Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

Mittwochs, 8:30-10 Uhr, Raum C9

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Inhalt der Vorlesung

Die Vorlesung knüpft inhaltlich an die Vorlesungen des Wintersemestes zum Römischen Recht und zur Deutschen Rechtsgeschichte an. Die Entwicklung des Privatrechts in Deutschland und Europa wird vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart verfolgt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit historischen Quellen. Jede historische Epoche wird anhand von charakteristischen Originaltexten vorgestellt. Hier können Sie ein Skript mit allen Quelltexten, die in der Vorlesung behandelt werden und ausführlichen Erläuterungen herunterladen. Statt dessen können Sie auch zur Vorbereitung der einzelnen Vorlesungseinheiten jeweils das passende Kapitel abrufen (s. unter Zeitplan).

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende des 4. Fachsemesters sowie an alle Studierenden im Schwerpunktbereich I »Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung«. Am Ende des Semesters wird eine Klausur zum Erwerb eines Grundlagenscheins angeboten. Für ERASMUS-Studierende besteht auch die Möglichkeit, am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung abzulegen. Bitte melden Sie sich bis spätestens Ende Mai an, wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen möchten.

Literatur

 

Daneben seien die folgenden kürzeren Lehrbücher empfohlen:

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