Sprachnachweise
Die Bestätigung der Sprachnachweise in den Bachelor-Studiengängen (BA) zum Beginn des 5. Fachsemesters stellt
Herr PD Dr. Christian Rollinger, Raum BZ 25 (Homepage) aus.
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen im Fach Geschichte
Das Studium des Faches Geschichte setzt, je nach Studiengang, hinreichende Kenntnisse in zwei oder drei Fremdsprachen voraus. Die entsprechenden Nachweise können auch noch studienbegleitend erbracht werden und sind anschließend dem Fremdsprachenbeauftragten des Faches Geschichte vorzulegen:
Beauftragter
PD Dr. Christian Rollinger (alle Studiengänge)
Raum: BZ 25, christian.rollingeruni-trierde
Tel. 0651/201-2268
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen im Fach Geschichte
Der Fremdsprachenbeauftragte des Faches Geschichte stellt über die nachgewiesenen Fremdsprachenkenntnisse ein Zertifikat aus, das eine Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen in den Vertiefungsmodulen der Epochen des Faches Geschichte (fachwissenschaftliche Bachelorstudiengänge, 5. Fachsemester) bzw. für die Immatrikulation in einen der Master-Lehramtsstudiengänge des Faches Geschichte darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von dem formalen Nachweis und seiner Fristenregelung die Fähigkeit zur Lektüre englischsprachiger Quellen und Darstellungen grundsätzlich bereits bei Studienbeginn vorausgesetzt wird.
Die nachstehende Übersicht zeigt die Anforderungsprofile bezüglich der Fremdsprachenkenntnisse in den einzelnen Bachelorstudiengängen des Faches Geschichte. Für Studierende, die von außerhalb mit einem Bachelorabschluss zum Masterstudium an die Universität Trier wechseln, gelten die Anforderungen analog, das heißt, eine Immatrikulation ist ohne Vorlage der für den jeweiligen Masterstudiengang geforderten Fremdsprachennachweise nicht möglich!
Studiengang Bachelor of Education Geschichte (Lehramt an Gymnasien) | |
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• | Latinum |
• | Hinreichende Kenntnisse in Englisch (beides nachzuweisen spätestens bei Aufnahme des Masterstudiums) |
Studiengang Bachelor of Education Geschichte (Lehramt an Realschulen Plus und Grundschulen) | |
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• | Hinreichende Kenntnisse in Englisch |
• | Hinreichende Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache (beides nachzuweisen spätestens bei Aufnahme des Masterstudiums) |
Studiengang Bachelor of Arts Geschichte (Hauptfach) | |
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• | Latinum bzw. hinreichende Kenntnisse in Latein |
• | Hinreichende Kenntnisse in Englisch |
• | Hinreichende Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache (alles nachzuweisen spätestens vor den Modulprüfungen des 5. Fachsemesters) |
Studiengang Bachelor of Arts Geschichte (Nebenfach) | |
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Bei Schwerpunktbildung in der Alten und/oder Mittelalterlichen Geschichte durch Wahl eines entsprechenden Vertiefungsmoduls bzw. (im Masterstudium) eines entsprechenden Aufbaumoduls vom Typ I) | |
• | Latinum bzw. hinreichende Kenntnisse in Latein |
• | Hinreichende Kenntnisse in Englisch |
• | Hinreichende Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache (alles nachzuweisen spätestens vor den Modulprüfungen des 5. Fachsemesters) |
Studiengang Bachelor of Arts Geschichte (Nebenfach) | |
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Nur bei Schwerpunktbildung in der Frühen Neuzeit und in der Neueren und Neuesten Geschichte durch Wahl eines entsprechenden Vertiefungsmoduls bzw. (im Masterstudium) eines entsprechenden Aufbaumoduls vom Typ I) | |
• | Hinreichende Kenntnisse in Englisch |
• | Hinreichende Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache (beides nachzuweisen spätestens vor den Modulprüfungen des 5. Fachsemesters) |
Die Nachweise über die Fremdsprachenkenntnisse können wie folgt geführt werden:
- Latinum (Master of Education, Lehramt an Gymnasien)
Nachweis nur (!)
durch Latinumsvermerk auf dem Abiturzeugnis
oder Staatliche Ergänzungsprüfung Latein (mindestens „ausreichend“) - Latinum bzw. hinreichende Kenntnisse in Latein (Bachelor of Arts, Hauptfach und ggf. Nebenfach)
Nachweis
durch Latinumsvermerk auf dem Abiturzeugnis
oder Staatliche Ergänzungsprüfung Latein (mindestens „ausreichend“)
oder fachspezifischen Lektürekurs nach Maßgabe des Lehrangebots (mindestens „ausreichend“)
oder fakultativen Test im Fach Geschichte: Übersetzungsklausur, lat.-dt., Hilfsmittel erlaubt (mindestens „ausreichend“) - Hinreichende Kenntnisse in modernen Fremdsprachen (alle Studiengänge des Faches):
Nachweis
durch Abiturprüfung (mindestens 4 Punkte)
oder Jahrgangsstufenzeugnisse 10-12 bzw. 11-13 einschließlich (alle mit mindestens 4 Punkten)
oder fachspezifischen Lektürekurs nach Maßgabe des Lehrangebots (mindestens „ausreichend“)
oder fakultativen Test im Fach Geschichte: Übersetzungsklausur, von der Fremdsprache ins Deutsche, Hilfsmittel erlaubt (mindestens „ausreichend“)
oder Kurse und Klausuren (mindestens „ausreichend“) der Universität Trier oder anderer Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung im In- und Ausland. Die Anforderungen sollen jeweils dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen (GERS) des Europarats, Stufe B2, entsprechen.
Ein abschließender Hinweis:
Das Fach Geschichte bietet regelmäßig englische und französische Lektürekurse mit historischer Thematik an, die aber Grundkenntnisse in der jeweiligen Sprache voraussetzen. Ein Hinüberwechseln aus dem entsprechenden (schon teilweise erfolgreich absolvierten) Kursprogramm des Sprachenzentrums der Universität Trier in diese fachspezifischen Lektürekurse ist möglich und sinnvoll.
Informationen zu Sprachnachweisen (als pdf-Datei)