Förderung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diverse Fördermöglichkeiten für Promovierende der Universität Trier für unterschiedliche Phasen während der Promotion. Diese beinhalten neben Stipendien auch Preise und Förderprogramme für bestimmte Vorhaben.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zur Promotion sowie einen Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten während der Promotionsphase.

Publikationspreise und Präsentationspreis des GUT

Das Graduiertenzentrum der Universität Trier zeichnet jährlich Promovierende und kürzlich Promovierte der Universität für besondere Publikationsleistungen mit dem Publikationspreis aus. Als Wettbewerbsbeiträge können wissenschaftliche Veröffentlichungen eingereicht werden, die in den vergangenen zwei Jahren in einem Fachorgan, Journal oder Sammelband erschienen sind. Eine Jury aus Mitgliedern der jeweiligen Fachbereiche bewertet die Publikationen nach Forschungsleistung sowie Relevanz und Originalität. Für die besten Publikationen der Fachbereiche können jeweils Geldpreise im Wert von 500 € vergeben werden.

Die mit den Publikationspreisen ausgezeichneten Promovierenden stellen ihre Publikation bei der jährlichen Verleihung im Sommersemester in maximal siebenminütigen Kurzvorträgen vor. Das Publikum entscheidet anschließend per Stimmzettel darüber, wer den mit weiteren 500 Euro ausgestatteten Preis für die beste Präsentation erhält.

TriGUT - Förderung von Konferenzen und Tagungen - Bewerbungsfristen: 30. April und 31. Oktober

(For English summary see here)

Neben dem Voranbringen der eigenen Forschung ist das Vernetzen eine der Kernaufgaben für junge Wissenschaftler*innen. Einer der wohl fruchtbarsten Böden für das Keimen und Gedeihen solcher akademischen Netzwerke sind Tagungen und Konferenzen: Hier werden Verbindungen geknüpft, Türen zu neuen Ideen geöffnet und Horizonte erweitert. Mit dem Format "TriGUT" möchte die Universität Trier in Zusammenarbeit mit dem Graduiertenzentrum der Universität Trier (GUT) eigene junge Nachwuchswissenschaftler*innen (Postgraduierte und Postdocs) dazu ermutigen, eigene Tagungen und Konferenzen zu organisieren und durchzuführen. TriGUT bietet die Möglichkeit, das Umsetzen einer selbstgeplanten Konferenz durch eine finanzielle Unterstützung in Höhe von in der Regel maximal 2.500 € zu erleichtern.

Promovieren mit Kind - Bewerbungsfristen: 30. April und 31. Oktober

Das Graduiertenzentrum der Universität Trier (GUT) schreibt das Förderprogramm „Promovieren mit Kind“ erneut aus. Die Universitätsleitung finanziert dieses Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Rahmen ihrer Maßnahmen als zertifizierte familiengerechte Hochschule. 

Das Programm unterstützt Promovierende, die durch Kindererziehung und Promotion einer Mehrfachbelastung ausgesetzt sind, indem ihnen eine studentische Hilfskraft zur Seite gestellt wird. Diese entlastet die Promovierenden mit Kind durch einfache hilfswissenschaftliche Tätigkeiten, wie etwa Bibliotheksausleihen, Laborarbeiten, Materialsichtungen oder Korrekturlesearbeiten.

 

Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Die Universität Trier ist eine der Mitgliedsuniversitäten des Verbundes Universität der Großregion, daher können Promovierende der Universität Trier für die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen) eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die von der UniGR bewilligte finanzielle Förderung umfasst maximal 30% des Gesamtbudgets der Veranstaltung mit einer Obergrenze von 2.000 € pro Veranstaltung.

Stipendien für begabte Studierende und Promovierende, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen

Aus Mitteln der Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Stipendienberatung der Universität Trier vier Stipendien für begabte Studierende aus, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

 

Wer kann sich bewerben und gefördert werden?

Studierende und Promovierende, die

  • an der Universität Trier immatrikuliert sind und

  • die keine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes genannten Maßnahme oder Einrichtung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält oder

  • die keine Tätigkeit gegen Entgelt ausführen, die nach Art und Umfang nicht der Erreichung des Studienziels dienlich ist.

 

Art und Dauer des Stipendiums

  • Höhe des Stipendiums: monatlich 300 € (monatlicher, nichtrückzahlbarer Zuschuss)

  • Förderzeitraum: 1 Jahr (Oktober bis einschließlich September)

  • Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. (Verlängert sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Betreuung oder Pflege eines Familienangehörigen oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.)

 

Förderkriterien

Über die Anträge entscheidet eine hochschuleigene Vergabekommission auf Grundlage nachfolgender Kriterien:

Grundsätzlichen Auswahlkriterien:

  • Für Studienanfänger*innen:
    die Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder - die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder - die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums;

  • Für bereits immatrikulierte Studierende und Promovierende:
    die bisher erbrachten Studienleistungen, - für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums, - für Promovierende die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Sind die grundsätzlichen Auswahlkriterien erfüllt, so richtet sich das weitere Vergabeverfahren an gesellschaftlich besonders engagierte Studierende, insbesondere, wenn sie sich durch die Ausübung eines Ehrenamtes auszeichnen.

Auswahlkriterien zum gesellschaftlichen Engagement können z.B. folgende geleistete Tätigkeiten sein:

  • Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, Studentisches Parlament, Studentische Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden

  • Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und/oder Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen.

Eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich ist unschädlich. Bitte beschreiben Sie Ihr ehrenamtliches Engagement (Aufgabengebiet/Funktion, zeitlicher Umfang) im Motivationsschreiben. Nicht-institutionalisiertes ehrenamtliches Engagement kann unter Umständen auch berücksichtigt werden, bedarf aber ebenfalls eines geeigneten Nachweises durch eine neutrale Person oder Stelle.

Erneute Bewerbungen nach bereits erfolgter Förderung sind möglich.

 

Antragsunterlagen

Die folgenden Antragsunterlagen sind in digitaler Form als ein PDF Dokument per E-Mail einzureichen bei der Stipendienberatung der Universität Trier, z.H. Dr. Agnes Schindler, stipendienuni-trierde

  • Motivationsschreiben (Umfang höchstens eine DIN A4 Seite),

  • tabellarischer Lebenslauf,

  • das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,

  • Für Studierende ab dem 2. Semester: Notenübersicht mit ECTS-Punkten, bzw. Nachweis der bisher erbrachten Leistungen

  • Für Studierende bzw. Studienanfänger*innen in Masterstudiengängen: Zeugnisse des ersten Hochschulabschlusses, der für das Masterstudium qualifiziert;

  • Immatrikulationsbescheinigung; Studienplatzbewerber reichen bitte unverzüglich einen Nachweis über die Einschreibung nach;

  • Nachweise, die die in der Bewerbung gemachten Angaben zu den weiteren Auswahlkriterien belegen (z.B. gesellschaftliches Engagement, Familienpflichten etc.).

Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bewerbungen in anderer Sprache ist eine Übersetzung eines beglaubigten Übersetzers beizufügen.

Die Bewerbungen sind bis zum 30. September per E-Mail an die Stipendienberatung der Universität Trier stipendienuni-trierde zu richten. Rückfragen beantworten Frau Dr. Agnes Schindler und Tara Partetzke auch unter stipendienuni-trierde.

Die Information über die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich.

Stipendien und Förderungen während der Promotion

Promovierende haben diverse Möglichkeiten, Mittel für Ihre Forschungsprojekte einzuwerben und Ihren Lebensunterhalt während der Promotion auch über Stipendien und einzelne Förderprogramme zu bestreiten. Einige Förderprogramme beziehen sich auf bestimmte Phasen (Einstieg, Abschluss), andere auf die gesamte Dauer der Promotion (sogenannte Promotionsvollstipendien). Daneben gibt es auch solche, die eine Förderung unter einer bestimmten Zielsetzung vorsehen, wie z.B. einem Auslandsaufenthalt oder der aktiven Teilnahme an einer Konferenz.

Rund um das Thema (Promotions-)Stipendien berät die Stipendienberatung der Universität Trier.

Stipendienberatung der Universität Trier:

Stipendienreferentinnen: Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
Raum: DM 10 & 11
www.stipendien.uni-trier.de
E-Mail: stipendienuni-trierde
Telefon: +49 651 201-1826