1. Japanaufenhalt
Wir empfehlen nach dem 4. Semester im BA einen im Allgemeinen einjährigen Auslandsaufenthalt in Japan. Dieser Aufenthalt soll dazu genutzt werden, Sprachkompetenz und interkulturelle Kommunikationsfähigkeit auszubauen sowie Material für die Abschlussarbeit zu sammeln.
Da direkte Bewerbungen an japanischen Hochschulen enorm zeit- und arbeitsaufwendig sind, erhebliche Bewerbungsgebühren anfallen und auch die Lebenshaltungskosten in Japan hoch sind, haben sich das Fach Japanologie und die Universität Trier erfolgreich bemüht, direkte Kontakte nach Japan zu knüpfen, um durch Partnerschaftsverträge den Zugang zu japanischen Universitäten zu erleichtern.
Diese Seite stellt die wichtigsten Informationen über die Abkommen mit unseren japanischen Partneruniversitäten zusammen und gibt Hinweise zur Finanzierung des Studiums über Auslands-BAföG und Stipendien.
Bedingung für die Bewilligung eines Studienplatzes sind überdurchschnittlich gute Noten, Bestehen der Prüfung von Japanisch II sowie ein positiver Gesamteindruck, zu dem Sie durch Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit beitragen können. Desweiteren sind auch außerfachliche Kriterien wie soziales Engagement oder besondere Kenntnisse von Interesse. Dies kann, sofern Nachweise vorhanden sind, im Lebenslauf Erwähnung finden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Studium der Japanologie im Hauptfach oder Nebenfach
- Studium des Studiengangs Interkulturelle Kommunikation und Management – Schwerpunkt Japanische Sprache und Kultur
- Gute bis sehr gute und mit nachvollziehbarer Stringenz erbrachte Leistungen (bspw. durch Bestehen von Japanisch II (BA-Hauptfach und IKM) bzw. Japanisch I2 (BA-Nebenfach)
Beachten Sie bitte, dass Bewerbungsunterlagen sorgsam vorbereitet werden müssen. Nachlässig erstellte Unterlagen können nicht oder nur mit Abzügen berücksichtigt werden.
Notwendige Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular Online ausgefüllt + ausgedruckt/unterschrieben
- Immatrikulationsbescheinigung (aus PORTA)
- Lebenslauf
- Forschungsvorhaben/Darstellung des Studienvorhabens (1-2 Seiten, deutsch)
- Bescheinigung bisher erbrachter Prüfungsleistungen / Auflistung besuchter Veranstaltungen (Notenauszug aus PORTA)
- Antrag auf PROMOS (sofern gewünscht)
Beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt zu den Japanbewerbungen.
2. Die Partneruniversitäten
Von der Japanologie Trier betreute Partneruniversitäten
Daitō Bunka Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)
Hirosaki Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)
Nara Frauenuniversität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Renate Jaschke)
Shimane Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)
Tōhoku Gakuin Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Thien Pham)
Tōkyō Gakugei Universität (5 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)
Tōkyō Gaikokugo Universität (2 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Renate Jaschke)
Ōsaka Kyōiku Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartnerin: Francesca Lerz)
Utsunomiya Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Andreas Regelsberger)
Okayama Universität (3 Studienplätze, Ansprechpartner: Ronald Saladin)
Professional College of Arts and Tourism (1 Studienplatz, Ansprechpartner: Andreas Regelsberger)
Vom International Office betreute Partneruniversitäten
Sophia Universität (Jōchi Daigaku) (3-5 Studienplätze)
Waseda Universität (1 Studienplatz)
Kōbe Universität
Meiji Gakuin Universität
Tōkyō Universität
3. Weitergehende Fördermöglichkeiten
Wenn Sie sich unsicher sind, ob oder wie Sie einen Japanaufenthalt finanzieren können, nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot und vereinbaren eine Sprechstunde mit Professor/innen der Japanologie oder der Zentralen Studienberatung.
4. Anerkennungen von im Ausland erbrachten Studienleistungen
BA- sowie MA-Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, können eine in Japan erbrachte Studienleistung für das jeweilige Projektmodul anerkennen lassen (für Erasmus-Aufenthalte gilt hingegen das Learning Agreement). Dazu muss ein Antrag auf Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zusammen mit allen notwendigen Unterlagen beim Dekanat des FB II eingereicht werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Seite des Fachbereichs II.