Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht

Arbeitsbereich

Das im Sommersemester 2006 gegründete Institut befasst sich in wissenschaftlicher Unabhängigkeit mit den aktuellen Fragestellungen des modernen Wasserwirtschaftsrechts.

Vielfach wird das Wasserrecht allein als sektoraler Bestandteil des Umweltverwaltungsrechts wahrgenommen. Das wird den Anforderungen an eine wissenschaftliche Begleitung des Wasserrechts allerdings kaum gerecht. Vor allem der europäische Gesetzgeber wie auch die europaweit tätigen Wasserwirtschaftsunternehmen verstehen die Materie durchaus nicht nur als ökologisches Recht, sondern vor allem als einen Teil des europäischen Wirtschaftsrechts. 

Daraus ergeben sich neue Herausforderungen, denen sich der deutsche Gesetzgeber und die deutsche Wasserwirtschaft stellen müssen. Das Institut verfolgt daher einen gesamtheitlichen Forschungsansatz, der die drei wasserwirtschaftlichen Ebenen der sachenrechtlichen Gewässernutzungen, des benutzungsorientierten und ökologischen Gewässerschutzes und des wirtschaftlichen Ordnungsrahmens untersucht. Von besonderer Bedeutung ist dabei die enge Zusammenarbeit des Instituts mit den Mitgliedern des Fördervereins. Sie gewährleistet eine hohe Praxisnähe der rechtswissenschaftlichen Forschung. Zum Service für die Mitglieder des Fördervereins zählen neben anderem der Online-Zugriff auf die Instituts-Homepage, eine vierteljährlich erscheinende Rechtsprechungs- und Literaturübersicht, die dem Praktiker die tägliche Arbeit durch Aktualität und schnellen Zugriff auf relevante Quellen erleichtert, sowie Preisnachlässe für Institutsveranstaltungen. Schließlich führt das Institut drittmittelgeförderte Studien zu ausgewählten Problemkreisen durch. Das Institut wird von Professor Dr. Reinhardt, LL.M. geleitet.


E-Mail-Verteiler

Das Institut versendet in unregelmäßigen Abständen Einladungen zu seinen Veranstaltungen. Die Aufnahme in den Verteiler ist kostenfrei und steht allen interessierten Stellen offen. Die Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist gewährleistet.

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