BAföG
Seit 2009 ist Prof. Rüfner BAföG-Beauftragter des Fachbereichs V.
Erstanträge bitte direkt an das BAföG-Amt stellen!
Zur Weitergewährung der Förderung nach BAföG genügt es, wenn Sie bis zum Ende des 4. Semesters Ihr Zwischenprüfungszeugnis direkt dem BAföG-Amt vorlegen (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BAföG).
Der oben genannte Beauftragte ist nur für die Bescheinigungen Ihrer Leistungen ab dem 4. Semester nach § 48 BAföG mit dem Formblatt 5 zuständig.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzung zur Weitergewährung:
ab Studienbeginn im WS 2017/18
bis Studienbeginn SS 2017
Alle Anträge und Rückfragen bitte an das Sekretariat, Frau Schneider, C 224, Tel.: 0651-201-2564, stellen.
Weitere Informationen rund um BAföG finden Sie auf den Seiten des Amtes für Ausbildungsförderung und beim BMBF.