Jedes Jahr wählen alle an der Uni Trier eingeschriebenen Studierenden – auch alle internationalen Studierenden – das Studierendenparlament neu. Außerdem bestimmen die Studierenden in den Hochschulwahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Fachbereichsräte und den Senat. Die Mitarbeitenden werden erst 2025 wieder zur Wahl gerufen. Sie berufen alle drei Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat und in den Fachbereichsräten.
Universitätspräsidentin Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer: "Bitte machen Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch und bestimmen Sie über Ihre Vertretung in den wichtigen Gremien mit. Im aktuellen Studienjahr stehen mit dem Profilbildungsprozess und der Auslotung rund um die Einführung einer studentischen Vizepräsidentschaft viele wegweisende Entscheidungen an. Wir brauchen dazu eine beteiligungsaktive Studierendenschaft. Nutzen Sie die Chance mitzugestalten!"
Studierendenparlament (StuPa)
Das StuPa besteht ausschließlich aus Studierenden. 25 Sitze werden vergeben, 13 durch eine zentrale Wahlliste und 12 über fachbereichsbezogene Wahllisten. Es wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Der AStA ist das Exekutivorgan der Studierendenschaft, das wiederum spezielle Referate – sozusagen Ministerien – hat, die sich mit Themen wie Finanzen, Soziales und Nachhaltigkeit beschäftigen.
Die 25 gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments beschließen einen Haushalt, der knapp eine halbe Million Euro umfasst, und damit die Ausrichtung der Arbeit des AStA für die kommenden zwei Semester bis zu den nächsten Wahlen. Das Geld stammt aus den Semesterbeiträgen. Jeder Studierende zahlt aktuell 16 Euro Studierendenschaftsbeitrag pro Semester. Damit werden die Angebote des AStA finanziert, wie Sozialdarlehen für Studierende in finanziellen Schwierigkeiten, bildungspolitische Vorträge oder auch Beratungsangebote für schwule, trans* und queere Identitäten.
Website zu den Stupa Wahlen 2024
Wahlzeitung
Senat
Auch die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat werden neu besetzt. Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium an der Uni Trier. Er hat 21 Sitze, die sich auf Hochschullehrkräfte, akademische und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende verteilen. Hinzu kommt die Präsidentin der Uni Trier, die den Vorsitz hat. Der Senat berät beispielsweise über die Änderungen von Studiengängen, erlässt die Bibliotheksordnung oder ist an der Berufung neuer Professorinnen und Professoren beteiligt. Vier studentische Vertreterinnen und Vertreter sind Teil des Senats und werden durch die Wahl neu ernannt.
Fachbereichsräte
Jeder der sechs Fachbereiche an der Uni Trier hat einen Fachbereichsrat, der jeweils 17 Mitglieder zählt. Die Fachbereichsräte setzen sich aus Hochschullehrkräften, akademischen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie Studierenden zusammen. Die Fachbereichsräte entscheiden beispielsweise über Änderungen von Prüfungsprozessen oder die Schaffung neuer Stellen. Jeder Fachbereichsrat ist mit vier Studierenden besetzt, die in dieser Wahl neu gewählt werden.
Wahlen an der Uni Trier
Datum: 3. bis 5. Dezember 2024
Uhrzeit: jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Foyer der Mensa Tarforst (Campus I) und Raum F 119 (Campus II)