„Zur Geschäftsordnung“

Sowohl im Deutschen Bundestag, als auch in manchen Landtagen sind zurzeit sechs Fraktionen und sieben Parteien vertreten. Dies bringt eine organisatorische Fragmentierung und ideologische Polarisierung mit sich und stellt die Gewährleistung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit vor große Herausforderungen. Ziel des Projekts „Zur Geschäftsordnung“ ist es, diese Herausforderungen aus verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Perspektive kritisch zu begleiten.

Zum Projekt gelangen Sie hier.