Anerkennung von Studienleistungen
Zuständigkeit für Anerkennungen von Studienleistungen: Vorsitzender oder Vorsitzende des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studienganges.
Zur Anerkennung von Studienleistungen ist es erforderlich, dass Sie ein gültiges Transcript of Records (TOR) vorlegen, d.h. ein TOR. Ein TOR von einer anderen Universität als der universität Trier muss mit amtlichem Siegel der Universität im Original vorgelegt werden.
Zur Anerkennung von Studienleistungen besuchen Sie bitte die Sprechstunde der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit. Zudem ist es ratsam zugleich eine Beratung zu den noch zu erbringenden Studienleistungen zu erhalten. Informieren Sie sich daher auf der Webseite der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die Termine und Modalitäten zum Besuch der Sprechstunde.