Der Schumpeter-Preis

Allgemeine Informationen

Der Joseph A. Schumpeter-Preis dient der Förderung und Prämierung von Forschungsarbeiten besonders leistungsstarker und motivierter Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Trier, sowie dieses Jahr erstmalig von Abschlussarbeiten im Rahmen von Master-Studiengängen, die jeweils zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in den Kerngeschäftsfeldern der Deutschen Bundesbank beigetragen haben. Dieses ist durch eine Veröffentlichung in einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen oder eine außergewöhnliche Leistung im Rahmen der Promotion, bzw. des Masterstudiums nachzuweisen.

Von zentraler Bedeutung ist, dass diese Forschungsarbeiten einen engen Bezug zu den Tätigkeitsfeldern der Deutschen Bundesbank aufweisen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) zu den Gebieten der Bankenaufsicht, des baren und unbaren Zahlungsverkehrs sowie der Finanzstabilität.

Der Joseph A. Schumpeter-Preis ist mit insgesamt 4.000 € dotiert und kann geteilt werden. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vom Rat des Fachbereichs IV gewählte Jury, der Vertreter verschiedener Fächer angehören.

 

Teilnahmebedingungen

Die eingereichten Arbeiten sind im Jahr 2023 oder 2024 (bis zum Ablauf der Einreichungsfrist; siehe unten) veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung angenommen oder als Abschlussarbeit bewertet worden. Bei Einreichung einer Dissertation ist das Promotionsverfahren in diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Bewerber und Bewerberinnen sollten nicht habilitiert sein. Einreichungen von in Koautorenschaft verfassten Arbeiten sind möglich. Selbstverständlich kann der Preis an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehemalige Studentinnen und Studenten der Universität Trier verliehen werden.

 

Benötigte Dokumente

Geeignete Forschungsarbeiten sind bis zum 26.04.2024 beim Vorsitzenden der Jury für die Vergabe des Joseph A. Schumpeter-Preises, Prof. Dr. Laszlo Goerke (goerkeuni-trierde) elektronisch einzureichen. Weiterhin bittet die Jury um die Zusendung

  • eines Lebenslaufes des Verfassers/ der Verfasserin der eingereichten Arbeit
  • einer kurzen Stellungnahme (max. 1 Seite), die den Bezug der eingereichten Untersuchung zu den Tätigkeitsfeldern der Deutschen Bundesbank darlegt
  • der Erst- und Zweitgutachten im Falle der Einreichung einer Dissertation oder Masterarbeit
  • im Falle der Einreichung eines Zeitschriftenaufsatzes des Schriftverkehrs mit der Zeitschrift, in der der Aufsatz veröffentlicht wurde/ wird, einschließlich eventueller (anonymer) Gutachten und Überarbeitungsauflagen und des Namens eines Gutachters/ einer Gutachterin (universitätsintern), der/ die eine Stellungnahme zur Einreichung erstellen könnte