Anerkennung von Studienleistungen

Zuständigkeit für Anerkennungen von Studienleistungen: Vorsitzender oder Vorsitzende des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studienganges.
 
Zur Anerkennung von Studienleistungen ist es erforderlich, dass Sie ein gültiges Transcript of Records (TOR) vorlegen, d.h. ein TOR mit amtlichem Siegel der Universität. Dieses müssen Sie im Original vorlegen.

Insbesondere bei Studienleistungen, die nicht an der Universität Trier erbracht wurden, ist es ratsam, dass Sie für die Anerkennung eine Sprechstunde der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnehmen, denn in den meisten Fällen müssen eine Reihe von Fragen geklärt werden. Zudem ist es ratsam zugleich eine Beratung zu den noch zu erbringenden Studienleistungen zu erhalten. Informieren Sie sich daher auf der Webseite der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die Termine und Modalitäten zum Besuch der Sprechstunde.