FAQ - Trierer Sommeruni Informatik

Was ist die Trierer Sommeruni Informatik?

Die Sommeruni ermöglicht Schülerinnen*, die sich für Informatik interessieren, mehrere Tage lang das Studierendenleben und den Studiengang Informatik an der Universität Trier kennenzulernen.

Während der Sommeruni erhalten die Teilnehmerinnen* Einblicke in das Fach Informatik und können in Informatiklaboren und Praxisworkshops selbst aktiv werden. In Gesprächen mit Wissenschaftler*innen und Studierenden erfahren sie mehr über die Studien- und Karrieremöglichkeiten. Das Rahmenprogramm bietet außerdem die Möglichkeit die Stadt Trier kennenzulernen, ein IT-Unternehmen zu besichtigen sowie sich untereinander und mit Studentinnen auszutauschen.

An welche Zielgruppe richtet sich die Trierer Sommeruni Informatik?

Die Trierer Sommeruni Informatik richtet sich an Mädchen* und genderqueere Personen ab Klassenstufe 10 oder im Alter von 15 Jahren.

Wo findet die Trierer Sommeruni Informatik statt?

Die Trierer Sommeruni Informatik findet an der Universität Trier auf Campus II statt. Die Adresse lautet:

Universität Trier
Campus II
Behringstraße 21
54296 Trier

Anfahrt & Kontakt

Wie erfolgen Anmeldung und Auswahl der Teilnehmerinnen*?

Eine Anmeldung ist im Zeitraum vom 06.03.-11.04.2024 über das Anmeldeformular auf der Webseite möglich. Die Auswahl der Teilnehmerinnen* erfolgt nach Anmeldeschluss und per Losverfahren. Ab dem 23.04.2024 werden alle, die eine Anmeldung vorgenommen haben, per E-Mail darüber informiert, ob sie einen Teilnahmeplatz erhalten haben.
Solltest du einen Platz erhalten haben, senden wir dir Informationen und eine Einwilligungserklärung zu, die du uns bis zum 05.05.2024 unterschrieben zurücksendest. Solltest du minderjährig sein, muss zusätzlich eine sorgeberechtigte Person unterschreiben. Wenn dann bis zur Frist am 05.05.2024 alle Anmeldedaten und unterschriebenen Formulare bei uns eingegangen sind, erhältst du eine E-Mail mit der Bestätigung deiner Anmeldung.

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle Formulare unterschrieben vorliegen.

Kommen für die Teilnahme Kosten auf mich zu?

Nein. Die Teilnahme am Programm der Trierer Sommeruni Informatik ist kostenfrei.
Die Übernachtungskosten müssen zunächst selbst getragen werden. Nach Einreichung der Rechnung werden die Übernachtungskosten von der Universität Trier erstattet werden.

Wo findet die Übernachtung statt?

Um sicherzustellen, dass wir alle Teilnehmerinnen* während der Sommeruni gemeinsam unterbringen können, haben wir Mehrbettzimmer in einem Gästehaus in Trier reserviert. Sobald deine Anmeldung vollständig ist und du das entsprechende Feld im Anmeldeformular angeklickt hast, bekommst du von uns ein Stichwort zugesendet. Mit diesem Stichwort kannst du dann deine Übernachtung buchen.

Die Übernachtungskosten müssen zunächst selbst getragen werden. Nach Einreichung der Rechnung werden die Übernachtungskosten von der Universität Trier erstattet werden.

Wie erfolgen An- und Abreise?

Die Anreise erfolgt am 28. Juli bis 16:00 Uhr im Gästehaus in Trier und muss von den Teilnehmerinnen eigenständig organisiert werden. Die Sommeruni endet am 31. Juli um 16:00 Uhr an der Universität Trier. Von hier aus kann die selbstständige Abreise erfolgen. Kosten für An- und Abreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln werden nach Vorlage der Tickets von der Universität Trier erstattet.

Wie komme ich vom Gästehaus zum Veranstaltungsort der Sommeruni?

Um vom Gästehaus zum Campus II der Universität Trier zu gelangen, nutzen wir die öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der ersten Fahrt wirst du von Studentinnen begleitet. Diese holen dich und die anderen Teilnehmerinnen im Gästehaus ab und bringen dir auch dein Ticket für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit. Mit diesem Ticket kannst du dann während der Sommeruni kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel in Trier nutzen.

Wer veranstaltet die Trierer Sommeruni Informatik?

Die Trierer Sommeruni Informatik ist eine Veranstaltung des Ada-Lovelace-Projekts und der Professur für Informatik und ihre Didaktik der Universität Trier. Die Ansprechperson für organisatorische Fragen ist Bianca Schröder, Projektleiterin des Ada-Lovelace-Projekts. Die Ansprechperson für inhaltliche Fragen ist Juniorprofessorin Dr. Jaqueline Staub.

Warum ist die Teilnahme kostenfrei?

Das Angebot ist kostenfrei, um allen interessierten Schülerinnen*, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozioökonomischen Status, die Teilnahme an der Trierer Sommeruni Informatik zu ermöglichen. Unser Hauptziel ist es, Schülerinnen* für ein Informatikstudium zu interessieren und zu motivieren, sowie zukünftige Studentinnen* im Informatik-Bereich zu gewinnen.

Wie ist die Regelung bezüglich der Aufsichtspflicht?

Das Angebot der Sommeruni umfasst lediglich die Organisation und Durchführung der täglichen Veranstaltungen gemäß dem Programm. Die Universität Trier übernimmt nur während der tatsächlich besuchten Veranstaltungen eine Aufsichtspflicht.

Für die Unterbringung, Betreuung und Aufsicht von minderjährigen Teilnehmerinnen* außerhalb der Veranstaltungen sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Die Universität Trier übernimmt in diesem Zusammenhang keine Aufsichtspflicht.

Wie ist die Situation in Bezug auf Haftung und Versicherung geregelt?

Die Universität Trier haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Universität Trier nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzteren Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Wir weisen darauf hin, dass du während der Teilnahme an der Veranstaltung nicht über die Universität Trier unfall- und haftpflichtversichert bist. Wenn du und deine Sorgeberechtigten mit den Bedingungen des Haftungsausschlusses nicht einverstanden sind, ist eine Teilnahme an der Sommeruni nicht möglich.

Datenschutzhinweise

Die nachfolgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, wie die personenbezogenen Daten, welche im Rahmen der Anmeldung bzw. Teilnahme an der Veranstaltung "Trierer Sommeruni Informatik" erhoben werden, ver­arbeitet werden. Mit diesen Hinweisen wird der Informationspflicht gem. Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprochen.

Verantwortlicher für die Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Universität Trier, Universitätsring 15, 54296 Trier, ver­treten durch die Präsidentin.

Kontaktdaten

Veranstaltungsleitung
Jun.-Prof. Dr. Jaqueline Staub
FB IV, Informatikwissenschaften
Universität Trier
+49 (0)651 201-3091
staubuni-trierde

Datenschutzbeauftragte Universität Trier
Universität Trier
Telefon: +49 651 201 0
E-Mail: dsbuni-trierde

Zweck der Datenverarbeitung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und des Vorhandenseins einer vollständigen Kontaktadresse z. B. für Notfälle während der Veranstaltung erhoben, sofern diesbezüglich eine Zustimmung der betroffenen Person bzw. der/des Erziehungsberechtigten der betroffenen Person erteilt wurde.

Personenbezogene Daten, Bild- und Tonaufnahmen, insbesondere auch Einzel-/Porträtaufnahmen mit Angabe des Vor- und Nachnamens werden darüber hinaus auch für die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet und veröffentlicht, wenn die erforderliche Zustimmung durch die betroffene Person bzw. der/des Erziehungsberechtigten der betroffenen Person erteilt wurde.

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Veranstaltungmit dem erläuterten Zweck ist die Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO.

Datenübermittlung an Dritte
Eine Datenübermittlung an Dritte durch die Universität Trier findet grundsätzlich nicht statt. Eine Ausnahme bildet die angesprochene Verwendung und Veröffentlichung personenbezogener Daten, insbesondere von Bild- und Tonaufnahmen - auch Einzel-/Porträtaufnahmen mit Angabe des Vor- und Nachnamens- im Rahmen der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit, sofern durch die be­troffene Person bzw. der/des Erziehungsberechtigten der betroffenen Person diesbezüglich eine Zu­stimmung erteilt wurde. In Einzelfällen kann darüber hinaus eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen. Sofern technische Dienstleister Zugang zu perso­nenbezogenen Daten erhalten, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

Folgen einer Nichtbereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die betroffene Person ist nicht dazu verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Aus einer Nichtbereit­stellung zieht die betroffene Person keine negativen Folgen, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und des Vorhandenseins einer vollständigen Kontaktadresse z. B. für Notfälle während der Veranstaltung. Wird der Verwendung dieser Daten nicht zugestimmt, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

Dauer der Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten werden ab der Erhebung der Daten gespeichert.
Die Daten werden gelöscht bzw. - wenn die Daten in Papierform vorliegen- vernichtet, sobald die Veranstaltung vorüber ist, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechts­ansprüchen erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf kostenfreie Auskunft über die zu seiner/ihrer Person erhobenen bzw. gespeicherten personenbezogenen Daten. Gem. Art. 16, 17 und 18 DSGVO kann eine Einschränkung der Verarbeitung, Berichtigung oder Löschung der gespeicher­ten Daten verlangt werden. Die betroffene Person hat außerdem gem. Art. 20 DSGVO das Recht, be­reitgestellte personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit). Darüber hinaus steht der betroffenen Person gem. § 21 DSGVO ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu. Ferner besteht das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Für die Universität Trier ist dies der Landes­beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz. Die Rechte können auch durch die Sorgeberechtigte oder den Sorgeberechtigten der betroffenen Person für diese geltend gemacht werden.