II. Materialien der Gemeinschaftsorgane

A. Europäisches Parlament

1. Bericht des EP vom 25.12.1996

    zu dem Bericht des Europäischen Rates an das Europäische Parlament über die Fortschritte der Europäischen Union im Jahr 1995 (gemäß Artikel D des Vertrages über die Europäische Union) (C4-0409/96)
    • Quelle: A4-0396/96

2. Bericht des EP vom 5.11.1997 über den Vertrag von Amsterdam

    und Anlage (Stellungnahmen der Ausschüsse)
    • Quellen:
      • A4-0347/97
      • A4-0347/96 / Anlage

B. Europäische Kommission

1. Europäisches Forum: "Die künftige Verfassungsordnung der Europäischen Union" (1994)

    • Quelle: Europäische Gespräche, Heft 2/94 (Dokumentation), Herausgeber: Europäische Kommission
    • Bemerkungen:
      • Bericht des Europäischen Forums "Die künftige Verfassungsordnung der Europäischen Union" am 3. Mai 1994 auf dem Petersberg bei Bonn
      • Inhaltsverzeichnis:
        • (...)
        • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Grundrechte und Grundrechtsschutz in einer europäischen Verfassung
        • Ursula Seiler-Albring: Der Einfluß der Erweiterung auf die künftige Verfassungsordnung der EU
        • (...)
        • Eckard Rehbinder: Die Umweltverfassung der EU
        • Karl Lamers: Staatenverbund, und wie weiter?
        • Gert Walter: Reform der EU: Mehr als ein verfassungsrechtliches Problem?

2. Der Vertrag von Amsterdam: Ergebnisse, Erläuterungen, Vertragsentwurf

    • Quelle: EU-Nachrichten. Dokumentation der Europäischen Kommission Nr. 3 vom 9. Juli 1997
    • Bemerkung:
      • Nach diesem Kommentar bestätigt der Vertrag von Amsterdam die Grundprinzipien, auf denen die Union beruht: Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Frauen und Männern bekommt ein größeres Gewicht.

3. 10 Argumente für Amsterdam

    • Quelle: EU-Nachrichten. Dokumentation der Europäischen Kommission Nr. 4 vom 5. September 1997
    • Bemerkung:
      • Dieser Dokumentation zufolge schützt der Vertrag von Amsterdam die Grundrechte unionsweit besser. Der neue Vertrag schafft eine eindeutige Rechtsgrundlage, um Diskriminierung (u.a. auf Grund der Religion) wirksamer zu bekämpfen.