Studium

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Informationen zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung für Sozialarbeiter:innen/ Sozialpädagog:innen:

Für den Abschluss des B.A. „Erziehungswissenschaft: Sozial- und Organisationspädagogik“ kann in Rheinland-Pfalz - wie in vielen anderen Bundesländern auch - aktuell noch keine staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter:innen/ Sozialpädagog:innen vergeben werden. Auch auf Betreiben der Universität Trier werden zur Zeit in Rheinland-Pfalz jedoch die dafür notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen. Wir rechnen daher damit, dass wir in naher Zukunft den Trierer BA-Studiengang entsprechend anpassen können, so dass er zum Erwerb der der staatlichen Anerkennung für Sozialarbeiter:innen/ Sozialpädagog:innen berechtigen wird.

Solange gilt: Teilweise wird in einigen Bundesländern von öffentlichen Trägern (Jugendamt, etc.) eine staatliche Anerkennung für eine Berufsausübung erwünscht. Dies gilt nicht für die freien Träger, die den Hauptteil der Angebote in der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik erbringen. Vor dem Hintergrund des § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe) ist eine staatliche Anerkennung für die Berufsausübung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe rechtlich auch nicht vorgeschrieben. Auch die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) weist darauf hin, dass Absolvent:innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit auch ohne staatliche Anerkennung überwiegend keine Probleme mit der Berufseinmündung bei öffentlichen Trägern (Jugendamt, etc.) haben. Ganz im Gegenteil: Insgesamt sind die Berufseinmündungschancen von Bachelor- wie Master-Absolvent:innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge als herausragend gut zu beschreiben.