Oswald von Nell-Beuning

Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums führte Oswald von Nell-Breuning (*8. März 1890 in Trier; †21. August 1991in Frankfurt am Main) sein Studium der Mathematik, der Naturwissenschaften und später der Theologie an die Universitäten Kiel, München, Straßburg, Berlin und Innsbruck.

An der Universität Münster promovierte er im Jahre 1928 bei Prof. Mausbach mit einer Arbeit zur Börsenmoral. Im gleichen Jahr wurde er als Professor an die Philosophisch-theologische Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt berufen, an der er Moraltheologie, Kirchenrecht und Gesellschaftswissenschaften lehrte.

Schon 1911 war er der Societas Jesu beigetreten, zehn Jahre später wurde er zum Priester geweiht. Im Jahre 1956 wurde er zum Honorarprofessor an der Wirtschafts­ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt/Main ernannt. Er besitzt die Ehrendoktorwürde der Universitäten Innsbruck, Frankfurt und Münster, sowie der Sophia-Universität Tokyo.

Anlässlich seines hundertsten Geburtstages wurde Prof. Dr. Oswald von Nell-Breuning am 8. März 1990 die Ehrendoktorwürde der Universität Trier verliehen.

Am 21. August 1991 starb Oswald von Nell-Breuning im Alter von 101 Jahren.

Die wissenschaftlichen Arbeiten von Oswald von Neil-Breuning erstrecken sich über ein in seiner Breite heute gar nicht mehr vorstellbares thematisches Spektrum. Sie reichen von der                Preistheorie über Fragen der Währungspolitik, des Kapitalmarktes und der Agrarökonomie               bis hin zu Problemen der Arbeitsmarktpolitik, der Mitbestimmung und der sozialen Sicherung. Dabei werden volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und soziologische, aber auch politikwissenschaftliche, historische und rechtswissenschaftliche Problemstellungen, Konzepte und Befunde miteinander verbunden. Bei der Wahl der Themen ließ sich Oswald von Nell-Breuning von der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Aktualität leiten. Dies konnten Fragen der Bodenreform, der Sparförderung, der Börsenverfassung, aber auch der Ausgestaltung der Sozialversicherung, der Arbeitszeitverkürzung und der Entwicklungshilfe sein. Bezogen wurden diese Themen auf übergeordnete Fragestellungen, welche die Eigentumsordnung, die Wirtschaftsordnung und die Sozialethik zum Gegenstand hatten.

Besonders hervorzuheben ist noch seine Mitwirkung bei der Erstellung der Enzyklika „Quadragesima anno“ (1931). Dieses Werk war wegweisend für die katholische Soziallehre, insbesondere für die Ableitung und Begründung der Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität.