Gedächtnisschrift für Eberhard Grabitz, München 1995
    • Ernst-Ulrich Petersmann, How can the European Union be constitutionalized? The European Parliament`s 1994 proposal for a "Constitution for the European Union", Außenwirtschaft 1995, S.171-220
    • ders., Proposals for a new Constitution for the European Union: Building-Blocks for a Constitutional Theory and Constitutional Law of the EU, Common Market Law Review 1995, S. 1123- 1175
    • Martin Seidel, Basic Aspects of a European Constitution, Außenwirtschaft 1995, S.231- 236

9. Der Vertrag von Amsterdam (2. 10 1997)

    • Quellen:
    • Kommentare:
      • Bericht vom 5.11.1997 des EP über den Vertrag von Amsterdam (EP Dokumente II.1.)
      • Der Vertrag von Amsterdam/ Ergebnisse, Erläuterungen, Vertragsentwurf (EU-Nachrichten) (9.07.1997) (EK Dokumente II. 2.)
      • 10 Argumente für Amsterdam (EU-Nachrichten) (5.09.1997) (EK Dokumenten II. 2.)
      • Entwurf einer Erklärung der Grundrechte in der Europäischen Union mit Kritik von Amsterdam (Dokument von den Grünen III. 5.)
      • Der Vertrag von Amsterdam - Analyse und Bewertung - (Arbeitspapier von Melanie Piepenschneider) (September 1997) (Dokument von der Konrad-Adenauer-Stiftung IV.1.)

B. Private Entwürfe

1. Entwurf einer europäischen Bundesverfassung vom 6. Mai 1951

  • Quelle: P.C. Mayer-Tasch, I. Contiades: "Die Verfassungen Europas" (Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1966)
  • Anmerkungen:
    • Unter dem Vorsitz des Grafen Coudenhove-Kalergi, des Führers der Pan-Europa-Bewegung, trafen sich am 2. Februar 1951 in Basel 70 Mitglieder der Straßburger Beratenden Versammlung zur Gründung der "Verfassungskommission für die Vereinigten Staaten von Europa". Auf der zweiten Tagung dieses Verfassungskomitees, die vom 4.-6 Mai desselben Jahres in Straßburg stattfand, wurde ein Vor- und Rahmenentwurf behandelt.
    • Dieser kleine Entwurf stellt die erste Idee in Richtung einer europäischen Verfassung dar:
      • Kapitel I: Grundsätze
      • Kapitel II: Befugnisse
      • Kapitel III: Die Bundesbehörden
      • Kapitel IV: Verfassungsrevisionen
    • Der Entwurf konzentriert sich aber hauptsächlich auf  Kompetenzen und Kompetenzverteilung.

2. Entwurf von Prof. MaxImboden (Professor an der Universität Basel) (1963)

  • Quelle: Festgabe zum Schweizer Juristentag 1963, Basel 1963, S. 127 ff., herausgegeben von der Juristischen Fakultät der Universität Basel und vom Basler Juristenverein (Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel 1963)
  • Anmerkungen:
    • Dieser Entwurf nimmt mit seinen 37 Artikeln schon die Form einer Verfassung an.
    • Die Grundrechte sind in Art. 18 gewährleistet.

3. Entwurf von Jean Dorren (1977)

  • Quelle: "La Constitution de l´Europe. Pour une démocratie efficace" (La pensée universelle, Paris 1977), S.197-215
  • Anmerkungen:
    • Jean Dorren ist der Meinung, daß ein europäischer Staat erforderlich ist. Es soll sich um ein einheitliches Europa handeln, das überstaatliche Organe und besonders eine zentrale Regierung besitzt. Es könnte sich um einen Bundesstaat handeln, dessen Zuständigkeiten wie in der Schweiz zugeteilt sind. Seiner Meinung nach bleibt als einzige Lösung ein Bundesstaat nicht nur mit einem Parlament, sondern auch mit einer starken, entscheidungsfähigen, europäisch-bewußten Regierung.
    • Die im Buch dargestellten Vorschläge sind in einem Verfassungsentwurf zusammengefaßt. Dieser Entwurf bleibt aber noch reine Hypothese und ist für einen beliebigen Bundesstaat aufgebaut. Es wird sogar nicht von Europa oder ähnlichem im Text gesprochen.
      • Das angebotene föderale System ist auf drei Ebenen (Staat, Region und Gemeinde) aufgebaut. Die Regionen und Gemeinden besitzen eine Volksvertretung und einen in allgemeiner Wahl gewählten Vertreter der vollziehenden Gewalt.
      • In diesem weder parlamentarichem noch präsidentiellem Regierungssystem dürfen nur zwei politische Parteien im Parlament vertreten sein.
      • Der Entwurf bleibt unvollständig, da er nur die Organisation des Staates regelt. Die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Regionen bzw. Gemeinden sowie die Judikatur sind nicht behandelt. Der Entwurf enthält auch weder eine Präambel, noch allgemeine Prinzipien. Er kann insofern nicht wirklich als Verfassung bezeichnet werden.
      • Die im Entwurf behandelten Themen sind folgende:
        • Titre 1: Le Président
        • Titre 2: Le Parlement
        • Titre 3: Des rapports entre le Parlement et le Président
        • Titre 4: Le système électoral
        • Titre 5: Les partis politiques

4. Franz Cromme: "Der Verfassungvertrag" (1987)

  • Quelle: Franz Cromme: "Der Verfassungsvertrag der Gemeinschaft der Vereinigten Europäischen Staaten - Ein realistischer Entwurf" (Verlag Siegfried Rieck, Delmenhorst, 1987)
  • Anmerkungen:
    • Der Verfassungsvertrag faßt die wesentlichen Elemente der drei bestehenden Gemeinschaftsverträge, des Brüsseler Vertrages und der Einheitlichen Europäischen Akte zusammen.
    • Das Konzept dieses Verfassungsvertrages betont die Rolle der souveränen europäischen Staaten.
    • Dieser Entwurf ist weder mit staatlichen oder europäischen Stellen abgesprochen noch mit Politikern oder der Wirtschaft besprochen worden. Er beruht auf einem Konzept, das im Sommer 1979 im dänischen Ebeltofft skizziert und später zu einem ersten Entwurf formuliert wurde. Dieser "freie" Entwurf wurde abschließend, vor allem unter Berücksichtigung des Verfassungsentwurfs des Europäischen Parlaments von 1984 und der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 überarbeitet, allerdings ohne Änderungen des Konzepts.
    • Dieser Entwurf konzentriert sich auf die Befugnisse der Europäischen Organe und auf die Kompetenzenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Die verschiedenen Politiken der Gemeinschaft spielen auch eine große Rolle.

5. Rudolf Luster, Gero Pfenning, Friedrich Fugmann: Bundesstaat Europäische Union (1988)

  • Quelle: Rudolf Luster (Hrsg.), Gero Pfennig, Friedrich Fugmann: Bundesstaat Europäische Union, Ein Verfassungsentwurf, Libertas Verlag, Sindelfingen,1988
  • Anmerkungen:
    • Rudolf Luster, seit 1978 Mitglied des Europäischen Parlaments, ist dort Vorsitzender der CDU/CDS-Gruppe in der Fraktion der Europäischen Volkspartei. Er gilt als Vater der Geschäftsordnung des EPs.
    • Dieser Entwurf nimmt die Form einer richtigen Verfassung an (mit 87 Artikeln).
    • Die Garantie der Grundrechte und Grundfreiheiten ist in Artikel 4 festgelegt.

6. Beate Wieland: Verfassung einer Europäischen Union (Projekt "Staatswerdung Europas") (1991)

    • Quelle: Rudolf Wildenmann: Staatswerdung Europas? (Optionen für eine europäische Union), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1. Auflage 1991, S.429 ff.
    • Anmerkungen:
      • Es handelt sich nur um eine "Teilverfassung" für den europäischen Binnenmarkt, da sie sich nur auf die EG als vorrangig ökonomische Gemeinschaft bezieht. Nach dem folgenden Vorschlag zur Verfassungsentwicklung wird die Europäische Union als eine "segmentäre Gemeinschaft" begriffen.
      • Die vorgeschlagene Verfassung hat nicht die Form einer "klassischen" Verfassung, sondern ist mehr ein Kommentar darüber, was die Verfassung der EU sein sollte.
      • Der Vorschlag enthält einen Absatz über Grundrechte. Laut Verfasserin könnte der Teil der Verfassung zu Grundrechten und Grundfreiheiten konkret so gestaltet werden, wie es in der "Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten" des Europäischen Parlaments vom 12. April 1989 vorgeschlagen wird.

7. Arbeitsgruppe "Europäische Verfassung": Vorschläge zur institutionellen Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft (1991)

    • Quelle: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Wie Europa verfaßt sein soll. Materialien zur Politischen Union (Reihe: Strategien und Optionen für die Zukunft Europas - Arbeitspapiere 7, Verlag Bertelsmann Stiftung, 1991), S. 11-101
    • Anmerkungen:
      • Dieses Memorandum ist als Verfassungsentwurf von der Konrad-Adenauer-Stiftung anerkannt.
      • Es enthält aber mehrere Beiträge von verschiedenen Verfasser, die eher Aufsätze als Entwürfe genannt werden sollten.
      • Bemerkenswert ist aber der Beitrag von Wolfgang Däubler über Grundrechtsakte, da er eine umfassende Grundrechtserklärung anbietet.

8. Verfassungsentwurf der European Constitutional Group (1993)

    • Quelle: "Für Europa eine Verfassung der Freiheit", F.A.Z. vom 28. 08. 1993, Nr. 199, S.11-12
    • Anmerkung:
      • Der Entwurf nimmt nicht richtig die Form einer Verfassung an; er ist mehr eine Zusammenfassung von Bemerkungen darüber, was eine europäische Verfassung sein sollte, und bleibt dabei sehr unpräzise.
    • Kommentare:
      • Ernst-Ulrich Petersmann, Proposals for a new Constitution for the European Union: Building-Blocks for a Constitutional Theory and Constitutional Law of the EU, Common Market Law Review 1995, S. 1123- 1175 (Vgl. Aufsätze)