Regeln und Hinweise für den Umgang mit generativer KI im Fach Philosophie

Grundlegend dafür, dass eine Hausarbeit oder eine Abschlussarbeit im Philosophiestudium ihren Zweck erfüllen sowie als Ihre eigene Leistung bewertet werden kann, ist, dass sie durchweg – mit Ausnahme gesondert gekennzeichneter Stellen (v.a. Zitate) – das Ergebnis Ihres eigenen Nachdenkens und Formulierens ist. Aus diesem Grundsatz ergeben sich folgende, am Fach Philosophie der Universität Trier von allen Lehrenden unterstützte Regeln und Hinweise:

1) Es ist nicht pauschal verboten, im Prozess des Verfassens einer Hausarbeit oder Abschlussarbeit KI-gestützte Programme zu verwenden. Informationen über einschlägige Literatur und gängige Positionen in der Forschung sowie Inspirationen im Hinblick auf mögliche Fragestellungen oder die Gliederung der Arbeit können Sie im Prinzip etwa in einem Gespräch mit ChatGPT ausloten. Ob dies empfehlenswert ist, ist aktuell schwer zu sagen, weil Erfahrungswerte erst gesammelt werden müssen. Informationen können Sie in der Regel zuverlässiger über Lexika wie die frei zugängliche Stanford Encyclopedia of Philosophy erlangen; die Beratung mit der betreuenden Lehrperson lässt sich durch KI nicht ersetzen; und je mehr Sie eigene Denkleistung in die Fragestellung sowie die Gliederung investieren, umso mehr werden Sie selbst hiervon für die Hausarbeit und Ihr Philosophiestudium insgesamt profitieren. Entscheidend für die Zulässigkeit der Arbeit mit KI ist in jedem Fall, dass Sie KI-generierte Antworten auf Ihre Fragen als Anregungen verstehen, deren philosophische Tragfähigkeit Sie selbst prüfen und die Sie selbständig zu elaborierten Gedankengängen weiterentwickeln.

Ebenfalls dürfen Sie KI einsetzen, um Korrekturen an Ihrem Text vorzunehmen, etwa um Satzzeichenfehler oder Wortwiederholungen zu identifizieren. Als Grundregel kann gelten: Alle Korrekturleistungen, um die Sie andere Menschen hätten bitten dürfen, dürfen Sie auch von ChatGPT, Deepl Write etc. erledigen lassen. Auch für die Auffindung einzelner Ausdrücke (z.B. Synonyme oder Antonyme) dürfen Sie sich von KI helfen lassen.

2) Verboten ist hingegen die Nutzung von KI als Vorlagenquelle: Alle Formulierungen, die Sie nicht als Produkte anderer kennzeichnen, müssen von Ihnen selbst erdacht sein. Es ist nicht erlaubt, für die Formulierung von Texten, Textteilen oder auch nur einzelnen Sätzen, die Sie dann ohne entsprechende Quellenangabe in die Arbeit einfügen, auf Programme wie ChatGPT zurückzugreifen. Dies gilt auch, wenn Sie die KI eine Zusammenfassung einer Passage aus der Sekundärliteratur erzeugen lassen, die Sie in den Text einbauen. Hier geben Sie die Leistung der KI als Ihre eigene fachliche Leistung aus und begehen einen verbotenen Täuschungsversuch. Ändern Sie den Text noch ein wenig um, ändert das nichts daran, dass Sie eine fachliche Leistung, die Sie nicht erbracht haben, als Ihre eigene ausgeben. Bislang ist es nicht nur untersagt, sondern auch unklug, KI-generierte Texte zu übernehmen, denn deren philosophische Kompetenzen sind (noch) nicht gut genug, um Texte erzeugen zu können, diefachlich überzeugen. Hierzu gibt es im Kollegium eindeutige und übereinstimmende Erfahrungswerte.

Kurz gesagt: Erlaubt ist die Verwendung von KI als Quelle der Information über den Stand des Diskurses, als Inspirationshilfe sowie als Korrekturhilfe; nicht erlaubt ist die Verwendung von KI als Tool zur Erzeugung von Textvorlagen. Darüber hinaus empfehlen wir mit Nachdruck, das eigenständige Denken niemals, weder beim Konzipieren noch beim Schreiben und nicht einmal beim Korrigieren, im Vertrauen auf die Leistung der KI zu vernachlässigen.

Die Nutzung generativer KI ist gemeinsam mit der Eigenständigkeitserklärung offenzulegen. Geben Sie dabei genau an, welche KI-Anwendungen Sie verwendet haben – und zu welchem Zweck (z.B. Entwicklung der Fragestellung; Gliederungsvorschläge; Literaturrecherche; Rechtschreibkorrektur; Hilfe in der Ausdrucksfindung).

Bei offenen Fragen sprechen Sie bitte mit der betreuenden Lehrperson.