Der Schumpeter-Preis

Allgemeine Informationen

Der Joseph A. Schumpeter-Preis würdigt herausragende Forschungsleistungen von Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Trier. Der Preis wird sowohl für Dissertationen und Publikationen als auch für exzellente Masterarbeiten vergeben, die einen wichtigen Beitrag zu den Themen der Deutschen Bundesbank leisten.

Der Preis ist mit insgesamt 4.000 € dotiert und kann geteilt werden. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vom Rat des Fachbereichs IV gewählte Jury, der Vertreter verschiedener Fächer angehören.

 

Teilnahmebedingungen

  • Wer kann sich bewerben? Nachwuchswissenschaftler*innen und Masterstudent*innen der Universität Trier, auch Alumni.
  • Welche Arbeiten können eingereicht werden? Dissertationen, Publikationen in Fachzeitschriften, Masterarbeiten.
  • Zeitlicher Rahmen: Arbeiten müssen im Jahr 2025 oder 2026 (bis zum Ablauf der Einreichungsfrist) veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung angenommen oder als Abschlussarbeit bewertet worden sein. Bei Einreichung einer Dissertation ist das Promotionsverfahren in diesem Zeitraum abgeschlossen worden.
  • Weitere Voraussetzungen: Bewerber*innen sollten nicht habilitiert sein. Einreichungen von in Koautorenschaft verfassten Arbeiten sind möglich.

Von zentraler Bedeutung ist, dass die eingereichten Arbeiten einen wichtigen Beitrag zu den folgenden Themen der Deutschen Bundesbank leisten: Bankenaufsicht, Zahlungsverkehr (bar und unbar), Finanzstabilität, Geldpolitik und Wirtschaftsanalyse.

 

Benötigte Dokumente

Geeignete Forschungsarbeiten sind bis zum 20. März 2026 beim Vorsitzenden der Jury für die Vergabe des Joseph A. Schumpeter-Preises, Prof. Dr. Laszlo Goerke (goerkeuni-trierde) elektronisch einzureichen. Bitte senden Sie außerdem:

  • Einen Lebenslauf der Verfasserin*des Verfassers der eingereichten Arbeit
  • Eine kurze Stellungnahme (max. 1 Seite), die den Bezug der eingereichten Untersuchung zu den Tätigkeitsfeldern der Deutschen Bundesbank darlegt
  • Die Erst- und Zweitgutachten im Falle der Einreichung einer Dissertation oder Masterarbeit
  • Im Falle der Einreichung eines Zeitschriftenaufsatzes: den Schriftverkehr mit der Zeitschrift, einschließlich eventueller (anonymer) Gutachten und Überarbeitungsauflagen sowie den Namen eines Gutachters*einer Gutachterin (universitätsintern), der*die eine Stellungnahme zur Einreichung erstellen könnte.

Bei Fragen zur Teilnahme oder zur Relevanz Ihrer Arbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontakt: Prof. Dr. Laszlo Goerke).