Soldan Moot

12. SOLDAN MOOT COURT

Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis, Informationsveranstaltung am 13. Juni 2024 um 13.00 Uhr s.t.

Der Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis ist ein bundesweiter Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten. Er wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV), und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet.

Der Lehrstuhl von Prof. Eckardt möchte auch in diesem Jahr für die Universität Trier ein Team für den Soldan Moot Court ins Rennen schicken. Gesucht werden daher mindestens vier Studierende, die Interesse am Zivilrecht, Zivilprozessrecht und der anwaltlichen Berufspraxis haben, ihre rhetorischen Fähigkeiten verbessern und einmal über den Tellerrand des Studiums hinausschauen wollen.

NÄHERES ZUM WETTBEWERB

Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert und Studierende werden so mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten vertraut gemacht. Studierende sollen als Interessensvertreter einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Dabei sollen sie sich auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen und das Gericht schließlich von ihrer Position überzeugen. Thematisch wird jedes Jahr ein Fall behandelt, der den Studierenden auch wichtige Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts vermittelt. Zugleich wird den Studierenden die zentrale Rolle des Rechtsanwalts für den Rechtsstaat ins Bewusstsein gerufen. Neben juristischen Kenntnissen sollen Studierende dabei auch sogenannte „Soft-Skills“ wie freie Rede, Argumentationskultur und Teamwork erlernen. Der Soldan Moot setzt auf die Idee des Wettbewerbs. Am Ende des Soldan Moots stehen in vier Kategorien (bester Klägerschriftsatz, bester Beklagtenschriftsatz, beste mündliche Leistung in der Vorrunde, Sieg im Finale) die Gewinner fest. Die mündliche Verhandlung simuliert eine Einzelrichterverhandlung der (fiktiven) 1. Zivilkammer im Landgericht Hannovers. Geleitet wird die Verhandlung von einem Volljuristen (Richter oder Rechtsanwalt).

Beurteilt wird die von den Studierenden erbrachten Leistungen in den Vorrunden von zwei Volljuristen. Dabei werden sowohl die Einzelleistung der Plädierenden, als auch die Teamleistung bewertet. Die Punkte werden wieder nach aus dem für das Staatsexamen bekannten System vergeben. Die Juroren vergeben ihre Punkte unabhängig voneinander. Das Halbfinale und das Finale werden von drei Juroren entschieden.

Ausgezeichnet werden:

  • der beste Klägerschriftsatz („Preis der Bundesrechtsanwaltskammer“)
  • der zweit- und drittbeste Klägerschriftsatz
  • der beste Beklagtenschriftsatz („Preis des Deutschen Anwaltsvereins“)
  • der zweit- und drittbeste Beklagtenschriftsatz
  • die beste mündliche Leistung in der Vorrunde („Deutscher juristischer Fakultätentags–Preis“)
  • der Sieger im Finale („Hans-Soldan-Preis“)

Die Teilnahme steht Studierenden aller Semester offen. Vorkenntnisse im Zivilprozessrecht oder im anwaltlichen Berufsrecht sind nicht erforderlich (wenngleich natürlich hilfreich).

Weitere Informationen finden Sie auf der Soldan-Moot-Website.

 

INFOVERANSTALTUNG am 13. Juni 2024 um 13:00 UHR (s.t.) in Raum B16

Am Donnerstag, den 13. Juni 2024 findet um 13:00 Uhr (s.t.) in Raum B16 eine Informationsveranstaltung statt. Dort wird der Ablauf des Moot Courts erläutert und ein ehemaliger Teilnehmer berichtet von seinen persönlichen Erfahrungen. Die Studierenden können außerdem ihre Coaches kennenlernen.

Interessierte können zunächst eine unverbindliche Teilnahmeabsichtserklärung abgeben. Am 4. Juli 2024 erfolgt die Fallausgabe, mit der die erste Phase des Wettbewerbs beginnt (Erste Schriftsatzphase). Erst nach dieser Phase, am 1. August 2024, müssen sich die Interessierten entscheiden, ob sie ihre Klageschrift einreichen und den Moot Court weiterverfolgen möchten. Es folgt dann die zweite Schriftsatzphase, in der die Klageerwiderung verfasst wird. Die mündlichen Verhandlungen finden vom 10.-12. Oktober 2024 in Hannover statt im Rahmen eines abwechslungsreichen Programms mit Abendveranstaltungen und vielen Gelegenheiten zum Netzwerken. Die Teilnahme ist kostenlos; die Reise- und Unterkunftskosten werden erstattet.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court, bietet aber den Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Fragen können außerdem an Frau Lauer gerichtet werden. Eine Teilnahmeabsichtserklärung ist ab sofort möglich. Es ist auch möglich, sich sogleich als Zweier- oder Vierer-Team zu bewerben.