Förderung

Die Universität Trier bietet Postdoktorandinnen und Postdoktoranden verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Forschungs- und Publikationsvorhaben, zur finanziellen Unterstützung von Kongressreisen, zur Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie zum Aufbau von Netzwerken und Kooperationsbeziehungen auf nationaler und internationaler Ebene.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diverse Fördermöglichkeiten für Postdocs der Universität Trier. Diese beinhalten neben Stipendien auch Preise und Förderprogramme für diverse Vorhaben.

Anschubförderung für Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben

Im Rahmen der inneruniversitären Forschungsförderung können aus dem Etat des Forschungsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € zur Anschubförderung von Drittmittelprojekten und zur Förderung von Qualifikationsvorhaben (Habilitation, "Zweites Buch") beantragt werden. Die Förderentscheidung trifft die Forschungskommission des Senats.

Kurzzeitstipendien

Die Universität vergibt auf der Basis gesonderter Ausschreibungen Kurzzeitstipendien. Postdocs können sich um ein Stipendium zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens an der Universität bewerben, das aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz finanziert wird. Vorrangiges Ziel des Stipendienprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs der Universität die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.

Wiedereinstiegsstipendium

Wissenschaftlerinnen können im Anschluss an Familienphasen oder qualifizierte Berufstätigkeit durch ein Wiedereinstiegsstipendium des MWWK gefördert werden. Ziel ist es, eine bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss zu bringen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums unterbrochen haben.

Erste Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz unter:

Bei Antragstellung ist die erste Anlaufstelle an der Universität Trier das Referat für Gleichstellung.

Auslandsaufenthalte

Das International Office berät zur Finanzierung von Forschungs- und Lehraufenthalten im Ausland.

Inneruniversitäre Forschungsförderung - Reisekostenzuschüsse für die Teilnahmen an internationalen Tagungen

Aus dem Etat des Forschungsfonds können Postdocs einen Reisekostenzuschuss bis zur Höhe von 500 € für die Teilnahme an internationalen Tagungen unter der Voraussetzung, dass sie mit einem eigenen Vortrag oder Poster zur Teilnahme eingeladen sind, beantragen.

Publikationsvorhaben

Zur Förderung von Publikationen in genuinen Open-Access-Journals können Mittel aus dem mit Unterstützung der DFG finanzierten Open-Access-Publikationsfonds beantragt werden.

Publikationspreise und Präsentationspreis des GUT

Das Graduiertenzentrum der Universität Trier verleiht jedes Jahr Publikationspreise als Auszeichnungen für herausragende wissenschaftliche Veröffentlichungen, die zum überwiegenden Teil während der Promotion entstanden sind. Als Wettbewerbsbeiträge können wissenschaftliche Veröffentlichungen eingereicht werden, die in den vergangenen zwei Jahren in einem Fachorgan, Journal oder Sammelband erschienen sind. Eine Jury aus Mitgliedern der jeweiligen Fachbereiche bewertet die Publikationen nach Forschungsleistung sowie Relevanz und Originalität. Jeder der sechs Preise ist mit 500 Euro dotiert.

Die mit den Publikationspreisen ausgezeichneten Promovierenden stellen ihre Publikation bei der jährlichen Verleihung im Sommersemester in maximal siebenminütigen Kurzvorträgen vor. Das Publikum entscheidet anschließend per Stimmzettel darüber, wer den mit weiteren 500 Euro ausgestatteten Preis für die beste Präsentation erhält.

Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen

Zur Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Tagungen und Kongressen an der Universität Trier können Zuschüsse bis zu 3.000 € pro Veranstaltung aus dem Etat des Forschungsfonds beantragt werden. Die Fördermittel werden zwei Mal pro Jahr mit Antragsfrist zum 1. April und 1. Oktober gesondert ausgeschrieben. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.

TriGUT - Förderung von Konferenzen und Tagungen - Bewerbungsfristen: 31. Oktober und 30. April

Das Graduiertenzentrum fördert in seinem Projekt "TriGUT" Konferenzen und Tagungen, die von jungen Akademiker*innen organisiert werden.

Universität der Großregion (UniGR) - Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Die UniGR unterstützt die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter. Das Format der wissenschaftlichen Veranstaltungen kann von Konferenzen, Kolloquien, Workshops bis hin zu Sommerschulen variieren.