Häufig gestellte Fragen
I. Studienvoraussetzungen / Bewerbung / Zulassung
1. Wo bekomme ich weitere Informationen zum Jurastudium in Trier?
Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Rubrik "Studieninteressierte". Für darüber hinausgehende Fragen können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Fachstudienberatung (Ass. jur. M. Huck) wenden und auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen selbst. Anrufe und Anfragen von Eltern sind nicht gern gesehen und auch nicht zielführend: Sie haben sich ein Studium ausgesucht, das ein sehr hohes Maß an Selbständigkeit voraussetzt und in Berufe münden soll, in denen Sie die Angelegenheiten anderer Menschen regeln - fangen Sie mit Ihren eigenen an!
2. Wann kann ich mit dem Jurastudium in Trier anfangen?
Seit dem Sommersemester 2019 kann das Jurastudium in Trier sowohl zum Wintersemester, als auch zum Sommersemester begonnen werden.
3. Ist Jura in Trier zulassungsbeschränkt?
Nein, es besteht derzeit keine Zulassungsbeschränkung.
4. Welche formellen Voraussetzungen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung) muss ich für die Aufnahme eines Jurastudiums erfüllen?
Beachten Sie dazu die Informationen des Studierendensekretariats.
5. Brauche ich das Latinum oder Lateinkenntnisse?
Ein Latinum oder Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung für das Jurastudium.
6. Brauche ich andere Fremdsprachenkenntnisse?
Während des Studiums müssen Sie an einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs erfolgreich teilnehmen. Der Nachweis darüber muss bei der Anmeldung zur staatlichen Prüfung vorgelegt werden (§ 5a Abs. 2 S. 2 DRiG; § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO).
In Trier wird in jedem Wintersemester eine Einführung in das anglo-amerikanische Recht mit einer Abschlussklausur angeboten. Die Veranstaltung wird auf Englisch gehalten. Im Sommersemester gibt es eine entsprechende Veranstaltung auf Französisch. Als Fremdsprachennachweis wird auch jeder Kurs der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung I (FFA) anerkannt, der mit einer Klausur abschließt. FFAs werden derzeit in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Japanisch, Chinesisch und Türkisch angeboten.
7. Wo muss ich mich bewerben?
Sie bewerben sich online über die Homepage der Universität Trier. Das Formular müssen Sie dann ausdrucken und mit den aufgeführten Unterlagen einsenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Bewerbungsseite oder beim Studierendensekretariat.
8. Wann muss ich mich bewerben?
Die genauen Termine finden Sie jeweils auf den Seiten des Studierendensekretariats hier.
II. Studienbeginn in Trier
Wichtige Informationen für Erstsemester
Wichtige Informationen und Termine für Studienanfänger finden Sie hier (rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit für das bevorstehende Semester).
Bitte benutzen Sie von Beginn an für alle Anfragen Ihre Uni-Email-Adresse und prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach. Offizielle Mitteilungen der Universität und des Fachbereichs werden an Ihre Uni-Email-Adresse verschickt.
1. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. April. Muss ich dann schon in Trier sein?
Die Lehrveranstaltungen beginnen meistens Mitte/Ende des Monats, die sogenannte Vorlesungszeit ist nicht mit dem Semester identisch. In der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit findet für die Studienanfänger aller Fachrichtungen eine Orientierungswoche mit zahlreichen Informationsveranstaltungen statt. Spätestens zu diesem Termin sollten Sie also in Trier sein, auch um den Campus und die Stadt kennenzulernen. Auch die Einführungsveranstaltung für Jurastudierende findet in dieser Einführungswoche statt. Alle Informationen hierzu erhalten Sie mit Ihrer Zulassung oder finden Sie hier.
2. Wo finde ich eine Wohnung in Trier?
Beachten Sie dazu die Seiten des Studierendenwerks.
3. Muss ich schon vor Studienbeginn Bücher kaufen?
Nein. Am Anfang des Semesters geben die Professoren in der Regel Literaturlisten heraus, von denen Sie sich ein Buch pro Lehrveranstaltung anschaffen sollten. Die Lehrbücher finden Sie auch in der Bibliothek, wo Sie sich die Bücher in Ruhe anschauen können, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden.
4. Welche Gesetzestexte benötige ich im 1. Semester?
Sie brauchen Textausgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Textsammlung des Öffentlichen Rechts. Die Gesetzessammlungen Schönfelder und Sartorius werden in den ersten Semestern noch nicht benötigt, es reichen die günstigeren Textausgaben. In den ersten Vorlesungsstunden weisen die Professoren auch auf die benötigten Gesetzestexte hin.
5. Welche Vorlesung soll ich in welchem Semester hören?
Dies können Sie dem Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft entnehmen. Sie bekommen außerdem jedes Semester einen Stundenplan, den Sie hier finden.
6. Wo erfahre ich, welche Lehrveranstaltungen ich besuchen muss?
Die angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis, das über das PORTA-System zur Verfügung gestellt wird. In Kombination mit dem Studienplan können Sie sich daraus Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen. Aufgrund der Studierfreiheit können Sie auch andere als die für das Semester vorgeschlagenen Vorlesungen besuchen. Die auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft unter der Rubrik "Studium" und in den Aushangkästen im C-Gebäude zu findenden Stundenpläne sind deshalb zwar grundsätzlich als Muster zu betrachten, wenn Sie sich daran halten, können Sie jedoch sicher sein, dass Sie alle Veranstaltungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen, in der richtigen Reihenfolge besuchen.
III. Zwischenprüfung seit 2017
Was ist die Zwischenprüfung?
Die Zwischenprüfung ist neben dem Grundlagenschein und dem Fremdsprachennachweis Bestandteil des Grundstudiums.
Die bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zur universitäre Schwerpunktprüfung.
Sie besteht aus 8 Klausuren (drei Klausuren im Zivilrecht, drei Klausuren im Öffentlichen Recht, drei Klausuren im Strafrecht) und einer Anfängerhausarbeit nach Wahl.
Was ist, wenn ich eine Klausur/Hausarbeit nicht bestanden habe?
Sie haben für die Klausuren jeweils vier Versuche. Sobald Sie eine Klausur nicht bestanden haben, werden Sie vom Prüfungsamt automatisch für die Wiederholungsklausur angemeldet. Die Wiederholungsklausuren werden zu Beginn des nächsten Semesters geschrieben. Der Dritt- und Viertversuch jeweils ein Jahr später.
Wenn Sie die Hausarbeit nicht bestanden haben, müssen Sie sich zum nächsten Versuch anmelden. Die Höchstsemestergrenze (4 Semester!) gilt unabhängig davon, wie viele Versuche Sie wahrnehmen.
Was ist, wenn ich eine Leistung viermal nicht bestanden habe?
Wenn Sie eine Klausur viermal nicht bestanden, oder die Frist zum Bestehen der Hausarbeit überschritten haben, haben Sie die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und deutschlandweit keinen Prüfungsanspruch mehr im Studiengang Rechtswissenschaft auf Staatsexamen.
Was ist, wenn ich krank bin und eine Klausur nicht mitschreiben kann?
Bei Krankheit müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit vom Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen, spätestens am Prüfungstag. Rückwirkende Krankschreibungen werden nicht anerkannt.
Es muss unverzüglich und im Original eingereicht werden. Eine einfache Arbeits- und Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt reicht nicht aus.
Bei einer Hausarbeit gibt es keine Anerkennung der Verhinderung.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
IV. Übungen für Fortgeschrittene ("Große Scheine")
Was sind die großen Scheine?
Die großen Scheine werden im Hauptstudium absolviert, sie vertiefen die Kenntnisse aus dem Grundstudium. Ein Schein wird ausgestellt, wenn in einem Fach eine Klausur und eine Hausarbeit bestanden worden ist. Der Schein wird abgeholt bei der Professur, bei der die letzte Leistung erbracht worden ist.
Wofür benötige ich die großen Scheine?
Die drei großen Scheine sind Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Für die Zulassung zur Schwerpunktklausur sind zwei große Scheine Voraussetzung und zur Zulassung zur Schwerpunktseminararbeit ein großer Schein.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Teilnahme an den großen Scheinen?
Für die Teilnahme ist entweder die abgeschlossene Zwischenprüfung notwendig oder die bestandenen Zwischenprüfungsklausuren in dem jeweiligen Fach und eine bestandene Anfängerhausarbeit aus einem Fach nach Wahl. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist bei jeder einzelnen Prüfungsleistung nachzuweisen.
Wie genau sind die großen Scheine aufgebaut?
Die Klausuren im Zivilrecht und Öffentlichen Recht werden jedes Semester angeboten, die im Strafrecht nur in einem SoSe.
Die erste Klausur wird in der jeweiligen Übung am Ende des Semesters angeboten, die Wiederholungsklausur nach Rückgabe der ersten Klausurkorrektur.
Die Hausarbeiten werden in jeder vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Muss ich mich für die Klausuren und die Hausarbeit anmelden und kann ich mich von der Klausur abmelden?
Für die Klausuren und die Hausarbeit müssen Sie sich anmelden. Für die Wiederholungsklausur werden Sie automatisch angemeldet, sie kann nur mitgeschrieben werden, wenn Sie auch für die erste Klausur angemeldet waren. Bis zu einer Woche vor jeder Klausur ist eine Abmeldung möglich. Die Abmeldung von der ersten Klausur gilt auch für die Zweite!
Gibt es eine Wiederholungsbegrenzung bei den großen Scheinen?
Für alle Prüfungsleistungen gibt es vier Versuche. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 (vor Änderung der Prüfungsordnung) absolviert worden sind werden nicht mitgezählt. Danach ist die Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden.
Wann muss ich die großen Scheine machen?
Eine zeitliche Vorgabe besteht nicht, Sie können selber entscheiden, wann Sie die Scheine machen. Laut Studienplan wird empfohlen, nach der Zwischenprüfung mit dem großen Schein in Strafrecht anzufangen und danach mit Zivilrecht und Öffentlichem Recht fortzufahren. Die Reihenfolge ist aber nur eine Empfehlung.
Was ist, wenn ich krank bin und eine Klausur nicht mitschreiben kann?
Bei Krankheit müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit vom Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen, spätestens am Prüfungstag. Rückwirkende Krankschreibungen werden nicht anerkannt.
Es muss unverzüglich und im Original eingereicht werden. Eine einfache Arbeits- und Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt reicht nicht aus.
Bei einer Hausarbeit gibt es keine Anerkennung der Verhinderung.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vorher vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
V. Schwerpunktstudium und Schwerpunktprüfung
Was genau ist das Schwerpunktstudium?
Das Schwerpunktstudium mit abgeschlossener Prüfung ist Teil des „Staatsexamens“, welches inzwischen „Erste Prüfung“ heißt. Es fließt mit 30 % in die Endnote ein und ist der universitäre Teil der Prüfung.
Wie ist das Studium aufgebaut und welche Schwerpunkte gibt es?
Sie können zwischen 8 verschiedenen Schwerpunkten wählen.
Sie müssen sich mit dem digitalen Formular (siehe Downloads) für einen Schwerpunkt anmelden, die Anmeldung soll in der Regel im 5. Semester erfolgen. Sie können den Schwerpunkt wechseln, wenn Sie noch nicht zu einer Prüfungsleistung angemeldet sind.
Dafür füllen Sie das Formular für die Anmeldung erneut aus.
Das Studium besteht aus 12 Semesterwochenstunden, verteilt auf zwei Semester. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Wie setzt sich die Schwerpunktprüfung zusammen?
Für die Schwerpunktprüfung müssen Sie eine viermonatige Studienarbeit (Seminar), mit Aussprache, eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung erbringen.
Zur mündlichen Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie in Studienarbeit und Klausur mindestens zusammen sieben Punkte haben und mind. eine Teilleistung mit vier Punkten bestanden haben. In allen drei Prüfungen müssen Sie zusammen mindestens zwölf Punkte erreichen.
Eine zeitliche Reihenfolge der Studienarbeit und Klausur ist nicht vorgegeben, auch ein zeitlicher Zusammenhang ist nicht vorgeschrieben.
Bin ich automatisch für die Prüfungen angemeldet?
Wenn Sie für das Schwerpunktstudium angemeldet sind, läuft keine Frist, die Sie verpflichtet, die Prüfungen abzulegen.
Für die einzelnen Prüfungen müssen Sie sich gesondert anmelden (Siehe Downloads).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zu den Prüfungen zugelassen zu werden?
Für die Zulassung zur Studienarbeit benötigen Sie den Nachweis der Zwischenprüfung und einen großen Schein. Für die Zulassung zur Klausur benötigen Sie den Nachweis der Zwischenprüfung, des Grundlagenscheines, des Sprachnachweises und von zwei großen Übungen.
Wie oft kann ich die Schwerpunktprüfung wiederholen?
Sie können die Schwerpunktprüfung einmal wiederholen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie den Versuch im sog. „Freiversuch“ geschrieben haben. Die Regelungen dazu finden Sie im JAG RLP (§ 5). Bitte beachten Sie, dass es keinen Freiversuch auf Teilleistungen gibt, alle drei Leistungen müssen in der vorgesehen Frist erfolgen.
Was ist, wenn ich bei einer Klausur oder mündlichen Prüfung krank bin ?
Da es sich bei den Schwerpunktklausuren und der mündlichen Prüfung um Examensleistungen handelt, müssen Sie bei Krankheit ein amtsärztliches Attest einreichen.
Kann ich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine Nachteilsausgleich erhalten?
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vorher vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt. Dafür reichen Sie bitte amtliche Dokumente (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis) und aktuelle fachärztliche Gutachten ein. Ein „Facharzt für Allgemeinmedizin (=Hausarzt) reicht nicht aus.
VI. Examenskandidaten
1. Welche Veranstaltungen bietet die Universität zur Examensvorbereitung an?
Es werden Repetitorien im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht angeboten, ergänzt durch Ferienrepetitorien. Auch die Vertiefungsveranstaltungen dienen der Examensvorbereitung. Einmal pro Woche wird ein Klausurenkurs angeboten, in dem fünfstündige Klausuren geschrieben werden, die korrigiert und später besprochen werden. Es gibt eine Klausurenklinik, Tandemklausuren und regelmäßig Schreibwerkstätten.
Einmal pro Semester findet ein „Probeexamen“ statt und es besteht die Möglichkeit, an den Schwerpunktseminaren zur Probe teilzunehmen.
2. Wann kann ich die staatliche Pflichtfachprüfung ablegen?
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird in Rheinland-Pfalz zweimal pro Jahr abgenommen. Zuständig hierfür ist das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz. Beim Frühjahrstermin werden die Klausuren im Februar/März geschrieben, die mündlichen Prüfungen finden dann im Juli/August statt.
Beim Herbsttermin werden die Klausuren im August/September geschrieben, die mündlichen Prüfungen finden im Januar/Februar des darauffolgenden Jahres statt. Bitte achten Sie dazu auf die Hinweise des Landesprüfungsamtes.
3. Welche Voraussetzungen brauche ich zur Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung?
§ 4 Abs. 1 JAPO: Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
- mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz,
- Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern nach § 1 Abs. 2 besucht hat,
- die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 JAG),
- an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat („große Scheine“),
- an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat („Grundlagenschein“),
- erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat sowie
- eine Zwischenprüfung bestanden hat.
4. Ist eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung?
Nein, beide Prüfungen sind voneinander unabhängig.
VII. Bachelor of Laws, LL.B.
Allgemeine Fakten
Für den Studiengang Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss man auch in diesem Studiengang eingeschrieben sein, eine „reine“ Verleihung des Titels erfolgt nicht.
In dem Studiengang des Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss laut § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz RLP mindestens noch eine Leistung erbracht werden, wenn auch sonst diverse, bereits vorher erbrachte Leistungen anerkannt werden können.
Wenn Sie sich nach dem dritten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an (§ 70 Abs. 2 HochSchulG). Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten.
Die beruflichen Perspektiven nach dem Erhalt des LL.B.-Abschlusses sind breit gefächert. Zwar können die Absolvent:innen nicht als Richter:innen, Staats- oder Rechtsanwält:innen oder Notar:innen tätig werden, da diese traditionellen juristischen Berufe den Erwerb beider Staatsexamina voraussetzen. Darüber hinaus sind Jurist:innen aber heute auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, in Unternehmen oder Verbänden tätig, ohne dass hierfür die Staatsexamina erforderlich wären. Beispielhaft genannt seien nur Funktionen in Rechts- oder Personalabteilungen von Unternehmen, die Sachbearbeitung in Versicherungen, Aufgaben im Bereich des Datenschutzes oder die Tätigkeit als Paralegal in Rechtsanwaltskanzleien.
Weiterhin ermöglicht der im Ausland anerkannte Abschluss eine Möglichkeit, dort unter anderem in der freien Wirtschaft als „Legal Counsel“ oder „Contract Manager“ zu arbeiten. Es kann auch ein LL. M. –Studium aufgenommen werden.
Trierer Studierende | Fragen und Antworten
Ich studiere in Trier im Staatsexamensstudiengang. Kann ich mich für den Bachelor einschreiben? Ja, Sie können sich in den Bachelorstudiengang zusätzlich zum Staatsexamensstudiengang einschreiben, egal in welchem Semester Sie sich befinden (zur Zweitstudiengebühr siehe bei den allgemeinen Fragen).
Ich studiere in Trier nach der Zwischenprüfungsregelung mit acht Klausuren und einer Hausarbeit. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden? Ihre Prüfungsleistungen sind mit dem Bachelorstudiengang kompatibel und können daher anerkannt werden.
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, wenn ich die Zwischenprüfung in Trier endgültig nicht bestanden habe? Nein, dann ist eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich, da Sie in jedem Bachelor-Module auch nur vier Versuche haben und nicht nur bestandene Leistungen, sondern auch Fehlversuche angerechnet werden.
Ich studiere in Trier nach der alten Prüfungsordnung, welche für die Zwischenprüfung nur drei bestandene Klausuren vorsah. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden und welche muss ich noch erbringen?
In der Regel müssen Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung studieren, noch die Module Zivilrecht III (Schuldrecht BT und Sachenrecht) und Öffentliches Recht III (Allgemeines Verwaltungsrecht) absolvieren.
Anerkennungen wenn Sie in Trier studieren und sich zusätzlich in den Bachelorstudiengang eingeschrieben haben:
Sofern Sie doppelt eingeschrieben sind, werden Ihre bisherigen Leistungen in den Bachelorstudiengang übertragen, soweit dafür Kapazitäten im Prüfungsamt vorhanden sind, spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit oder zur Wahlpflichtklausur (= Schwerpunkt). Wir bitten daher sehr darum, nicht jede einzelne neu hingekommene Leistung dem Prüfungsamt zur Anerkennung zu melden.
Zweitstudiengebühr: siehe oben bzw bei den Allgemeinen Fragen
Bereits im Staatsexamen eingeschrieben und Sie möchten sich im Bachelorstudiengang zusätzlich einschreiben?
Studierende, die sich bereits im Staatsexamensstudiengang befinden und sich zusätzlich in den Bachelorstudiengang einschreiben möchten, müssen das Formular „Antrag auf Studiengangsänderung“ ausfüllen und im Studierendensekretariat abgeben.
Abgabefrist:
Zum Wintersemester = 30. September
Zum Sommersemester = 31. März
Das Formular ist im Studierendensekretariat abzugeben, nicht im Prüfungsamt!
Das Formular finden Sie hier.
Neu in Trier eingeschrieben? | Fragen und Antworten
Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich mich in Trier für den Bachelorstudiengang einschreiben? Ja, Sie können sich für den Bachelorstudiengang im Rahmen eines Doppelstudiengangs in Verbindung mit dem Staatsexamensstudiengang einschreiben.
Kann ich mir die an einem anderen Standort absolvierte Zwischenprüfung im Bachelorstudiengang anerkennen lassen? Sie können sich einzelne Prüfungen auf die Bachelormodule anerkennen lassen. Soweit die Zwischenprüfung allerdings nicht alle in Trier im Rahmen der Zwischenprüfung abgeprüften Inhalte umfasst, müssen Sie die noch fehlenden Module (im Rahmen des Bachelorstudiums) noch erbringen.
Ich komme aus einem anderen Bundesland. Kann mir die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht anerkannt werden, obwohl sie ein anderes Landesrecht beinhaltet? Ja.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit an einem anderen Standort absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen? Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit denen, die für die in Trier angebotenen Wahlbereiche gelten, qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Ist es möglich, den Studiengang auch im Rahmen der Universität der Großregion zu absolvieren? Grundsätzlich kann im Rahmen der UniGR ein Semester an einer anderen Universität studiert werden. Es können Leistungen im Rahmen von 10 ECTS erbracht werden. Ein kompletter, berufsqualifizierender Abschluss kann in diesem Rahmen nicht erworben werden, dafür wäre ein vollständiger Wechsel nach Trier erforderlich.
Im Staatsexsamensstudiengang an einer anderen Uni eingeschrieben? Ja, das ist möglich! Sie können sich im Bachelorstudiengang an der Universität Trier einschreiben und gleichzeitig an einer anderen Universität im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben bleiben. Bitte beachten Sie, dass dies nur in unterschiedlichen Studiengängen möglich ist. Nicht jedoch im selben Studiengang (Das bedeutet, Sie können sich nicht an zwei Universitäten z. B. im Staatsexamensstudiengang einschreiben.) Wir empfehlen Ihnen, ihre Universität über die Einschreibung in den Bachelorstudiengang an der Universität Trier zu informieren.
Allgemeine Fragen
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, obwohl ich die Pflichtfachprüfung im Staatsexamensstudiengang endgültig nicht bestanden habe? Ja, da die Pflichtfachprüfung keinem Modul im Bachelorstudiengang entspricht.
Generell gilt:Wenn Leistungen in einem vergleichbaren Modul in einem anderen Studiengang endgültig nicht bestanden worden sind oder vier Fehlversuchevorliegen, ist eine Einschreibung auch in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich. Welche Leistungen aus dem Studium anerkannt werden, ist individuell zu betrachten. Gleiches gilt für die Frage, welche Leistungen noch zu erbringen sind.
Ich habe das Staatsexamen bzw. das Schwerpunktexamen bereits bestanden. Bekomme ich jetzt den Bachelor automatisch verliehen? Nein. Um den Bachelor-Abschluss zu bekommen, muss man in jedem Fall in diesem Studiengang eingeschrieben sein und nach dem Hochschulgesetz noch mindestens eine Leistung in diesem Studiengang erbringen. Welche dies sein wird, muss individuell gesehen werden. Wenn Sie das Staatsexamen in Trier bestanden haben, können Sie sich aber ohne Weiteres den Titel „Diplom-Jurist:in“ verleihen lassen.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen? Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit den in Trier angebotenen Wahlbereichen qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Gibt es eine Semesterbegrenzung für die Einschreibung? Nein, Sie können sich einschreiben, egal in welchem Semester Sie im Staatsexamensstudiengang sind. Sie können sich auch für den Bachelor einschreiben, wenn Sie nicht mehr im Staatsexamensstudiengang immatrikuliert sind (zur Zweitstudiengebühr siehe weiter unten).
Fällt eine Zweitstudiengebühr an?
- Wenn Sie sich für beide Studiengänge neu einschreiben, fällt eine solche nicht an.
- Wenn Sie bereits im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind und sich im SoSe 2023 im max. dritten Semester befinden, entfällt die Zweitstudiengebühr, wenn Sie sich zum dritten Semester in den Doppelstudiengang einschreiben (§ 70 Abs. 2 HochSchulG).
- Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an. Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten. Ein Abschluss ist das Examen oder der Bachelor, nicht die Zwischenprüfung!
Einschreibung | Termine und Fristen
Eine Einschreibung findet über das Studierendensekretariat statt. Link zur Homepage (bitte anklicken)
Bitte unterscheiden Sie, dass die Unterlagen die Sie für die Einschreibung benötigen an das Studierendensekretariat zu senden sind und nicht automatisch an das Prüfungsamt weitergeleitet werden. Ebenso sendet das Prüfungsamt Ihre Unterlagen nicht an das Studierendensekretariat.
Termine und Fristen zur Einschreibung an der Universität Trier finden Sie hier (bitte anklicken)
Zweitstudiengebühr
Studierende, die bereits in einem früheren Studiengang eingeschrieben sind oder waren (zB Wechsler aus anderen Studienfächer), wenden sich bitte bezüglich der Zweitstudiengebühr an das Studierendensekretariat. Ansonsten: siehe oben und bei den Allgemeinen Fragen.
Anerkennungen
Die Anerkennung der Studienleistungen findet erst nach der Einschreibung statt. Die Anerkennung entspricht der Übersicht, die Sie von uns erhalten haben. Die Anerkennungen werden dann in Porta ersichtlich.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Anerkennungen ab, wir sind bemüht die Anerkennungen zeitnah in Porta einzutragen!
An folgenden Punkten können Sie sich ein Bild über die möglichen anzuerkennenden Leistungen machen:
Fachsemester 1:
- Zivilrecht I | Privatrecht / BGB AT / AGBs / Verträge
- Strafrecht I | Strafrecht AT
- Öffentliches Recht II | Staatsorganisationsrecht / Verfassungsrecht / Allgemeine Staatslehre
- Einführung in die Fallbearbeitung | Kleine Anfänger-Hausarbeit
Fachsemester 2:
- Zivilrecht II | Allgemeines Schuldrecht mit Kauf- und Werkvertragsrecht
- Strafrecht II | Strafrecht AT und BT
- Öffentliches Recht I | Grundrechte / Verfassungsgrundlagen Verfassungsprozessrecht
- Historische, methodische und philosophische Grundlagen der Rechtswissenschaft | Siehe Modulhandbuch
Fachsemester 3:
- Rechtswissenschaftliche Fremdsprache | Anerkannt werden kann nur eine benotete Klausur über 120 min. Kein Auslandsaufenthalt!
- Zivilrecht III | Schuldrecht BT und Sachenrecht
- Öffentliches Recht III | Allgemeines Verwaltungsrecht | Geschichte, Handlungsformen der Verwaltung, Verwaltungsorganisation
- Strafrecht für Fortgeschrittene A | Vermögensdelikte / Nichtvermögensdelikte / Auslegung / Verhältnis untereinander / Strafrecht AT
- Praktikum | 11 Wochen – nur juristische Praktika
Fachsemester 4:
- Zivilrecht für Fortgeschrittene A | siehe Modulhandbuch
- Strafrecht für Fortgeschrittene B | siehe Modulhandbuch
- Öffentliches Recht für Fortgeschrittene A | Gefahrenabwehrrecht / allgem. Verwaltungsrecht / Recht der öffentlichen Ersatzleistungen / Verwaltungsprozessrecht / Bau- und Kommunalrecht / Europarecht
Fachsemester 5:
- Zivilrecht für Fortgeschrittene B | Siehe Modulhandbuch
- Wahlpflichtmodul Schwerpunkt | Siehe Modulhandbuch
Fachsemester 6:
- Öffentliches Recht für Fortgeschrittene B | Gefahrenabwehrrecht / Verwaltungsrecht AT / Recht der öffentlichen Ersatzleistungen / Verwaltungsprozessrecht / Bau- und Kommunalrecht / Europarecht / internationale Bezüge
- Bachelorarbeit | individuelle Anerkennung möglich.
Die Angaben zu den FS sind lediglich Auszüge aus dem Modulhandbuch - GRUNDSÄTZLICH GELTEN DIE DETALLIERTEN BESCHREIBUNGEN DER MODULE IM MODULHANDBUCH!!!
Weitere Fragen zu Anerkennungen
Wie verläuft die Kommunikation?
Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserem Bachelorstudiengang!
Um möglichst allen Anfragenden vor Ablauf der Einschreibefrist eine Rückmeldung geben zu können, gehen wir wie folgt vor:
Wir lassen Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer anzuerkennenden Leistungen zukommen, wenn Sie uns die Leistungsbescheinigungen (inklusive Fehlversuchen) per Email als Gesamt-pdf zukommen lassen. In unserer Antwortmail finden Sie weitere Hinweise.
Anschließend müssen Sie entscheiden, ob Sie sich bei uns einschreiben - nach der Einschreibung stehen wir Ihnen gerne für weitere Gespräche zur Verfügung.
Wird meine Zwischenprüfung und mein Schwerpunkt wie im Staatsexamensstudiengang anerkannt?
Nein.
Anders als im Staatsexamensstudiengang wird weder die Zwischenprüfung noch die Schwerpunktprüfung als komplette Leistung anerkannt. Nur die passenden Prüfungsleistungen zu den einzelnen Modulen können anerkannt werden.
Kann ich eine Prüfungsform durch eine andere Prüfungsform ersetzen?
Eine Klausur ist eine Klausur und kann nicht durch eine anderen Prüfungsform (Hausarbeit, Seminar oder mündliche Prüfung) ersetzt werden.
Dies gilt entsprechend auch für andere Formate.
Kann eine Seminararbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden?
Eine Arbeit (Seminararbeit - oder auch teilweise wissenschaftliche Hausarbeit genannt) kann nur anerkannt werden, wenn sie inhaltlich in unsere Wahlbereiche (siehe Modulhandbuch) passt und im Rahmen eines wiederholungsbegrenzten Versuches im Schwerpunkt geschrieben worden ist.
Meine Studienarbeit wurde als Bachelorarbeit anerkannt, aber sie ist nicht in Porta sichtbar.
Erst wenn alle anderen Leistungen bestanden sind, wird die Bachelorarbeit in Porta sichtbar.
Warum wird mir Zivilrecht III nicht anerkannt?
Zivilrecht III besteht aus der Vorlesung Schuldrecht BT und Sachenrecht. Die Klausur beinhaltet beide Bereiche.
Sollten Sie nur eine Klausur in Schuldrecht BT oder Sachenrecht vorweisen können, kann diese nicht anerkannt werden.
Warum wird mir eine Klausur nicht auf ein Modul anerkannt?
Prüfungsleistungen werden auf die einzelnen Module anerkannt, wenn sie den Modulabschlussprüfungen entsprechen, also explizit die Kenntnis der Inhalte des Moduls abprüfen. So ist es zB nicht möglich, eine Klausur aus dem Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene auf das Modul allgemeines Verwaltungsrecht anzurechnen, nur weil dort Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht vorausgesetzt und manchmal auch mitgeprüft wurden.
Warum wird / werden meine Schwerpunktklausur(en) nicht anerkannt?
Unsere 3 stündigen Wahlpflichtklausuren beinhalten den kompletten Stoff von zwei Semestern (siehe Modulhandbuch). Insoweit können Schwerpunktklausuren anderer Universitäten nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden.
Fachsemestereinstufung
Die Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgt zeitnah, nach Eingabe der Anerkennungen in Porta. Hier müssen Sie nichts tun.
Auch an dieser Stelle möchten wir Sie um Geduld bitten!
Bei den Prüfungen beachten Sie bitte folgendes
Für die Klausuren zu den Modulen Zivilrecht I, II und III, Strafrecht I und II, Öffentliches Recht I, II und III werden Sie von unserem Prüfungsamt automatisch angemeldet, da Sie verpflichtet sind diese mitzuschreiben. Im Falle der Nichtteilnahme gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.
Zu den Klausuren und Hausarbeiten der übrigen Module müssen Sie sich explizit anmelden.
Bitte beachten Sie dafür die Termine und Fristen die Sie HIER einsehen können.
Stundenpläne | Hausarbeitspläne | Klausurenkursplan
Die Stundenpläne, Hausarbeitspläne und der Klausurenkursplan finden Sie hier.
Vorlesungen
Für Module, die im Semester nach individuellem Plan belegt werden, können Sie sich für die Vorlesungen in Porta anmelden.
Arbeitsgemeinschaften
Für die Module Zivilrecht I und III, Strafrecht I, Öffentliches Recht II und III werden zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Krankheit bei wiederholungsbegrenzden Prüfungen
Im Falle einer Erkrankung am Termin einer wiederholungsbegrenzten Prüfung ist ein Antrag auf Anerkennung einer Verhinderung wegen Krankheit (Formular hier) zu stellen.
WICHTIG! Mehr dazu finden Sie hier.
Bachelorarbeit | Wahlpflichtklausur
Die Fristen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur (im Staatsexamen Schwerpunktklausur), sowie Terminpläne, Hinweise und Formulare finden Sie hier.
Auslandsaufenthalte | Austauschprogramme
Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte und Austauschprogramme ist unsere Fachstudienberaterin, Ass. Jur. Marion Huck.
Sie ist am Fachbereich V - Rechtswissenschaft auch für das ERASMUS-Programm zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
VIII. Bachelor International Legal Studies, LL.B.
Was beinhalten die sechs internationalen Profile des Wahlpflichtbereichs (Module 26-43)?
Studierende im Bachelor International Legal Studies wählen eines von sechs Profilen zum ausländischen Recht (Anglo-Amerik. Recht, Französisches Recht, Spanisches Recht, Türkisches Recht, Japanisches Recht und Chinesisches Recht). Jedes Profil enthält einführende und vertiefende Kurse zu den jeweiligen Rechtssystemen wie zum Beispiel im Anglo-Amerikanischen Recht „US Legal Research & Legal Writing“ oder „Contract Law“. Die Profile binden die seit 1989 in Trier angebotenen viersemestrigen Ergänzungsstudiengänge „Internationale Rechtsstudien (FFA)“ in den Bachelor International Legal Studies ein.
Die vier FFA I Kurse des gewählten Rechtssystems bilden die Einführungsmodule A und B der jeweiligen Profile. Das Vertiefungsmodul umfasst sämtliche Kurse der FFA II.
Viele Infos zur FFA enthält die Website der Internationalen Rechtsstudien: www.ffajur.uni-trier.de
Dort finden Sie auch Hinweise zu den Sprachtests, Semesterprogramme aller Rechtssysteme mit den jeweils aktuell angebotenen Kursen der FFA I und FFA II, Formulare und vieles mehr.
Wann muss ich den Sprachtest zum Zugang zu den einzelnen internationalen Profilen (Module 26-43) des Wahlpflichtbereichs ablegen?
Die Sprachtests werden entweder in der Infowoche vor Studienstart oder in der ersten Vorlesungswoche durchgeführt. Nach bestandenem Sprachtest können die Kurse sofort oder in einem späteren Semester begonnen werden. Wir empfehlen - wenn möglich - die Belegung ab dem 1. Semester. Andere Gestaltungen sind denkbar.
Bei den Profilen Japanisches bzw. Chinesisches Recht muss kein Sprachtest absolviert werden. Interessenten dieser Profile belegen zunächst einen Intensivsprachkurs parallel zu ersten Fachkursen. Ein Sprachtest muss erst vor dem Zugang in das Vertiefungsmodul nachgewiesen werden.
Besteht in den Veranstaltungen der FFA im Rahmen des Bachelor International Legal Studies eine Anwesenheitspflicht?
Grundsätzlich ist eine Anwesenheit in fremdsprachigen Vorlesungen immer sinnvoll. In allen Kursen bis zu einer Teilnehmerzahl von 24 Studierenden besteht aufgrund des besonders intensiven Lerncharakters eine Anwesenheitspflicht nach § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge. Lediglich in den Kursen zum anglo-amerikanischen Recht wird ab dem WS 2024/25 die Anwesenheitspflicht aufgehoben, da hier diese Teilnehmerzahl typischerweise überschritten wird.
Verhältnis Bachelor International Legal Studies - FFA
Alle erworbenen Leistungen werden sowohl für die FFA wie auch den Bachelor International Legal Studies gewertet, was sich für Sie als sehr wertvoll erweisen kann. Sollten Sie sich später entscheiden, den Bachelor International Legal Studies nicht zu beenden, weil Sie z.B. doch kein Auslandssemester absolvieren wollen und nur den grundständigen Bachelor und/oder das Staatsexamen abschließen, dann haben Sie weiterhin den FFA-Abschluss als Nachweis Ihrer internationalen juristischen Ausbildung in Händen.
Wie können Studienleistungen, die an einer anderen juristischen Fakultät in Deutschland erbracht wurden, ganz oder teilweise auf eines der Wahlpflichtmodule der Internationalen Rechtsstudien (Module 26-43) anerkannt werden?
Anerkannt werden auswärtige Studienleistungen, die vom fremdsprachlichen Niveau, der Anzahl der Semesterwochenstunden, den juristischen Inhalten und den zu erbringenden Prüfungsleistungen mit den Lehrveranstaltungen des gewählten Profils in den Wahlpflichtmodulen vergleichbar sind.
Dies ist bei klassischen FFA-Programmen anderer Studienstandorte denkbar. Bitte kontaktieren Sie uns zur Prüfung Ihrer Unterlagen.
Für die Anerkennung eines gesamten Profils sind u.a. insgesamt 16 SWS Lehrveranstaltungen zum jeweiligen Profil inkl. der entsprechenden Prüfungsleistungen nachzuweisen, bei Anerkennungen auf ein oder zwei Module entsprechend 4 bzw. 8 SWS, so dass ggf. noch das zweite und dritte Modul des Profils zu belegen sind.
Lehrveranstaltungen, die ohne Sprachtest an allen juristischen Fakultäten zur Erlangung des Nachweises von juristischer Fremdsprachenkompetenz angeboten werden, kommen für eine Anerkennung mangels vorgeschaltetem Sprachtest nicht in Frage. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Lehrveranstaltungen zur Befreiung vom Sprachtest im Rahmen des Bachelor International Legal Studies anerkannt werden.
Das Auslandssemester im Rahmen des ILS Bachelor
Im Auslandssemester sind 30 LP zu erwerben. Mit allen Studierenden des Bachelor International Legal Studies wird vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement abgesprochen, das die im Ausland zu belegenden Kurse und zu erbringenden Studienleistungen festlegt.
Studierende, die ein bereits absolviertes Auslandssemester auf den Bachelor International Legal Studies anerkennen lassen wollen, müssen ihre ausländischen Transcripts einreichen. Das Prüfungsamt wird im Einzelfall prüfen, ob die vorgelegten Unterlagen den grundsätzlichen Vorgaben eines Learning Agreements des ILS Bachelor entsprechen.
Kann ich auch mehrere ausländische Rechtssysteme im Rahmen des Bachelor International Legal Studies kennenlernen?
Auch dies ist möglich. Zum einen kann das Auslandssemester in einer anderen Rechtsordnung absolviert werden als dem gewählten Profil. Darüber hinaus können auch im freien Wahlbereich Module aus dem Kursprogramm einer zweiten FFA gewählt und eingebracht werden.
IX. Erasmus
Outgoings
Wie erfahre ich mehr über die ausländischen Partneruniversitäten?
Sie können Erfahrungsberichte online nach dem Einloggen mit Ihrer Unikennung einsehen. Die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten beinhalten ebenfalls nützliche Informationen.
Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung im Ausland?
Je nach Partneruniversität kann auf dem Campus in Studentenwohnheimen, in angrenzenden Stadtteilen bzw. Gemeinden (öffentlicher Wohnungsmarkt) oder bei Gastfamilien gewohnt werden. Die ausländischen Universitäten sind i.d.R. dabei behilflich.
Sollte ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ja, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist dringend zu empfehlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Krankenversicherung, inwieweit Ihr derzeitiger Versicherungsschutz im Ausland geltend gemacht werden kann und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.
Habe ich einen Ansprechpartner im Ausland?
Ja, entweder wird Ihnen ein Tutor zugewiesen oder Sie können den dortigen ERASMUS-Koordinator ansprechen.
Bekomme ich weiterhin BAföG, wenn ich mit Erasmus ins Ausland gehe?
Grundsätzlich wird bei einer zusätzlichen Förderung das Inlands-BAföG eingestellt. Stattdessen kann das so genannte Auslands-BAföG in Anspruch genommen werden, bei dem andere Bemessungsgrundlagen gelten. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall BAföG erhalten und in welchem Umfang, kann nur das BAföG-Amt beantworten.
Wie viel Geld bekomme ich als ERASMUS-Student/-in und wie erfolgt der Zahlungsprozess?
Es erfolgt eine Zahlung eines Mobilitätszuschusses, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfällt (hier orientiert sich die Förderung an den Lebenshaltungskosten des Gastlandes) und in zwei Raten gezahlt wird. Sie erhalten diesbezüglich ein Schreiben vom International Office (siehe Zuwendungsvereinbarung).
Muss ich die Landessprache perfekt sprechen können?
Das ist davon abhängig, ob die Kurse an der Partneruni nur in der Landessprache oder auch in Englisch angeboten werden. Welche Universitäten englische Kurse anbieten, ist der Liste der Partneruniversitäten zu entnehmen. Allerdings setzen einige britische Universitäten das Vorlegen eines besonderen Sprachtests voraus, um sich einschreiben zu können.
Wie lange kann ich ins Ausland gehen?
Es ist grundsätzlich möglich, für ein Semester (WiSe oder SoSe) oder ein akademisches Jahr (WiSe + SoSe) ins Ausland zu gehen.
Wann gehe ich bei einer erfolgreichen Bewerbung ins Ausland?
Die Bewerbung erfolgt immer bis Anfang März. Der Auslandsaufenthalt beginnt im darauffolgenden Wintersemester. Vor erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung ist ein Auslandssemester nicht möglich, danach jederzeit.
Wer kann sich für das Erasmus-Programm bewerben?
Studierende der Rechtswissenschaft, die als ordentliche Studenten an der Universität Trier immatrikuliert sind und die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben.
Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt?
Die Zwischenprüfung muss mit einem Durchschnitt von 6 Punkten bestanden sein. Wenn sich mehrere Student*innen auf denselben Platz an einer Partneruniversität bewerben, ist die bessere Durchschnittsnote entscheidend (nicht die frühere Bewerbung).
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Bewerbungsfrist ist Anfang März, wenn Sie im darauffolgenden Wintersemester ins Ausland gehen wollen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Startseite.
Wo bekomme ich die benötigten Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbungsformular finden Sie unter „Links und Downloads“, das Online-Formular auf der Seite des International Office.
Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test oder IELTS?
Für Ihre Bewerbung genügt als Sprachnachweis der FFA-Eingangstest oder ein anderer Sprachtest der Uni Trier. Jedoch kann die Partneruniversität, bei der Sie sich bewerben wollen, strengere Sprachvoraussetzungen haben, sodass ein anerkannter Sprachtest notwendig sein kann. Ob dies der Fall ist, lässt sich in der Regel der Homepage der Partneruniversität entnehmen.
Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht?
Die Bewerber*innen erhalten nach Ablauf der Frist zeitnah eine E-Mail vom Erasmus-Büro.
Was ist das Learning Agreement (LA)?
Im Learning Agreement (LA) werden die Fächer angegeben, die Sie an der ausländischen Partneruniversität besuchen wollen. Außerdem gewährt das LA, dass eine Absprache mit der ERASMUS-Beauftragten erfolgt ist.
Welche Kurse kann ich im Ausland absolvieren?
Es sollten hauptsächlich juristische Kurse gewählt werden. Oftmals sind nur Kurse auf Bachelor-Niveau für Erasmus-Student*innen wählbar.
Kann das Learning Agreement (LA) verändert werden?
Das Learning Agreement in den ersten fünf Wochen des Auslandsaufenthalts noch verändert werden. Dafür sind Tabelle C und D des LA vorgesehen. Da sich Veranstaltungen überschneiden, nicht stattfinden oder ähnliches, können Veränderungen getätigt werden.
Was muss ich mit dem Learning Agreement (LA) machen und bis wann muss ich das Learning Agreement (LA) ausfüllen?
Im LA müssen Sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes Ihre Kurswahl sowie die geplante Anerkennung schriftlich festhalten. Bitte sprechen Sie vorher die Kurswahl detailliert mit dem Erasmus-Team ab. Entsprechend der Absprachen füllen Sie das LA (Tabelle A und B) aus und lassen es von Frau Huck und von dem ERASMUS-Koordinator vor Ort unterzeichnen. Der erste Teil des LA muss vor Aufenthalt abgesprochen sein. Die „Changes“ (Tabelle C und D) zu Ihrem LA müssen bis 5 Wochen nach Beginn eingereicht und unterschrieben werden. Eine Kopie des beidseitig unterzeichneten LA muss bis November an das International Office übermittelt werden.
Wie und bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen?
Im Ausland erbrachte Leistungen werden auf das Jurastudium in Deutschland grundsätzlich nur in Einzelfällen anerkannt, wenn eine Klausur inhaltlich einer Prüfungsleistung im Studium in Trier entspricht. Allerdings ist eine Anrechnung auf den Bachelor International Legal Studies vorgesehen. Auch eine Anrechnung auf die FFA ist möglich.
Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen?
Ja, damit nachfolgende Studierende die Möglichkeit haben, etwas über die Gasthochschule und das Gastland sowie über Ihre individuellen Erfahrungen zu erfahren, ist die Erstellung des Erfahrungsberichtes besonders wichtig. Eine Vorlage erhalten Sie im Download Bereich. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu dem Erfahrungsbericht noch ein Fragebogen für Erasmus ausgefüllt werden muss, den sie per Mail erhalten.
Incomings
Gibt es englischsprachige Veranstaltungen?
Die juristischen Kurse an der Universität Trier werden nur in Deutsch gehalten. Englische Kurse werden nur im Rahmen der FFA (Internationale Rechtsstudien (FFA)) oder des Masters (Master in European and East Asian Governance) angeboten.
Wie funktioniert die Kursanmeldung?
Die Kursanmeldung erfolgt online über Porta. Bei der Kursanmeldung ist Ihnen das International Office behilflich.
Wer unterzeichnet das Learning Agreement?
Als Receiving Responsible Person kann Frau Kröner (exchangestud@uni-trier.de) aus dem International Office das Learning Agreement unterzeichnen.
Wie viele ECTS bekomme ich pro Veranstaltung an der Universität Trier?
Informationen zu den ECTS-Punktzahlen erhalten Sie in unseren Kurslisten.
In welcher Form werden die Erasmusprüfungen stattfinden?
Für ERASMUS Studierende werden in der Regel am Ende des Semesters mündliche Prüfungen angeboten. Andere Formate können mit dem Dozenten abgesprochen werden.
Für die Prüfungen müssen Sie sich jeweils bei den entsprechenden Dozenten anmelden, bitte teilen Sie den Dozenten früh genug mit, dass Sie eine Erasmusprüfung in dem Fach absolvieren möchten.