25 Jahre Institut für Rechtspolitik – Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus
In diesem Jahr kann das Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier auf sein 25-jähriges Bestehen zurückblicken. Diesen Anlass möchten wir feiern und laden herzlich zu unserer Jubiläumsfeier am Freitag, den 6. Juni 2025, ab 14 Uhr ins Kurfürstliche Palais in Trier ein.
Anmeldung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Jubiläumsveranstaltung. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich unverbindlich anzumelden.
Sollten Sie trotz Anmeldung nicht kommen können, bitten wir um eine formlose Mitteilung an irpkolloquni-trierde.
Die Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Programm
14.00 | Begrüßung |
Grußworte | |
14.30 | Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus ‒ die Sicht der Politikwissenschaft |
15.15 | Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus ‒ die Sicht des Verfassungsrechts |
16.00 | Kaffeepause |
16.30 | Podiumsdiskussion |
17.30 | Schlusswort |
17.45 | Sektempfang |
Zu den Referenten
Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaft am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn. Außerdem ist er wissenschaftlicher Leiter der Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Themen Föderalismus, Demokratiereform, westliche Regierungsformen, Parteien und Rechtspopulismus. Im Rahmen seiner Föderalismusforschung untersucht er, wie föderale Systeme auf Krisen reagieren und wie oder ob das Förderalismussystem reformiert werden kann. In seiner Arbeit integriert er Fragen der Demokratie- und Autoritarismusforschung und behandelt Themen wie eine stärkere Beteiligung des Volkes in der Gesetzgebung durch Entscheide.
Peter M. Huber ist Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München. Er war Innenminister des Freistaats Thüringen, anschließend Richter des Bundesverfassungsgerichts und kehrte nach Ende der Amtszeit wieder auf seinen Lehrstuhl an der LMU zurück. Seine Antrittsvorlesung in München trug den Titel „Deutschland in der Föderalismusfalle?“. Im Jahre 2004 war er Gutachter des Deutschen Juristentages zu dem Thema „Klarere Verantwortungsteilung von Bund, Ländern und Kommunen?“. Herr Huber war Mitglied der Kommission, die zur Föderalismusreform I führte, welche die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen klarer definieren sollte.
Zum Veranstaltungsthema
Der Föderalismus in Deutschland hat seine Wurzeln im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, in dem die Fürstentümer, Herzogtümer und sonstigen Territorien weitgehende Autonomie besaßen. Im Deutschen Kaiserreich, das 1871 unter preußischer Führung gegründet wurde, blieb eine föderale Struktur bestehen, in der die Einzelstaaten eine gewisse Eigenständigkeit behielten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde das Bundesstaatsprinzip als tragendes und durch die „Ewigkeitsklausel“ geschütztes Element der Verfassung fest verankert. Hierbei spielte neben der Aufrechterhaltung der historisch gewachsenen „Vielfalt in Einheit“ auch der Gedanke der hiermit verbundenen funktionalen Gewaltenteilung und der Begrenzung politischer Macht eine wesentliche Rolle. Der Verteilung der staatlichen Gewalt zwischen Bund und Ländern kam daher auch die Funktion einer zusätzlichen Sicherung der freiheitlichen Ordnung zu.
Der kooperative Föderalismus des Grundgesetzes, der auf ein Zusammenwirken von Bund und Ländern, etwa über die Mitwirkung des Bundesrats im Rahmen der Gesetzgebung, angelegt ist, sowie die zunehmende Verlagerung von Kompetenzen auf die zentrale oder supranationale Ebene, haben die Eigenstaatlichkeit der Länder zunehmend in Frage gestellt. Die Probleme werden häufig mit den Begriffen „Verantwortungsdiffusion“ und „Politikverflechtungsfalle“ umschrieben.
Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung soll beleuchtet werden, wie diesen Entwicklungen begegnet und das föderale Prinzip gestärkt und mit neuem Leben gefüllt werden kann.