Kooperationen


In einem Kooperationsvertrag mit der Universität Trier wurden die Mitarbeiter des Instituts dem wissenschaftlichen Personal der Universität weitgehend gleichgestellt und dem Institut die Nutzung der Einrichtungen der Universität zugesichert. Zudem übernahm die Universität die Mittelbewirtschaftung.

Auch mit der Gesellschaft für Rechtspolitik (gfr) wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet neben der Zusammenarbeit bei der Veranstaltung der Bitburger Gespräche eine institutionelle Verflechtung. So ist ein Mitglied des Vorstands der gfr Mitglied im Kuratorium des Instituts, umgekehrt ist der geschäftsführende Vorstand des Instituts Mitglied des Vorstands der gfr. Die Verbindung des Instituts zur Landespolitik kommt zum einen darin zum Ausdruck, dass je ein Mitglied des fünfköpfigen Kuratoriums von der Staatskanzlei, dem Justizministerium und dem Wissenschaftsministerium benannt wird. Zum anderen hat der Landtag die Möglichkeit, bis zu vier Abgeordnete in den Beirat zu entsenden, der den Vorstand bei der Erarbeitung von Forschungszielen und Projekten berät und unterstützt.