Römisches Privatrecht

Mittwoch, 10-12, Raum C 22

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Inhalt der Vorlesung

Die Veranstaltung ist dem römischen Privatrecht gewidmet. Dieses Teilgebiet des römischen Rechts ist deshalb besonders wichtig, weil der Einfluss der römischen Rechtskultur auf die heutigen europäischen Rechtsordnungen im Bereich des Privatrechts besonderes groß ist.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ist ein besonders deutliches Zeugnis dieses Einflusses. Man hat es auch als »in Paragraphen gegossenes Pandektenlehrbuch« bezeichnet: Die Pandekten (oder Digesten) sind eine römische Rechtssammlung aus dem 6. Jahrhundert nach Christus. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das Privatrecht der klassischen Zeit (erstes bis drittes Jahrhundert nach Christus). In diesem Zeitraum erreichte die römische Rechtswissenschaft ihre höchste Blüte. In den Schriften der römischen Juristen wurden grundlegende Regeln und Begriffe entwickelt, die noch im heutigen Recht eine zentrale Rolle spielen: So haben etwa die Kategorien des Vertrages, der Obligation und der dinglichen Rechte römische Wurzeln.

Daher ist es ein zentralse Anliegen der Vorlesung, die römischen Grundlagen der modernen Zivilrechtsordnung herauszuarbeiten. Die Regelungen des römischen rechts werden jeweils mit den heute geltenden Bestimmungen in Beziehung gesetzt. Daher sollten alle Hörerinnen und Hörer mit einem Text des BGB ausgestattet sein!

Die Vorlesung ist eine Grundlagenveranstaltung für Studierende des 3. Semesters. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten. Bei Bestehen der Klausur wird ein Grundlagenschein erteilt. Außerdem gehört die Vorlesung zum Schwerpunktstudium des Schwerpunktbereichs 1 »Grundlagen der Europäischen Rechtsentwicklung«, Teilschwerpunkt »Entwicklung des Privatrechts«.

Für ERASMUS-Studierende besteht auch die Möglichkeit, am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung abzulegen. Bitte melden Sie sich bis spätestens Ende Dezember an, wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen möchten Anmeldung per E-Mail an Frau Kessler).

Literatur

Handbücher zum Nachschlagen

Max Kaser, Das römische Privatrecht, 2. Auflage.

  • Bd. 1. Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht. 1971. UB-Signatur: 05 = GNE/r11673(2)-1:b
  • Bd. 2. Die nachklassischen Entwicklungen. 1975. UB-Signatur: 05 = GNE/r11673(2)-2:b.

Das zweibändige Handbuch von Max Kaser ist als Gesamtdarstellung und Fundgrube für weiterführende Literatur unersetzlich. Für das Zivilprozessrecht wird es ergänzt durch:

Max Kaser, Karl Hackl, Das römische Zivilprozessrecht, 2. Auflage 1996. UB-Signatur: 522 = AB/ma2737-10,3,4(2).

Das römische Privatrecht lässt sich nur in Verbindung mit dem Prozessrecht verstehen. Darum ist das Buch von Kaser/Hackl für die Vorlesung ebenso relevant wie die beiden Bände von Kaser.  

»Echte« Lehrbücher

Von den zahlreichen kürzeren Lehrbüchern für Studierende sei das folgende Werk empfohlen:

Max Kaser, Rolf Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, 2008. UB-Signatur: 60 = GNE/r11674(19). Preis: € 23,00.

Besondere Empfehlung

Das folgende Buch ist kein Lehrbuch des römischen Privatrechts Sinn und überdies schon 70 Jahre alt. Dennoch möchte ich es allen Hörerinnen und Hörern der Vorlesung als besonders eindrucksvolle, einführende Lektüre ans Herz legen:

Fritz Schulz, Prinzipien des römischen Rechts, 1934. UB-Signatur: 60 = GNC/r11645A. Preis (Nachdruck von 2003): € 56,-.

Es handelt sich um die Druckfassung einer Vorlesungsreihe, die Fritz Schulz, der führende Vertreter des römischen Rechts zu seiner Zeit, im Sommesemester 1933 hielt, bevor er wegen seiner jüdischen Abstammung und seiner liberalen poltischen Gesinnung aus seinem Professorenamt entfernt wurde und schließlich nach England emigrieren musste.