Vertragliches Schuldrecht

Montags, Donnerstags und Freitags, 8:30-10 Uhr, Raum C 10, vom 3. Dezember 2009 bis 1. Februar 2010

Direkt zum Zeitplan mit Links zu Materialien ...

Das Repetitorium "Vertragliches Schuldrecht" behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts und die vertraglichen Schuldverhältnisse des Besonderen Teils. Dabei werden nicht getrennt zunächst die Regeln des Allgemeinen Teils und dann die Vertragstypen des besonderen Teils besprochen. Vielmehr werden Probleme des Allgemeinen und des Besonderen Teils miteinander verschränkt. Zum Beispiel wird der Rücktritt wegen Nicht- oder Schlechterfüllung nach § 323 BGB im Zusammenhang mit dem Rücktritt wegen Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (§ 437 Nr. 2 BGB) analysiert. Das Kündigungsrecht für Dauerschuldverhältnisse nach § 314 BGB wird mit den besonderen Kündigungsregeln für  Mietverträge in Beziehung gesetzt.

Wegen dieser Grundkonzeption kann sich die Gliederung nicht an der Abfolge der Materien im Gesetz orientieren. Vielmehr werden - in Anlehnung an die in § 437 BGB zum Ausdruck kommende Konzeption  - zunächst Probleme im Zusamenhang mit dem Anspruch auf Erfüllung und Nacherfüllung behandelt. Dann folgen die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder der Kündigung des Vertrages und schließlich die Schadensersatzansprüche. Diese Gliederung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Leistungsstörungsrecht die wichtigste Materie innerhalb des Vertraglichen Schuldrechts sein dürfte. Denn für das Leistungsstörungsrecht sind seit der Schuldrechtsreform die drei Rechtsbehelfe (Nach-) Erfüllungsanspruch, Rücktritt (bzw. Kündigung) und Schadensersatz charakteristisch. Selbstverständlich gehören zum Thema der Veranstaltung auch wichtige Problembereiche, die mit dem Leistungsstörungsrecht nicht in direktem Zusammenhang stehen (etwa Abtretung, Schuldübernahme usw. oder die Aufrechnung). Diese Themen lasse sich jedoch leicht in die geschilderte Gliederung integrieren.

Von den Vertragstypen des Besonderen Teils werden - entsprechend den Vorgaben der JAPO in erster Linie Kauf, Miete und Werkvertrag behandelt.

Eine detaillierten Zeitplan zur Veranstaltung, in den nach und nach Links zu den Vorlesungsmaterialien eingefügt werden, finden Sie hier. Fragen zur Veranstaltung und Vorschläge zur Gliederung und Ausgestaltung des Repetitoriums können Sie mir jederzeit per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch zukommen lassen.

Die Veranstaltung schließt an das Repetitorium zum Allgemeinen Teil bei Herrn Privatdozenten Schall an und wird mit dem Repetitorium zum Sachenrecht bei Herrn Professor von Hein fortgesetzt.