Arbeitshilfen
Für die Anfertigung schriftlicher Arbeiten in der Sozialpädagogik I stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die Sie bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten und dem Erstellen eines Portfolios unterstützen.
FAQ
Allgemeine Hinweise zur Prüfungsorganisation des Faches und zugehörige FAQs sind zentral hinterlegt (Link öffnet eine neue Seite).
Ignorieren Sie den Klatsch aus Social Media Gruppen getrost - Sie erhalten hier in der Regel alte, im schlimmsten Fall irreführende Informationen. Besuchen Sie regelmäßig die Lehrveranstaltungen, nutzen Sie unsere Webseiten und kommen Sie im Zweifelsfall in die Sprechstunde.
Nein. Eine Erläuterung zu dieser zunehmend um sich greifende Unsitte können Sie hier nachlesen.
Das Kolloquium ist ein 20-minütiges Gespräch, das mit Ihnen, einem/einer Beisitzer:in (das ist nicht unbedingt der/die Zweitgutachter:in Ihrer Arbeit) und dem/der Erstgutachter:in stattfindet. Es ist in drei Teile gegliedert:
1. Sie beschreiben noch einmal den Arbeitsprozess Ihrer Arbeit (Wahl von Thema und Fragestellung, methodische Entscheidungen, gewonnene Ergebnisse sowie besonders herausfordernde Momente).
2. Sie bilanzieren diese kritisch (Chancen und Grenzen des Vorgehens und der gewonnenen Ergebnisse).
3. Sie ordnen Ihre Arbeit insgesamt in das Studium und Ihre sozialpädagogische Professionalitätsentwicklung ein.
Die Teile zwei und drei bereiten Sie mit Thesen vor (mindestens drei, maximal fünf Thesen), die Sie einen Werktag vor dem Kolloquiumstermin an Prüfer:innen und Beisitzer:innen mailen. Erfahrungsgemäß entwickelt sich ein intensives Gespräch im Kolloquium, sodass die Thesen helfen, die knappe Zeit zu strukturieren.
Das ist prinzipiell möglich, wenn genügend Berufsfeldbezug im Praktikum sichergestellt werden kann. Bei Interesse stellen Sie sich in der Sprechstunde von Professor Weinhardt vor.
Die oben stehenden Hinweise zur Gestaltung schriftlicher Arbeiten sind bindend. Alles, was dort nicht geregelt ist, können (und müssen!) Sie selbst entscheiden.