Wahlordnung des AK Parteienforschung
Der Arbeitskreis hat auf der Mitgliederversammlung am 10.10.2014 in Gießen einstimmig eine neue Wahlordnung beschlossen. Diese soll eine regelmäßige Wahlmöglichkeit mit einer Kontinuität in der Arbeit des Sprecherteams verbinden. Die Wahl der Sprecher/innen des AK wird wie folgt geregelt:
1. Die Wahl erfolgt auf 3 Jahre, Wiederwahl(en) sind möglich. Jährlich ist ein/e Sprecher/in zu wählen. Wird ein Sprecheramt vor Ablauf der Amtszeit frei, so erfolgt die Nachwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung für die verbleibende reguläre Amtszeit.
2. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung erhält.
3. Kandidaten müssen rechtzeitig vor der Wahl nominiert und ihre Kandidatur muss den Mitgliedern des Arbeitskreises eine Woche vor der Wahl bekannt gegeben werden.
Die nächste Sprecherwahl findet in der Mitgliederversammlung 2024 statt.