1. Japanaufenhalt

Wir empfehlen nach dem 4. Semester im BA einen im Allgemeinen einjährigen Auslandsaufenthalt in Japan. Dieser Aufenthalt soll dazu genutzt werden, Sprachkompetenz und interkulturelle Kommunikationsfähigkeit auszubauen sowie Material für die Abschlussarbeit zu sammeln.

Da direkte Bewerbungen an japanischen Hochschulen enorm zeit- und arbeitsaufwendig sind, erhebliche Bewerbungsgebühren anfallen und auch die Lebenshaltungskosten in Japan hoch sind, haben sich das Fach Japanologie und die Universität Trier erfolgreich bemüht, direkte Kontakte nach Japan zu knüpfen, um durch Partnerschaftsverträge den Zugang zu japanischen Universitäten zu erleichtern.

Diese Seite stellt die wichtigsten Informationen über die Abkommen mit unseren japanischen Partneruniversitäten zusammen und gibt Hinweise zur Finanzierung des Studiums über Auslands-BAföG und Stipendien.

Bedingung für die Bewilligung eines Studienplatzes sind überdurchschnittlich gute Noten, Bestehen der Prüfung von Japanisch II sowie ein positiver Gesamteindruck, zu dem Sie durch Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit beitragen können. Desweiteren sind auch außerfachliche Kriterien wie soziales Engagement oder besondere Kenntnisse von Interesse. Dies kann, sofern Nachweise vorhanden sind, im Lebenslauf Erwähnung finden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

- Studium der Japanologie im Hauptfach an der Universität Trier*

- Gute bis sehr gute Leistungen werden vorausgesetzt

- BA-Studierende: ein erfolgreicher Abschluss des Sprachkurses Japanisch II wird grundsätzlich vorausgesetzt

*Bewerbungen für Nebenfachstudierende sind an den Partneruniversitäten des International Offices möglich.

Beachten Sie bitte, dass Bewerbungsunterlagen sorgsam vorbereitet werden müssen. Nachlässig erstellte Unterlagen können nicht oder nur mit Abzügen berücksichtigt werden.

Notwendige Bewerbungsunterlagen

- Checkliste

- Bewerbungsformular Online ausgefüllt + ausgedruckt/unterschrieben

- Immatrikulationsbescheinigung (aus PORTA)

- Lebenslauf 

- Forschungsvorhaben/Darstellung des Studienvorhabens (1-2 Seiten, deutsch)

- Bescheinigung bisher erbrachter Prüfungsleistungen / Auflistung besuchter Veranstaltungen (Notenauszug aus PORTA)

- Antrag auf PROMOS (sofern gewünscht)

Beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt zu den Japanbewerbungen.
Link zum Online-Bewerbungsformular

 

2. Die Partneruniversitäten

Von der Japanologie Trier betreute Partneruniversitäten

Daitō Bunka Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Ronald Saladin) 

Hirosaki Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Ronald Saladin) 

Nara Frauenuniversität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Renate Jaschke) 

Shimane Universität  (3 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Ronald Saladin) 

Tōhoku Gakuin Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Anna Sato) 

Tōkyō Gakugei Universität (5 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Ronald Saladin) 

Tōkyō Gaikokugo Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Renate Jaschke)

Ōsaka Kyōiku Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Anna Sato)

Utsunomiya Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Andreas Regelsberger)

Okayama Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)

Professional College of Arts and Tourism  (1 Studienplatz, Ansprechpartner: Andreas Regelsberger)

 

Vom International Office betreute Partneruniversitäten

Ōsaka Gakuin Universität 

Sophia Universität (Jōchi Daigaku) (3-5 Studienplätze) 

Waseda Universität (1 Studienplatz) 

Kōbe Universität

Meiji Gakuin Universität

Tōkyō Universität 

3. Weitergehende Fördermöglichkeiten

Wenn Sie sich unsicher sind, ob oder wie Sie einen Japanaufenthalt finanzieren können, nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot und vereinbaren eine Sprechstunde mit Professor/innen der Japanologie oder der Zentralen Studienberatung.

4. Anerkennungen von im Ausland erbrachten Studienleistungen

BA- sowie MA-Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, können eine in Japan erbrachte Studienleistung für das jeweilige Projektmodul anerkennen lassen (für Erasmus-Aufenthalte gilt hingegen das Learning Agreement). Dazu muss ein Antrag auf Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zusammen mit allen notwendigen Unterlagen beim Dekanat des FB II eingereicht werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Seite des Fachbereichs II.