Habilitation am Fachbereich IV der Universität Trier

Allgemeine Bestimmungen

Der Fachbereich IV der Universität Trier stellt auf Grund eines Habilitationsverfahrens die Lehrbefähigung für ein wissenschaftliches Fach, ein Gebiet eines Faches oder eine Kombination von Fächern oder Gebieten fest. Fächer, für die die Lehrbefähigung verliehen werden kann, sind: Betriebswirtschaftslehre, Ethnologie, Informatik, Mathematik, Soziologie, Statistik, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik.

Die Habilitation soll wissenschaftlich qualifizierten Bewerbern selbständige Lehr- und Forschungstätigkeit innerhalb des Fachbereichs ermöglichen.
Die Habilitationsleistungen müssen die Fähigkeit des Bewerbers erkennen lassen, das Fach, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird, in Forschung und Lehre zu vertreten.
Die Zulassung zum Habilitationsverfahren setzt voraus, dass der Bewerber den Doktorgrad einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule auf dem Fachgebiet der erstrebten Lehrbefähigung besitzen muss.
Sofern in der Habilitationsordnung nichts anderes bestimmt ist, liegen alle Entscheidungen im Habilitationsverfahren beim Fachbereichsrat.
Die Habilitationsschrift muss eine wissenschaftlich bedeutende Forschungsleistung in dem Fach bzw. Fachgebiet darstellen, für das die Lehrbefähigung erstrebt wird.

Habilitationsordnung des FB IV

Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier